Themen

Filtern Sie Ergebnisse für eine gezielte Suche.

336 Artikel
Merkblatt ATV-M 757, August 1998. Abwasser der Mineralfarbenindustrie (Anorganische Pigmente)

Merkblatt

Merkblatt ATV-M 757, August 1998. Abwasser der Mineralfarbenindustrie (Anorganische Pigmente)

In diesem Merkblatt werden Verfahren zur Behandlung von Abwasser beschrieben, das bei der Herstellung von Mineralfarben und Füllstoffen vornehmlich derjenigen Herkunftsbereiche anfällt, an deren Abwasser-Beschaffenheit im Anhang 37 der Abwasserverordnung nach § 7a WHG Anforderungen formuliert sind. (Der zur Zeit in Überarbeitung befindliche Anhang 37 wird voraussichtlich im Jahre 1998 als Anhang 37 bzw. für die Titandioxid-Herstellung als neuer Anhang 48, Teil 11, der Abwasserverordnung verabschiedet werden). Abwasser im Sinne dieses Merkblatts ist vorwiegend Fabrikationsabwasser mit anorganischen Inhaltsstoffen. Soweit Abwasser mit höheren organischen Frachten anfällt, das für diese Fertigung spezifisch ist, wird es berücksichtigt. Der Anwendungsbereich gilt sowohl für die Einleitung in Gewässer (Direkteinleiter) als auch für die Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiter). Dieses Merkblatt wurde unter Zugrundelegen fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen erarbeitet, wie sie zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung für Neuplanungen und Nachrüstungen bestehender Anlagen in Betracht gezogen werden konnten. Das gilt für die Abwasserbehandlung, Rückgewinnungs- und Regenerierverfahren zur Einsparung von Wasser, Verminderung und Vermeidung bestimmter Inhaltsstoffe und berücksichtigt auch die Möglichkeit zur Verminderung, Vermeidung und Verwertung von Abfall. Soweit Stoffbegrenzungen im abzuleitenden Abwasser vorgeschrieben werden, die auch bei Nutzung der fortschrittlichen Verfahren in dieser Branche nicht zu gewährleisten sind oder größere bzw. neue Umweltbelastungen zur Folge haben, wird darauf hingewiesen. Sonderverfahren, die auf einen speziellen Fall zugeschnitten sind, bleiben in diesem Merkblatt unberücksichtigt. Die im Merkblatt vorangestellte Beschreibung der jeweiligen Produktionsverfahren dient dazu, einem in dieser Branche weniger fachkundigen Personenkreis die Grundzüge der betrieblichen Verfahrenstechnik und die Entstehung von Abwasser sowie die Art seiner Inhaltsstoffe aufzuzeigen. Im Abschnitt Ausblick werden mögliche Weiterentwicklungen von Abwasser- und Recyclingverfahren diskutiert, deren technische Anwendbarkeit noch zu klären ist. Die unter den genannten Pigmenttypen explizit aufgeführten Pigmente sind ebenso wie deren Erläuterungen und die Ausführungen zur Herstellungsart als exemplarisch anzusehen; sie schränken die Produktkreise "Anorganische Pigmente", "Elementorganische Pigmente" oder "Spezialpigmente" in keiner Weise hinsichtlich neuer Stoffe ein. Neuartige Pigmenttypen sind auf Analogien zu bestehenden Verfahren zu prüfen. Fallbezogen sind in diese Prüfung auch die entsprechenden Abwasseraufbereitungs-Verfahren einzubeziehen.
26,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
AGI TIB Z 7. Kanalisationssysteme in der Industrie. Selbstüberwachungsverordnung-Kanal-SüwVKan NRW. Interpretation, Anweisung zur Selbstüberwachung. Ausgabe Juli 1997

Merkblatt

AGI TIB Z 7. Kanalisationssysteme in der Industrie. Selbstüberwachungsverordnung-Kanal-SüwVKan NRW. Interpretation, Anweisung zur Selbstüberwachung. Ausgabe Juli 1997

