Stützen aus Vollholz mit einer Bekleidung aus "FERMACELL Gipsfaser-Platten" der Feuerwiderstandsklasse F 60 bzw. F 90 gemäß DIN 4102-2 : 1977-09 bei vierseitiger Brandbeanspruchung entspr. lfd. Nr. C 4.1 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C4 - Fassung Januar 2019 Bauarten zur Errichtung von Stützen, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden