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Die Restaurierung des Doms zu Meißen 1990-2002

Buch

Die Restaurierung des Doms zu Meißen 1990-2002

Der Dom zu Meißen gehört zu den bedeutenden gotischen Kathedralen Europas. Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 begann eine umfassende Restaurierungskampagne, die nunmehr weitgehend abgeschlossen ist. Es bot sich die einzigartige Chance, das gesamte Bauwerk und seine Ausstattung zu erforschen und den gefährdeten Bestand für die Zukunft zu sichern. Das Spektrum reichte von der statischen Sicherung, über die Wiederherstellung der mittelalterlichen Farbigkeit und die Reparatur des Dachwerks bis hin zur Restaurierung der Glasmalereien. Dabei wurden beispielhafte Lösungen entwickelt.Das Buch erläutert die Schadensbilder, schildert die Methoden und Maßnahmen, die bei der Sanierung des Meißner Doms gewählt wurden, und fragt selbstkritisch nach Erfolg und Langzeitwirkung der eingesetzten Verfahren. Die Restaurierungsarbeiten werden durch zahlreiche Abbildungen und Zeichnungen dokumentiert. Die Aufnahmen machen die Wiederherstellung der ursprünglichen Farbigkeit anschaulich sichtbar. Dem Buch sind großformatige Querschnitt- und Ansichtszeichnungen des Meißner Doms beigefügt, die in jahrelanger Arbeit entstanden sind. Mit diesen Plänen vervollständigt sich unser Bild der mittelalterlichen Architektur in Meißen.Die Bibliographie und eine Übersicht der Planzeichnungen dokumentieren, dass seit 1990 eine gewaltige Arbeit geleistet worden ist. Dieses Buch, herausgegeben von Dombaumeister Günter Donath, bündelt die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen. Es ist ein Nachschlagewerk weil es - über den Meißner Blickwinkel hinaus - Methoden und Verfahren bei der Restaurierung mittelalterlicher Bauten dokumentiert und bewertet.

Günter Donath

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Bauen im Bestand

Denkmalgeschützte Häuser – der Denkmalschutz als baukulturelles Erbe

Die verschiedenen Arten im Denkmalschutz

Bei dem Begriff Denkmal, haben viele Leute sofort ein bestimmtes Bild vor Augen. Aber es gibt viele Arten im Denkmalschutz: Baudenkmäler, aber auch Kultur- und Bodendenkmäler. Bei Bodendenkmälern handelt es sich häufig um Zeugnisse unserer Kulturgeschichte, z.B. alte Siedlungen, Befestigungsanlage und Überreste von früheren Dörfern die dann als baukulturelles Erbe unter Schutz gestellt werden. Kulturdenkmäler haben einen historischen und oftmals einen künstlerischen Wert, wie beispielsweise das Doppelhaus und das Einfamilienhaus von Le Corbusier in der Weißenhofsiedlung in Stuttgart.
 

Ab wann steht eine Immobilie unter Denkmal und was bedeutet das für den Eigentümer?

Nicht jedes alte Gebäude steht automatisch unter Denkmalschutz. Vor der Unterschutzstellung werden verschiedene Parameter vonseiten des Landesdenkmalamtes analysiert und geprüft. Das sind z.B. Parameter wie das Baujahr, die Bauart, die Architektur oder sonstige Merkmale. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass es sich um ein historisch, kulturelles oder künstlerisch wertvolles Objekt handelt, wird es mit Bescheid unter Schutz gestellt. Wenn ein öffentliches Interesse zur Erhaltung der wertvollen Bausubstanz gegeben ist, ist das Gebäude als baukulturelles Erbe gerechtfertigt.

Die Immobilie muss also bestimmte Kriterien erfüllen. Durch die Eintragung der lokalen Denkmalbehörde werden für den Eigentümer des Denkmals aber auch bestimmte Auflagen verpflichtend. Denn eine Unterschutzstellung hat immer zum Zweck, das Bauwerk im Originalzustand zu erhalten und vor baulichen Veränderungen oder sogar einem Abriss zu schützen. Man denke nur an die schönen Stuckarbeiten in vielen Häusern. Es wäre doch zu schaden, wenn diese verschwinden würden.
 

Wie wird ein historisches Gebäude zu einem Denkmal?

Grundsätzlich kann sich eine Unterschutzstellung entweder auf die gesamte Immobilie oder auch auf Teile davon beziehen. So könnten beispielsweise nur die Fenster und Türen unter Denkmalschutz gestellt werden. Dies geschieht über das Landesdenkmalamt oder über Eigeninitiative des Eigentümers. Wenn man ein Haus unter Denkmalschutz stellen lassen möchte, ist dies über eine spezielle Beantragung möglich. Es ist dann sinnvoll, wenn ein Eigentümer ein persönliches Interesse daran hat, ein Objekt unter Schutz stellen zu lassen und das baukulturelle Erbe zu erhalten. Manchmal kann man auch von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Wenn man sich gegen eine Unterschutzstellung durch das Denkmalamt wehren möchte, kann man einen Einspruch gegen den Bescheid vornehmen. Ob man allerdings erfolgreich dabei ist, ist die andere Frage. Erfahrungsgemäß sind derartige Einsprüche meist nicht zielführend.
 

Wie alt muss ein Haus sein, das unter Denkmalschutz steht?

