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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase

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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase

Der entscheidende Unterschied zwischen der Planung eines Neubaus, für den zwischen den funktionalen und gestalterischen Vorstellungen des Auftraggebers und des Entwurfsverfassers sowie den entsprechenden rechtlichen und technischen Anforderungen ein Konsens zu finden ist, und der Planung im Bestand ist, dass das Bestandsgebäude (ggf. ein Baudenkmal) selbst hinzukommt und ggf. zu den vorgenannten Aspekten im Widerspruch steht. Dies trifft auf brandschutztechnische Belange genauso zu, wie für die Objektplanung und andere Fachplanungen. Eine intensive analytische Beschäftigung mit dem Bestand, bautechnisch und baurechtlich, ist als Grundlage für sämtliche Überlegungen und Planungen frühzeitig erforderlich. Bereits davor ist zu ermitteln, was der Anlass für eine angefragte (Brandschutz-) Planung ist. Im Gegensatz zu Neubauvorhaben, bei denen der Anlass in der Regel immer die erstmalige Errichtung einer baulichen Anlage ist, kann eine Planung im Bestand viele Anlässe und Gründe haben. Demzufolge komplex kann sich die Ausgangslage darstellen. Dieses Merkblatt stellt daher die wichtigsten Parameter der Grundlagenermittlung für eine Brandschutzplanung im Bestand und bei Baudenkmalen zusammen, betrachtet unterschiedliche Ausgangssituationen sowie die jeweils davon ausgehende erforderliche brandschutztechnische Planungsleistung und benennt die wichtigsten Aspekte der archivalischen Bestandsanalyse sowie der Bestandserfassung und -beurteilung. Des Weiteren wird die besondere Planungsleistung der brandschutztechnischen Gefahrenanalyse betrachtet.
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Fire protection in existing buildings and for architectural monuments according to WTA I: Basics

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Fire protection in existing buildings and for architectural monuments according to WTA I: Basics

In the event of fire, the spread of fire and smoke can lead to personal injury and damage to property. For this reason, the basic fire protection requirements for standard buildings are regulated in the model building regulations or the building codes of the federal states. In addition, special constructions regulations and guidelines exist for certain special constructions, which must be observed. However, these regulations originally only apply to new buildings. Existing buildings often deviate from the currently valid building supervision regulations or the legal provisions introduced as technical building regulations. A building-specific and protection-oriented fire protection planning with appropriate consideration of the existing structure therefore requires a particularly intensive study of the fire protection requirements. In addition to the fire protection performance of existing buildings, the escape route situation and the preventive measures to prevent the occurrence of fire and, in particular, the spread of fire or smoke must be considered from a conceptual point of view. Fire protection occupies a special position in building law due to the considerable dangers for the users of a building and the possible consequential damage that can be avoided in the event of fire. The resulting basic and individual requirements of the model building regulations or the respective state building regulations require a thorough examination of an existing building. This guideline therefore aims to describe the principles of fire protection planning for existing buildings. Practical solutions are shown for conflicts arising from interventions in existing buildings. In this context, reference is made to relevant standards and guidelines as well as supplementary technical literature.
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA I: Grundlagen

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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA I: Grundlagen