Die AGI-Arbeitshilfe soll dazu beitragen, den Konsens zwischen Behördeninstanzen und Betreibern industriell genutzter Kanalisationen im Rahmen wasserrechtlicher Überwachungsverfahren zu verbessern. Die Praxis zeigt immer wieder, dass den Bemühungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vielfach unterschiedliche Auslegungs- und Interpretationsweisen der Gesetzestexte entgegenstehen. Diese Erfahrungen waren für die AGI-Arbeitsgruppe Kanalinstandhaltung Anlass, den Verordnungstext sowohl auf mögliche Widersprüchlichkeiten innerhalb der begrifflichen Festlegungen als auch auf eventuelle Überschneidungen mit anderen Regelwerken zu überprüfen. Als Ergebnis liegen im Sinne einer praktikablen Handhabung der SüwVKan NRW sowohl für Kanalnetzbetreiber als auch für Behördenstellen zwei Arbeitspapiere vor: Die Interpretationshilfe für nicht eindeutig auslegbare Begriffsbestimmungen und unbestimmte Rechtsbegriffe zur Erleichterung bei wasserrechtlichen Genehmigungsvorgängen und der Gliederungsvorschlag in Anlehnung an die Anweisung zur Selbstüberwachung gem. Par. 4 SüwVKan, wobei jedoch branchenabhängig individuelle Organisationsstrukturen der Industrieunternehmen Form und Inhalt der Dienst- und Betriebsanweisung beeinflussen können.
41,73 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Arbeitsblatt ATV-A 200, Mai 1997. Grundsätze für die Abwasserentsorgung in ländlich strukturierten Gebieten

Merkblatt

Arbeitsblatt ATV-A 200, Mai 1997. Grundsätze für die Abwasserentsorgung in ländlich strukturierten Gebieten

Das vorliegende Arbeitsblatt zeigt Möglichkeiten auf, eine geordnete Abwasserentsorgung in ländlich strukturierten Gebieten kostengünstig zu verwirklichen. Bei allen zur Zeit diskutierten Maßnahmen zur Kostenreduzierung dürfen jedoch die eigentlichen Ziele, Schutz der Gewässer und Sicherung der Ortshygiene, nicht in Frage gestellt werden. Abwasseranlagen in ländlich strukturierten Gebieten sollen nicht nach gleichen Grundsätzen und Anforderungen wie in städtischen Gebieten geplant, gebaut und betrieben werden, da ansonsten die spezifischen Kosten (DM/Einwohner) unverhältnismäßig hoch werden. Ziel dieses Arbeitsblattes ist es, die Anwendung einschlägiger Arbeitsblätter speziell für ländliche Gebiete zu erleichtern und kreative Lösungen zu fördern. Insofern wurden oft nicht beachtetete Vorschläge zur Kostenreduzierung zusammengestellt, ohne erneut durch detaillierte Vorgaben die Gestaltungsmöglichkeiten einzuengen. Dabei steht die Verminderung der Jahreskosten im Vordergrund und nicht allein die heute oft propagierte Investitionskostensenkung durch Abweichung von qualitätssichernden Standards. Letztere verursacht in der Regel mittel- und langfristig erhebliche Folgekosten bzw. frühzeitige Reinvestitionen. Dadurch wird der gewünschte Effekt der Gebührensenkung - wenn überhaupt - nur sehr kurzzeitig erreicht. Auch dürfen Kosteneinsparungen bei den öffentlichen Abwasseranlagen nicht unverhältnismäßige Kosten für Zusatzeinrichtungen auf den privaten Grundstücken zur Folge haben. Ziel des Arbeitsblattes ist es nicht, Standards so zu reduzieren, daß Anlagenbetreiber dadurch in Gefahr geraten, gesetzliche Anforderungen nicht einhalten zu können und somit straf- und abgaberechtliche Folgen zu tragen haben. Ebensowenig kann das Arbeitsblatt in folgende gewichtige kosten-, beitrags- und gebührenrelevante Einflußfaktoren eingreifen: - gesetzliche Regelungen, - Förderpraxis der Länder, - Gestaltung der Beitrags- und Gebührensatzungen der Kommunen. Aufgabe dieses Arbeitsblattes ist es, entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes ATV-A 400 "Grundsätze für die Erarbeitung des Regelwerkes" Empfehlungen für die kostengünstige Lösung planerischer, baulicher und betrieblicher Probleme zu geben. Es soll aufzeigen, wie die in den fachspezifischen Arbeitsblättern enthaltenen Bemessungsbandbreiten und Planungsspielräume in ländlich strukturierten Gebieten genutzt und dadurch Einsparungen erzielt werden können. Die Ausführungen im Arbeitsblatt ersetzen insbesondere nicht die notwendige kreative Leistung des Ingenieurs bei der konzeptionellen Planung und der konstruktiven Durcharbeitung nach den Erfordernissen des Einzelfalls. Als Orientierung für den Begriff "ländlich strukturiert" im Sinne des vorliegenden Arbeitsblattes können die nachfolgend aufgeführten Kriterien dienen: - Kleine, manchmal auch weit auseinander liegende Ortschaften und Ortsteile. - Große Grundstücksflächen aufgrund lockerer, offener Bebauung, Einzelgehöfte, Weiler, Streusiedlungen. - Geringe Siedlung
35,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Merkblatt ATV-M 702. August 1995. Wirtschaftsdünger, Abfälle und Abwässer aus landwirtschaftlichen Betrieben