Generell spielt das Alter eines geschützten Gebäudes nur eine nebensächliche Rolle. Relevant ist bei der Beurteilung durch das Denkmalamt, ob es sich um eine schützenswerte Bausubstanz handelt.

Nicht nur Burgen, Schlösser und Museen stehen unter Denkmalschutz, manchmal trifft es auch Häuser, Zinshäuser und Gründerzeithäuser, aber auch Bauernhöfe, Kirchen und Kapellen, Wassermühlen und sonstige Bauwerke, bei denen das Denkmalamt eine schützenswerte Bausubstanz feststellt oder festgestellt hat.
 

Nachhaltigkeit im Denkmalschutz

Denkmalschutz ist eigentlich ein Synonym für Nachhaltigkeit. Die schützenswerte Bausubstanz, die erhalten werden soll, besteht meist aus natürlichen Materialien, die generell langlebig, aber auch leicht trennbar sind. Im Neubau wird häufig zu komplexen Verbundwerkstoffen gegriffen. Diese sind in der Regel nicht gut trennbar und müssen bei Verschleißerscheinungen großflächig ersetzt werden. Ihre Reparaturfähigkeit ist im Vergleich zu natürlichen Materialien gering zu beurteilen. Dies führt zu einem hohen Verbrauch von CO2, da auch die Entsorgungskosten miteinbezogen werden müssen.

Bei einem denkmalgeschützten Gebäude ist dies nicht der Fall. Die Baustoffe überzeugen generell mit einer hohen Reparaturfähigkeit. Daher ist der Erhalt des Gebäudes meist günstiger, als es abzureißen und ein neues zu errichten. Im Vergleich zu einem Neubau, können bei einer Sanierung rund zwei Drittel der Materialkosten eingespart werden. Instandsetzung und Anpassungen schneiden bei ganzheitlichen Bewertungen von Produktionsprozessen, Baustoffen und Wiederverwertungsmöglichkeiten besser ab als bei Abbruch und Neubau.
 

Welche Vor- und Nachteile bringt eine denkmalgeschützte Immobilie?

Vorteile

Der Erwerb oder der Besitz eines denkmalgeschützten Gebäudes bringt Vor- aber auch Nachteile für den Eigentümer.

Wer ein Denkmalschutzgebäude besitzt, kann mit steuerlichen Begünstigungen rechnen. Es gibt verschiedene steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten und auch einige staatliche und private Förderoptionen. Eine denkmalgeschützte Immobilie garantiert dem Besitzer eine sichere Wertsteigerung. Zudem bekommt man als Eigentümer meist kostengünstige Kredite und nicht rückzahlbare Tilgungszuschüsse.

Für viele ist das Wohnen in einer historischen Ölmühle oder in einer alten Gründerzeitvilla mit Sicherheit ein wahrgewordener Traum. Oftmals geht es darum, diese kulturellen Bauwerke zu schützen und deren Erhalt auch für unsere Nachkommen langfristig zu sichern und zu gewährleisten. Denkmalgeschützte Objekte werden so vor Abriss und Leerstand geschützt.

Häufig sind historische Häuser sehr ökologisch. Meist wurden sie aus natürlichen Materialien, wie zum Beispiel Lehm, gebaut. Dies garantiert wiederum ein angenehmes Raumklima was für viele Eigentümer ein Vorteil darstellt.

Nachteile

Es gibt auch einige Nachteile für den Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie. Je älter ein Bauwerk ist, desto mehr Reparaturen können anfallen. Sanierungsarbeiten sind teilweise verpflichtend und sämtliche Änderungen, Sanierungen und Renovierungen müssen mit dem zuständigen Denkmalamt besprochen werden. So kann beispielsweise ein nachträglicher Lifteinbau verhindert oder erschwert werden. Eine Durchführung derartiger Maßnahmen liegt immer im Ermessen des Denkmalamtes und stellt Eigentümer vor Herausforderungen. Man möchte ja oft nicht, dass z.B. ein Baudenkmal aus der Nachkriegszeit unter einem Wärmedämmverbundsystem verschwindet.

Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Baudenkmälern sind meist teurer, da bestimmte Auflagen berücksichtigt werden müssen. Oft müssen spezielle Materialien verwenden werden, was wiederum von einem speziellen Handwerker bearbeitet werden muss.
 

Fazit

Das Ziel des Denkmalschutzes ist es, eine schützenswerte Bausubstanz für die Nachkommen zu bewahren. Dies heißt aber nicht, dass eine denkmalgeschützte Immobilie nicht den gängigen technischen Voraussetzungen entspricht. Generell ist es im Sinne des Denkmalschutzes, eine Immobilie vor dem Leerstand zu schützen. Um dies zu gewährleisten, sind für eine sinnvolle Verwendung manchmal einige Maßnahmen erforderlich. Renovierungen, um die Sicherheit der Benutzer zu erhöhen und zu gewährleisten, sind auch im Sinne des Denkmalschutzgesetzes.

Für Planer und Architekten kann eine Sanierung von einem denkmalgeschützten Haus allerdings eine schöne Aufgabe sein. Hilfestellung bei konkreten Fragen liefern die WTA-Merkblätter. Sie geben wichtige Hinweise die bei Fragen der Innendämmung oder rund um Fachwerkgebäude helfen können.