Bei einem Brand kann eine Feuer- oder Rauchausbreitung zu Personen- und Sachschäden führen. Deswegen werden in der Musterbauordnung (MBO) bzw. den Bauordnungen der Bundesländer die grundsätzlichen Brandschutzanforderungen an Standardgebäude geregelt. Darüber hinaus existieren für bestimmte Sonderbauten entsprechende Sonderbauverordnungen bzw. -richtlinien, die es zu beachten gilt. Diese Regelungen gelten zunächst jedoch nur für Neubauten, während bestehende Gebäude oft von den derzeit gültigen bauaufsichtlichen Bestimmungen oder den als Technische Baubestimmungen eingeführten Rechtsvorschriften abweichen. Eine gebäudespezifische und schutzzielorientierte Brandschutzplanung unter angemessener Berücksichtigung des Bestandes erfordert daher eine besonders intensive Beschäftigung mit den brandschutztechnischen Anforderungen. Neben der brandschutztechnischen Leistungsfähigkeit von Bestandsbauten sind vordergründig die Rettungswegsituation und die Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung einer Brandentstehung sowie insbesondere einer Feuer- oder Rauchausbreitung konzeptionell zu betrachten. Der Brandschutz nimmt im Baurecht aufgrund der im Brandfall zu vermeidenden erheblichen Gefahren für die Nutzer eines Gebäudes und den denkbaren Folgeschäden eine Sonderstellung ein. Die daraus resultierenden Grundsatz- und Einzelanforderungen der Musterbauordnung bzw. der jeweiligen Landesbauordnungen erfordern eine gründliche Auseinandersetzung mit einer bestehenden baulichen Anlage. Dieses Merkblatt verfolgt daher das Ziel, die Grundsätze für eine Brandschutzplanung bei Bestandsgebäuden zu beschreiben. Für Konflikte, die durch Eingriffe in Bestandssituationen entstehen, sollen praxisrelevante Lösungen aufgezeigt werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf einschlägige Normen und Richtlinien sowie ergänzende Fachliteratur Bezug genommen. Ergänzend zu diesem Merkblatt sind weitere WTA-Merkblätter der anderen Teilgebiete des Brandschutzes zu berücksichtigen.
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Brandschutz von Fachwerkgebäuden und Holzbauteilen

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Brandschutz von Fachwerkgebäuden und Holzbauteilen

Holz ist brennbar und erfordert daher eine besonders intensive Auseinandersetzung mit den brandschutztechnischen Maßnahmen bei der Planung und Ausführung einer Instandsetzungsmaßnahme. Entgegen anderslautender Behauptungen ist das Verhalten von Holzbauteilen im Brandfall dennoch als gut einzustufen, was eine Vielzahl von Brandfällen bewiesen hat. Bestehende Gebäude erfüllen im bauzeitlichen Zustand zumeist nicht die heutigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen des Brandschutzes. Im Vordergrund der Auseinandersetzung mit dem Brandschutz sollten aber die Prävention und damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung einer Brandentstehung sowie zur Vorbeugung insbesondere einer Rauchausbreitung, aber nicht die Umsetzung aller denkbaren baulichen Möglichkeiten stehen. Der Brandschutz nimmt im Baurecht auf Grund der im Brandfall möglichen Gefahren für die Nutzer eines Gebäudes und den denkbaren Folgeschäden eine Sonderstellung ein. Die daraus resultierenden Grundsatz- und Einzelforderungen, die in der Musterbauordnung und den jeweiligen Landesbauordnungen konkret geregelt sind, erschweren aber z. T. zu Unrecht den Umgang mit bestehenden hölzernen Konstruktionen in brandschutztechnischer Hinsicht. Dieses Merkblatt verfolgt daher das Ziel, für entstehende Konflikte, die oftmals durch eine geplante Umnutzung verschärft werden, Strategien für Entscheidungsfindungen aufzuzeigen. Es wird dabei in diesem Zusammenhang auf einschlägige Normen und ergänzende Fachliteratur Bezug genommen. Entscheidend für das Verhalten des Baustoffes Holz im Brandfall sind die Faktoren vorhandener Feuerwiderstand, geprägt durch die konkreten Querschnittsabmessungen sowie die Holzart und die Einbausituation. Dieses Merkblatt gibt dazu grundsätzliche Hinweise, auf deren Basis Vorbemessungen für den Brandfall erfolgen können. Erweitert wurde das Merkblatt insbesondere hinsichtlich der möglichen, wenn auch vom geltenden Bauordnungsrecht abweichenden, Ausführung von Abschottungen in hölzernen Baukonstruktionen wie Fachwerkwänden und Holzbalkendecken. Ergänzend zu diesem vertiefenden Merkblatt, sind die jeweils übergreifenden WTA-Merkblätter der anderen Teilgebiete einer Fachwerkinstandsetzung zu berücksichtigen.
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Bauphysik