Merkblatt

Merkblatt ATV-M 702. August 1995. Wirtschaftsdünger, Abfälle und Abwässer aus landwirtschaftlichen Betrieben

Dieses Merkblatt soll durch eine Zusammenstellung der Anfallmengen, Inhaltsstoffe und Beschaffenheit von Wirtschaftsdüngern, Abfällen und Abwässern aus landwirtschaftlichen Betrieben eine Hilfe für die wasserwirtschaftliche Genehmigungspraxis ohne Verordnungscharakter sein und Anleitungen und Hinweise für eine umweltverträgliche Tier- und Pflanzenproduktion vermitteln. Es werden ferner Hinweise für die ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Wirtschaftsdüngern, Abfällen und Abwässern gegeben, bei der die Rückführung der Reststoffe in die Stoffkreisläufe stets Vorrang vor der Entsorgung hat. Auch werden die Randbereiche landwirtschaftlicher Betätigung dargestellt, wie z.B. die Produktverarbeitung, die aus Gründen der Umstrukturierung bzw. Technisierung eines Betriebes sowie vorhandener Marktnähe auch für Familienbetriebe interessant geworden sind. Es wird davon ausgegangen, daß Wirtschaftsdünger aus Beständen mit klinisch gesunden Tieren hinsichtlich einer Verwertung im eigenen Betrieb als seuchenhygienisch unbedenklich anzusehen sind. Bei einem überbetrieblichen Güllemanagement kann allerdings von einem erhöhten seuchenhygienischen Risiko ausgegangen werden, das bei der Verwertung zu berücksichtigen ist. In landwirtschaftlichen Betrieben fallen verschiedene Stoffe mit wasserwirtschaftlicher Relevanz an, die entsprechend den einschlägigen Bundesvorschriften (besonders des Dünge-, des Abfall-, des Immissionsschutz- und des Wasserrechtes) sowie den Gesetzen und Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes ordnungsgemäß verwertet, behandelt oder entsorgt werden müssen. In den verschiedenen Bereichen der landwirtschaftlichen Betriebe (z.B. Veredlung, Pflanzenproduktion, Be- und Verarbeitung von Produkten) können eine Vielzahl unterschiedlicher Wirtschaftsdünger, Abfälle und Abwässer anfallen, die durch eine große Variationsbreite ihrer spezifischen stofflichen Eigenschaften charakterisiert sind. Dazu gehören beispielsweise: - Wirtschaftsdünger aus der Tierproduktion - Reststoffe aus der Pflanzenproduktion - Abwasser von befestigten Flächen - häusliches Abwasser - Abwasser aus der Produktverarbeitung.
22,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Merkblatt ATV-M 267, August 1995. Radioaktivität in Abwasser und Klärschlamm