Brandschutz Arten und baulicher Brandschutz

Der Brandschutz ist mittlerweile zum festen Bestandteil des Planungsprozesses im Hochbau geworden. Damit zählt er zu den Grundleistungen, die durch den Architekten zu erbringen sind. Aus diesem Grunde ist es wichtig, sich ausführlich mit diesem wichtigen Aspekt der Gebäudeplanung zu befassen. Durch das richtige Konzept, konstruktive und flankierende Maßnahmen soll in erster Linie ein vorbeugender Brandschutz gewährleistet werden. Ziel ist also die Vermeidung von Bränden.

In den Landesbauordnungen wird vom Gesetzgeber der Brandschutz definiert als die Summe aller »Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes (Feuer und Rauch) vorbeugen«. Auch hier wird deutlich, welch hoher Stellenwert der Vorbeugung eingeräumt wird. Gleichzeitig bildet er auch die erste Obergruppe der Arten des Brandschutzes.
 

Vorbeugender Brandschutz

Alle Maßnahmen der Prävention fallen unter diese Hauptkategorie, die sich wiederum in drei Teilbereiche untergliedert:

Baulicher Brandschutz

Der durch die Konzeption des Gebäudes wesentlich beeinflusste bauliche Brandschutz bildet die Basis der brandtechnischen Sicherheit eines Gebäudes. Folgende Aspekte gehören zum baulichen Brandschutz:

  • Die Auswahl der einzelnen Baustoffe und Ihr Brandverhalten.
  • Das Verhalten gesamter Bauteile im Brandfall.
  • Die korrekte Planung von Flucht- und Rettungswegen.
  • Die Vermeidung der Ausweitung von Bränden durch Brandabschnitte.
  • Die Vermeidung der Ausweitung von Rauchgasen durch Rauchabschnitte.
  • Die ausreichende Versorgung mit Löschwasser durch Hydranten / Schläuche.
  • Der vorschriftsmäßige Einbau von Sprinkleranlagen.
  • Die Integration von Aktionsflächen für die Feuerwehr.

Dem Brandschutz im Baudenkmal kommt hierbei eine besondere Rolle zu. Hierbei sind vor allem Fachwerkhäuser im Fokus.

Anlagentechnischer Brandschutz

Teilweise überschneidet sich der bauliche mit dem anlagentechnischen Brandschutz, bei dem es um die Projektierung und Kalkulation ausreichender Installationen zur Brandbekämpfung geht. Beim rein baulichen Brandschutz liegt der Fokus auf der Vermeidung von Bränden durch geeignete Materialien und die schnelle Evakuierung des Gebäudes. Unter dem anlagentechnischen Brandschutz ist dagegen die Integration von brandbekämpfenden technischen Einrichtungen zu verstehen. In der Fachliteratur werden einige Elemente teils zum baulichen, teils zum anlagentechnischen Brandschutz gezählt. Daher wiederholen sich hier einige Punkte.

Der anlagentechnische Brandschutz untergliedert sich in zwei Unterkategorien:

Brandschutz durch technische Anlagen und Einrichtungen:

  • Die ausreichende Versorgung mit Löschwasser durch Hydranten / Schläuche.
  • Der vorschriftsmäßige Einbau von Sprinkleranlagen.
  • Rauchabzugsanlagen nach DIN 18232.
  • Brandschotts bei Durchdringungen in Brandwänden und -decken.
  • Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.

Brandschutz in der technischen Gebäudeausrüstung:

  • Schutz der komplexen Gebäudetechnik vor Bränden.
  • Rauchansaugsysteme in abgehängten Decken oder Montage-Fußböden.
  • Sensoren und Kameras in EDV-Räumen.

Organisatorischer Brandschutz

Neben der technischen Ausstattung spielt im Notfall auch die Organisation der Alarmierung und Evakuierung eine tragende Rolle im Brandschutz. Dazu gehören:

  • Ernennung von Brandschutzbeauftragten.
  • Korrekte Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen nach DIN 23601.
  • Normgerechte Erstellung von Alarm-, Flucht- und Rettungsplänen.
  • Betriebliche Schulung im Umgang mit Alarm- und Löscheinrichtungen.
  • Regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Anlagen nach DIN 14675.