Merkblatt

Merkblatt ATV-M 267, August 1995. Radioaktivität in Abwasser und Klärschlamm

Falls sich beim Umgang mit radioaktivem Material ein Unfall mit überörtlicher Auswirkung ereignet (insbesondere bei der Kernenergienutzung), kann es vorübergehend zu einem Anstieg der Radionuklidkonzentrationen im kommunalen Abwasser und zu deren Anreicherung in den Klärschlämmen kommen. Stark radioaktiv belastete Klärschlämme oder Schlammaschen ergeben unter Umständen eine zusätzliche Strahlenexposition des technischen Personals von Klärwerken. Nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl bat die Abwassertechnische Vereinigung (ATV) die DVGW/BGW/ATV/FW-Kommission "Radioaktive Substanzen und Wasser", die Bedeutung eines radioaktiven Stör- und Unfalls mit Freisetzung von Radionukliden für den klärtechnischen Bereich in einem Hinweisblatt darzustellen. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) vereinbarte mit der ATV, zunächst das DVGW-Merkblatt W 253 "Trinkwasserversorgung und Radioaktivität" zu novellieren und dann erst das von einer ad-hoc-Arbeitsgruppe der ATV vorzubereitende Merkblatt herauszugeben, um die allgemeine Darstellung der radiologischen Grundlagen aus dem Merkblatt W 253 gleichlautend übernehmen zu können. Das vorliegende Merkblatt soll bei einem nuklearen Stör- und Unfall den Betreibern öffentlicher Abwasserreinigungsanlagen und dazu gehörender Deponien eine Orientierungshilfe sein und zu vorsorgenden Maßnahmen für den Arbeitsschutz in Klärwerken anregen. Hierfür wird die Bundesregierung im Notfall besondere Maßnahmen anordnen. Die dabei im übrigen zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen werden in diesem Merkblatt erläutert. Sie beziehen sich jedoch nicht speziell auf eventuelle nukleare Notfallsituationen auf Kläranlagen. Die ständige Überwachung der Radioaktivität in Abwasser und Klärschlamm im Rahmen des Routinemeßprogramms gemäß dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) obliegt den amtlichen Meßstellen (s. Anhang 2). Die Überwachung der Ableitung radioaktiver Abwässer aus kerntechnischen Anlagen sowie die Überwachung der Umgebung solcher Betriebe erfolgen hingegen nach den Bestimmungen der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) und nach der Sicherheitstechnischen Regel des Kerntechnischen Ausschusses (KTA 1504). Nach einem nuklearen Stör- und Unfall sind zum allgemeinen Schutze der Bevölkerung gemäß StrVG erforderlichenfalls Intensivmeßprogramme in der Umwelt durchzuführen, nicht aber um die Arbeitssicherheit in Klärwerken sicherzustellen. Der nukleartechnische Begriff "Störfall" im Sinne der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bezieht sich nicht auf externe Betriebsstörungen bei Kläranlagen. Für diese sind die Einflüsse nuklearer Stör- und Unfälle "externe Betriebsstörungen", wie sie auch durch andere unvorhersehbare Einleitungen in die Kanalisation hervorgerufen werden können (z.B. Tankwagenunfälle, Ölalarm, Chemikalienaustritt aus Industriebetrieben). Entsprechend seiner Zielsetzung behandelt das Merkblatt in einzelnen Abschnitten zunächst die Grundlagen der Radioaktivität,
34,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Arbeitsblatt ATV-A 126. Dezember 1993. Grundsätze für die Abwasserbehandlung in Kläranlagen nach dem Belebungsverfahren mit gemeinsamer Schlammstabilisierung bei Anschlusswerten zwischen 500 und 5000 Einwohnerwerten

Merkblatt

Arbeitsblatt ATV-A 126. Dezember 1993. Grundsätze für die Abwasserbehandlung in Kläranlagen nach dem Belebungsverfahren mit gemeinsamer Schlammstabilisierung bei Anschlusswerten zwischen 500 und 5000 Einwohnerwerten

Mit Einführung des Anhangs 1 der "Allgemeinen Rahmen-Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer" wurden die Kläranlagengrößenklassen neu gestaffelt und die jeweils zugehörigen Mindestanforderungen erneut verschärft. Die Arbeitsblätter ATV-A 126 und ATV-A 131 mußten deshalb überarbeitet und neu gegeneinander abgegrenzt werden. So wurde die Geltungsbereichsgrenze zwischen diesen beiden Arbeitsblättern von bisher 10000 auf 5000 Einwohnerwerte zurückgenommen. Der ATV-Fachausschuß 2.6 hat das Arbeitsblatt ATV-A 131 "Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen ab 5000 Einwohnerwerten" im Hinblick auf gezielte Stickstoff- und Phosphorentfernung grundlegend neu bearbeitet; die Neufassung dieses Arbeitsblattes wurde im Februar 1991 veröffentlicht. Die hiermit vorgelegte Neufassung des Arbeitsblattes ATV-A 126 "Grundsätze für Abwasserbehandlung in Kläranlagen nach dem Belebungsverfahren mit gemeinsamer Schlammstabilisierung bei Anschlußwerten zwischen 500 und 5000 Einwohnerwerten" berücksichtigt vor allem die gegenüber dem Geltungsbereich von ATV-A 131 unterschiedlichen Mindestanforderungen für Anlagen der Ausbaugröße < 5000 EW und das sich daraus ergebende verfahrenstechnische Konzept.
20,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Merkblatt ATV-M 755, August 1988. Ermittlung des Wirkungsgrades von Kläranlagen

Merkblatt

Merkblatt ATV-M 755, August 1988. Ermittlung des Wirkungsgrades von Kläranlagen

Die Ermittlung des Wirkungsgrades von kommunalen und industriellen Kläranlagen ist wegen der Schwankungen in Zu- und Ablauf sowie der Verweilzeit des Abwassers in den Anlagen mit Schwierigkeiten verbunden. Mit Hilfe des Wirkungsgrades können Verfahrensprozesse und Teile davon auf ihre Leistungsfähigkeit hin bewertet werden. Dies gilt auch in gewissem Umfang für die Abwasserreinigung, wo über den Wirkungsgrad - die tatsächliche der vorgesehenen, garantierten oder geforderten Reinigungsleistung gegenübergestellt, - Verfahrensschritte, Teilprozesse, Sicherheit des Ergebnisses und die Wirtschaftlichkeit des Abwasserreinigungsprozesses bei einzelnen Kläranlagen dokumentiert und eventuell optimiert, - einer Vielzahl von Versuchs- oder bereits bestehenden Anlagen die Bewertungsgrundlage für die Auswahl des Abwasserreinigungsverfahrens und die Bemessung einer neuen Kläranlage ermittelt, - aufgrund von Verwaltungsvorschriften nach § 7a WHG Mindestanforderungen festgelegt, - schließlich eine Orientierung im Hinblick auf klassifizierende Begriffe, z.B. "allgemein anerkannte Regeln der Technik", "Stand der Technik" und "Stand von Wissenschaft und Technik" gefunden werden können. Es ist erforderlich, zu einer vereinheitlichten Definition des Wirkungsgrades und zu allgemein gültigen und anerkannten Regeln bei seiner Bestimmung zu kommen, weil nur so Beurteilungen von Anlagen, Verfahren und Verfahrensschritten und vergleichende Aussagen untereinander möglich sind. Der Wirkungsgrad ist immer in Zusammenhang mit der vorgegebenen Aufgabenstellung zu sehen. Hierzu müssen insbesondere: - die Bezugspunkte und der Betrachtungszeitraum für die Ermittlung, - die Art und Dauer der Probenahme, - die Verfahren der Probenbehandlung und -analyse sowie - die Auswertung der Meßergebnisse nach einheitlichen Methoden vereinbart werden, wobei die Besonderheiten der Anlagenkonzeptionen und Unterschiede der abwassertechnischen Randbedingungen (bei kommunalem Abwasser Tages-, Wochen-Ganglinien, Witterungseinflüsse, relativ hohe Gleichartigkeit; bei industriellem Abwasser Produktionsabhängigkeit, Anfall oftmals ohne besondere Zeitcharakteristik, Misch- und Ausgleichsprozesse, oftmals ungleichartige Zusammensetzung) von Bedeutung sein können. Die Ermittlung von Wirkungsgraden für die Elimination von Inhaltsstoffen ist bei Abwasseranlagen nur für solche Stoffe sinnvoll, für deren Elimination die Anlage ausgelegt ist. Insbesondere sind bei umweltrelevanten Stoffen nicht vorgesehene Verfrachtungen in andere Umweltmedien besonders zu beachten und zu bewerten, wie z.B. das Strippen von leichtflüchtigen Lösungsmitteln in einer biologischen Reinigungsstufe. Von besonderer Wichtigkeit ist es, zu berücksichtigen, wie - interne Kreisläufe beim Reinigungsverfahren und gegebenenfalls im industriellen Bereich dezentrale Maßnahmen zu beurteilen sind, - Störungen im Kläranlagenbetrieb bewertet werden sollen und - von einem tatsächlichen Wirkungsgrad einer teilausgelasteten Kläranlage auf den Wirkung
14,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Seite 17 von 17
Bautechnik

Gebäudetechnik und TGA

Die Gebäudetechnik nimmt eine wesentliche Stellung in allen Projekten des Hochbaus, Tiefbaus und Ingenieurbaus ein. Zur technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zählen alle Anlagen und Installationen, die der Versorgung von Gebäuden dienen. Die bekanntesten Installationen in jedem Haus sind zum Beispiel Heizungs-, Lüftungs- und Wasseranlagen. Auch die Klimatisierung und die Stromversorgung fallen seit langem unter den Begriff TGA.