Abwehrender Brandschutz

Mit diesem bezeichnet man alle Maßnahmen zur Brandbekämpfung im Notfall, also wenn bereits ein Brand ausgebrochen ist. Auf diese Maßnahmen haben allerdings Planer und Hausbesitzer keinen Einfluss. Sie fallen unter die jeweiligen Verordnungen der Feuerwehren der einzelnen Bundesländer.

Baulicher Brandschutz

Aus den vorhergehenden Einteilungen ist klargeworden, welch hohe Bedeutung dem vorbeugenden, baulichen Brandschutz zukommt. Mit dem richtigen Brandschutzkonzept lässt sich bereits bei der Planung ein sicheres Gebäude projektieren. Die gründliche Planung und Auswahl seiner Brandschutzeinrichtungen, Fluchtwege und der verwendeten Baumaterialien entscheiden darüber, wie hoch das Brandrisiko in jedem Bauwerk ist, sei es ein Einfamilienhaus, ein Bürogebäude oder ein großes, öffentliches Projekt wie beispielsweise eine Versammlungsstätte.

Fehler, die im Brandschutzkonzept gemacht werden, haben gravierende Auswirkungen auf die Sicherheit des Bauwerks und seiner Benutzer. Zum Beispiel kann ein leicht entflammbarer Isolationsstoff in einer abgehängten Decke eines Flughafens zu verheerenden Brandkatastrophen wie dem Großbrand im Düsseldorfer Flughafen im Jahre 1996 kommen. Der Wiederaufbau kostete rund 500 Millionen Euro, von denen ca. 30% in den Brandschutz flossen. Das beweist, welch hoher Stellenwert dem Brandschutz heutzutage beigemessen wird.

Die Wahl schwer entflammbarer Baustoffe gehört zu den wichtigsten Bestandteilen eines effektiven baulichen Brandschutzes. Die DIN 4102 Teil 1 definiert das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Dabei wird der zu prüfende Baustoff im Brandschacht eine definierte Zeit lang beflammt und der Zerstörungsgrad gemessen. Anschließend erfolgt die Zuordnung in die entsprechende Baustoffklasse. Man unterscheidet zwei Gruppen:

  • Klasse A (A1, A2) feuerfest
  • Klasse B
     
    • B1 nicht leicht entflammbar
    • B2 brennbar
    • B3 leichtentzündlich

Die Begriffe »Baustoffklassen« und »Brandschutzklassen« werden übrigens beide benutzt und haben die gleiche Bedeutung.

Aber nicht nur die einzelnen Materialien, auch ihr Zusammenspiel in Bauteilen beeinflusst die Resistenz gegen Brände. Man spricht in diesem Zusammenhang von Feuerwiderstandsklassen und sie beschreiben die Dauer, bis die Tragfähigkeit eines Bauteils versagt. Bauteile sind zum Beispiel Wände, Stützen, Decken, Türen und Tragbalken. Auch die Feuerwiderstandsklassen werden in der DIN 4102 definiert, und zwar in Teil 2. Die jeweilige Feuerwiderstandsklasse bezeichnet die minimale Widerstandsdauer in Minuten:

  • F 30
  • F 60
  • F 90
  • F 120
  • F 180

Noch genauer definiert die neuere europäische Norm DIN EN 13501-2 die Feuerwiderstandsklassen. Sie umfasst Widerstandsdauern von 15 bis 240 Minuten und schließt die jeweilige Funktion des Bauteils innerhalb des Gebäudes mit in die Bezeichnung ein.
 

Gesetzliche Vorgaben beim Brandschutz

Es sind mehrere gesetzliche Organe und Institutionen, welche die Normen und Vorschriften für den Brandschutz definieren. Darunter fallen DIN-Normen, regionale und überregionale Baubehörden, Berufsgenossenschaften, die Feuerwehren und Versicherungen.