Heutzutage sind aber durch moderne Technologien zur Nutzung regenerativer Energien, EDV, Telekommunikation und Smart-Home-Anwendungen eine Vielzahl von Installationen hinzugekommen, die in der Regel nicht mehr von klassischen Heizungs-, Wasser- oder Elektroinstallateuren übernommen werden. Stattdessen zeichnet in größeren Bauprojekten ein TGA-Ingenieur für die Planung der komplexen technischen Gebäudeausstattung verantwortlich. Seine Aufgabe liegt nicht nur in der ressourcenschonenden und ausreichenden Versorgung des Gebäudes, sondern auch in der Einhaltung aller gültigen Sicherheitsnormen zur Vermeidung von Unfällen. Lediglich im Einfamilienhausbereich ist es noch üblich, dass die für die Haustechnik zuständigen Gewerke direkt in Zusammenarbeit mit dem Architekten die technische Ausführungsplanung erstellen.
 

Welche Teilbereiche umfasst die Gebäudetechnik?

Aufgrund der Komplexität der aktuellen Gebäudetechnik hier eine Auflistung aller Teilbereiche der TGA:

  • Trinkwasserversorgung, Sanitärinstallationen
  • Abwasser-Entsorgung, Grauwasser
  • Gebäudeheizung und Brauchwassererwärmung
  • Anlagen zur Nutzung nachhaltiger Energien
  • Fernwärme bzw. Fernkälte über BHKW
  • Be- und Entlüftung über RLT (Raumlufttechnische Anlagen)
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Klimaanlagen
  • Stromversorgungsanlagen
  • Telekommunikationsanlagen
  • EDV-Anlagen
  • Brandschutzanlagen
  • Spezialausrüstung für Reinräume
  • Gebäudeautomation und MRT (Messen/Steuern/Regeln), Smart Home

Besonders der letzte Bereich hat in den vergangenen zehn Jahren einen sprunghaften Anstieg erfahren und gehört heute selbst im Einfamilienhausbereich oft zur Grundausstattung. Nicht nur die Beleuchtung, sondern auch die meisten modernen Heizsysteme sind fester Bestandteil im Smart Home geworden und erlauben eine intelligente Kommunikation unter ihren Komponenten und mit den Bewohnern (Nutzer-System-Schnittstelle). Gerade bei älteren Menschen kann Smart Home ein langes selbstbestimmtes Leben bieten.

 

Gruppen der Gebäudetechnik nach HOAI und DIN 276

 

Die für Architekten und Ingenieure maßgebliche Einteilung der Fachbereiche der TGA regeln die Paragraphen 53 bis 55 der HOAI:

  1. Gas-, Wasser-, Abwasseranlagen
  2. Wärmeversorgungsanlagen
  3. Lufttechnische Anlagen
  4. Starkstromanlagen
  5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
  6. Förderanlagen
  7. Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
  8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken

Diese basiert im Wesentlichen auf der Gliederung der DIN 276 in der Kostengruppe (KG) 400:

  • KG 410: Abwasser, Wasser- und Gasanlagen
  • KG 420: Wärmeversorgungsanlagen
  • KG 430: Raumlufttechnische Anlagen
  • KG 440: Elektrische Anlagen
  • KG 450: Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
  • KG 460: Förderanlagen
  • KG 470: Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
  • KG 480: Gebäude- und Anlagenautomation
  • KG 490: Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
 

Welche konkreten Bestandteile der technischen Gebäudeausstattung gehören in die jeweilige Kostengruppe? In der folgenden Übersicht einige Beispiele:

  • KG 410: Wasserleitungen, Wasserspeicher, Enthärtungsanlagen, Trinkwasseraufbereitungsanlagen, Abwasserrohre, Fäkalienhebeanlagen, Gasinstallationen, Sanitärobjekte
  • KG 420: Heizkessel, Brennstofflager, Schornsteinanlagen, Wärmepumpen, Heizungsrohre, Heizkörper, Flächenheizungen, Solarkollektoren
  • KG 430: Dezentrale und zentrale Klimaanlagen, dezentrale und zentrale Lüftungsanlagen, Wärmerückgewinnung, Kältegeräte
  • KG 440: Stromversorgungsanlagen, Niederspannungsanlagen, Blitzschutzanlagen, Erdungen, Photovoltaikanlagen, Beleuchtung
  • KG 450: Fernseh- und Rundfunkanlagen, Türsprechanlagen, Videoanlagen, Telekommunikationsanlagen, Brandwarnsysteme
  • KG 460: Lift- und Aufzugsanlagen, Rolltreppen, Rollsteige, Hydraulikanlagen, Krananlagen
  • KG 470: Reinigungsanlagen, Küchentechnik, Badetechnik, Wäschereianlagen, Feuerlöschtechnik, Sprinkleranlagen
  • KG 480: EDV, Serverschränke, Schaltschränke, Datenübertragung, LAN
  • KG 490: Baustelleneinrichtung, provisorische technische Versorgung, Abbruchmaßnahmen, Baustellenentsorgung, sanitäre Baustellenanlagen

Was gehört zur TGA-Planung?

1. Privatbauten

In den Aufgabenbereich von Architekten und Planern bei privaten Gebäuden fallen im Wesentlichen die Planung und Kalkulation der wesentlichen Gewerke der Haustechnik. Damit soll nicht nur eine ausreichende, sondern auch energiesparende Versorgung des Hauses sichergestellt werden. Letztere steht heutzutage im Fokus eines jeden Entwurfs und betrifft alle Bereiche der technischen Gebäudeausrüstung.

Für die Wasserversorgung bedeutet dies die Einplanung wassersparender Armaturen und Spüleinrichtungen für WCs. Grundsätzlich gehört die Kalkulation der Trinkwasser- und Abwasserinstallationen zu den wichtigsten Aufgaben der TGA-Planung. Von der korrekten Dimensionierung aller Leitungen und Rohre hängt hinterher die einwandfreie und emissionsarme Funktion der Wasserversorgung des Gebäudes ab. Dazu gehören neben dem ausreichenden Mindestdruck an jeder Zapfstelle auch eine möglichst geräuscharme Wasserentnahme und die ordnungsgemäße Entsorgung des Grauwassers ohne Rückstau.

Im Bereich der Wärmeversorgung von Häusern sind neben den klassischen, auf fossilen Brennstoffen bestehenden Heizsystemen immer mehr moderne Heizanlagen in das Licht gerückt, welche mit regenerativen Energien betrieben werden. Dazu gehören neben der Solarthermie alle Wärmepumpensysteme zur Nutzung der Wärme aus der Luft, Wasser und Erde. Diese erfordern ein hohes Maß an technischem Know-how, insbesondere wenn es sich um bivalente (kombinierte) Heizungsanlagen handelt.

Gleichzeitig gewinnt auch die zentrale Wohnraumbelüftung inzwischen in privaten Häusern immer mehr an Gewicht. Über die klassische Fensterlüftung ist weder eine ausreichende noch eine energiesparende Lüftung möglich. Zentrale Lüftungsanlagen ermöglichen über eingebaute Wärmetauscher die Rückgewinnung der Heizungswärme, damit diese nicht verloren geht. Außerdem wird auch der Wunsch nach einer zentralen Klimatisierung in Privatgebäuden bei steigenden Temperaturen im Sommer immer größer.

Unter die elektrische Gebäudeausstattung fallen schließlich alle Niederspannungs- und Datennetz-Installationen, welche eine ausreichende Versorgung mit Strom, Licht und Kommunikationssystemen gewährleisten. Neben dem Verteilerkasten sind das die Steckdosen, Lichtschalter, Lichtauslässe, Multimediadosen und die Installation der Türsprechanlage und Videoüberwachung. Dazu kommt in den meisten Neubauten die Technik des Smart Home.

2. Gewerbliche und öffentliche Bauten

Bei größeren Bauprojekten, gewerblichen und öffentlichen Bauten übernimmt die Planung der technischen Gebäudeausrüstung ein spezialisierter TGA-Ingenieur, da hier eine Vielzahl von Normen und Sicherheitskontrollen zu berücksichtigen sind, die über den Aufgabenbereich eines Architekten hinaus gehen.