DIN-Normen

Von überregionaler Bedeutung sind die deutschen DIN-Normen. Sie stellen bundesweit einheitliche Vorschriften für baurechtlich relevante Bereiche sicher. Zu den wichtigsten im Bereich Brandschutz gehören u.a.:

  • DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr
  • DIN 4844 Grafische Symbole, Sicherheitsfarben und Sicherheitskennzeichen
  • DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
  • DIN 14489 Sprinkleranlagen
  • DIN 14675 Brandmeldeanlagen
  • DIN 18232 Rauchabzugsanlagen
  • DIN 23601 Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen

Bundesweite Gesetze

Weitere brandschutzrechtlich relevante Verordnungen, die bundesweiten Geltungsbereich haben, sind u.a.:

  • Musterbauordnung
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Verordnung über Gefahrstoffe
  • Richtlinie für den Industriebau

Baubehörden

Die Bauordnungen obliegen dagegen der Hoheit der Bundesländer. Daher kann es abweichende Bauvorschriften zum Beispiel für ein vergleichbares Gebäude in Hamburg oder München geben.

Berufsgenossenschaften

Die jeweiligen Berufsgenossenschaften haben umfangreiche Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit in brand- und explosionsgefährdeten Umgebungen erlassen. Diese kommen allerdings hauptsächlich im industriellen Bereich für Mitarbeiter von Unternehmen zur Anwendung.

Versicherungen

Zusätzlich haben Sachversicherer die AFB (Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen) und ASF (Allgemeinen Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen) erarbeitet. Die Versicherungsnehmer müssen bei Nichteinhaltung der privatrechtlichen Vereinbarungen mit erheblichen Zuschlägen bzw. Leistungsausschlüssen rechnen.
 

Brandschutzkonzept vs. Brandschutznachweis

Der bereits oben genannte schwere Brand auf dem Düsseldorfer Flughafen im Jahre 1996 war einer der Hauptgründe, wenn nicht der Auslöser, für die Einführung genehmigungspflichtiger Brandschutzkonzepte. Die wesentlichen Vorgaben sind in der Musterbauordnung enthalten und greifen bei Neu- wie Bestandsbauten. Da es bei der Begrifflichkeit oft zu Verwechslungen kommt, soll hier der genaue Unterschied erklärt werden.

Brandschutzkonzept

Bei der Planung eines neuen Gebäudes oder eines Umbaus muss eine komplette Brandschutzplanung erarbeitet werden. Diese umfasst alle in den vorherigen Absätzen aufgeführten Komponenten zum Brandschutz, also dem vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Ein Brandschutzkonzept muss im Allgemeinen nur bei größeren oder gewerblich genutzten Bauprojekten wie zum Beispiel Hochhäusern, öffentlichen Einrichtungen, Bürogebäuden ab 400 Quadratmetern oder Gaststätten vorgelegt werden. Ausgenommen sind in der Regel kleinere Bauvorhaben wie Einfamilienhäuser oder landwirtschaftliche Gebäude.

Brandschutznachweis

Anschließend muss vom Planer ein Brandschutzplan als Grundriss erstellt werden, in dem alle für den Brandschutz relevanten Details visualisiert werden. Beispielsweise müssen Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten, Brandschutztüren, Feuerlöscher und Sprinkleranlagen deutlich eingetragen werden. Dieser Plan dient dem Brandschutznachweis gegenüber der zuständigen Baubehörde.
 

Fazit zum Brandschutz

Dem Brandschutz kommt bei der heutigen Gebäudeplanung eine wesentliche Bedeutung zu. Durch die Auswahl der richtigen Baustoffe, die strikte Einhaltung der brandschutzrechtlichen Normen und ein sorgfältiges Brandschutzkonzept lassen sich die meisten Risiken für das Entstehen eines Gebäudebrands minimieren. Flankierende Konzepte zum organisatorischen und abwehrenden Brandschutz helfen, im Notfall eine schnelle vollständige Evakuierung zu gewährleisten und Sachschäden zu begrenzen.