Neben umfangreichen Wasserversorgungssystemen mit Grauwassernutzung und komplexen Heizungssystemen mit mehreren Heizkreisen sind es vor allen Dingen die RLT (raumlufttechnischen Anlagen), die seit jeher die größte Rolle in der Klimatisierung größerer Gebäude spielen. Diese werden heutzutage mit aufwändigen Systemen zur Wärmerückgewinnung ausgestattet, um den Energieverbrauch zu senken.

Ebenfalls nur in größeren Projekten zum Einsatz kommen die strengen Auflagen des Brandschutzes, die eine Vielzahl von zusätzlichen technischen Gebäudeausstattungen notwendig machen. Unter anderem ist ein weiteres, unabhängiges Leitungsnetz für die Bereitstellung von Löschwasser nötig. Sprinkleranlagen, Feuer- und Rauchmelder, Rauchabzüge und Signalanlagen sind weitere Bestandteile des Brandschutzes.

Hinzu kommen technische Gebäudeausrüstungen, welche auf den speziellen Einsatzzweck des Gebäudes abgestimmt sind. Hierzu gehören zum Beispiel Filteranlagen für Reinräume in Pharma-, Computer- und Raumfahrtindustrie, Personen- und Lastenförderungsanlagen, Gebäudeautomation und EDV-Ausrüstung.
 

Nachhaltigkeit und Gebäudetechnik

Neben einem effizienten Wärmeschutz sind insbesondere die Systeme der technischen Gebäudeausrüstung für den Jahresenergiebedarf verantwortlich. Dieser bezieht sich nicht nur auf reine Energiequellen wie zum Beispiel Gas oder Strom, sondern auch auf weitere wertvolle Ressourcen wie zum Beispiel Wasser.

Mit anderen Worten: Bereits bei der Konzipierung eines Hauses sollte die technische Gebäudeausstattung fester Teil des Entwurfs sein. Sollen zum Beispiel regenerative Energiequellen wie die Solarthermie oder Photovoltaik zum Einsatz kommen, müssen sie schon bei der optischen Gestaltung der Dachflächen integriert werden. Nur so wird der spätere Entwurf den Bauherrn überzeugen. Außerdem kann durch geeignete Ausrichtung des Hauses auf dem Grundstück und die Vergrößerung der nach Süden ausgerichteten Dachfläche die erreichbare Leistung optimiert werden.

Entsprechendes gilt bei der Planung von Systemen der Luftwärme- oder Geothermie-Nutzung. Der Montageort der Wärmepumpe und der notwendigen Sonden können frühzeitig festgelegt werden und vereinfachen die spätere Montage. Gleichzeitig kann bereits im frühen Stadium das Haus so entworfen werden, dass eine Beheizung mit Luft- oder Erdwärme im Stand-alone-Betrieb möglich ist.

Die Ausstattung mit einer kontrollierten Wohnraumbelüftung sollte heute zur Grundausstattung in der TGA gehören. Die erreichbare Energieersparnis durch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist enorm, gleichzeitig wird Bauschäden durch Feuchtigkeit vorgebeugt, die aufgrund hermetisch abgedichteter Häuser immer häufiger vorkommen.

Bei gewerblichen Bauten kann sogar durch die intelligente Nutzung überschüssiger Prozesswärme bzw. -kälte in anderen Gebäudeteilen ein hoher Prozentsatz der aufgewendeten Energie wiederverwendet werden. Möglich machen das kombinierte raumlufttechnische Anlagen, die im bivalenten Betrieb sowohl Wärme als auch Kälte erzeugen bzw. transportieren können.

Im Bereich der Stromerzeugung ist dank der ausgereiften Technik hocheffizienter Solarzellen mit Hilfe der Photovoltaik-Anlagen eine weitgehend autonome Stromversorgung von privaten und gewerblichen Gebäuden möglich. Nachts und an Regentagen helfen leistungsstarke Pufferspeicher, auch über mehrere Tage eine ausfallsichere Versorgung zu gewährleisten.
 

Fazit zur TGA

Der Bereich der TGA nimmt in der aktuellen Gebäudeplanung einen immer größeren Raum ein. Gründe sind die zahlreichen neuen Technologien und die zunehmende Vernetzung in der Technik. Auch die nachhaltigen Energien stellen hohe Anforderungen an die TGA-Planung. Daher empfiehlt sich bei gewerblichen und öffentlichen Bauprojekten grundsätzlich die Beauftragung eines TGA-Ingenieurs.