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Arbeitsblatt DWA-A 785, Juli 2009. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS). Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen -R1-

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Arbeitsblatt DWA-A 785, Juli 2009. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS). Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen -R1-

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen für den Schadensfall Rückhalteeinrichtungen bereithalten. Die Anforderungen an das erforderliche Rückhaltevermögen sind abgestuft in Abhängigkeit von der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts und der Schwere der möglichen Folgen. Anlagen, von denen eine große Gewässergefährdung ausgeht, müssen ein Rückhaltevermögen für das Volumen wassergefährdender Stoffe aufweisen, das bei Betriebsstörungen ohne Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen freigesetzt werden kann. Bei einer geringeren Wassergefährdung ist ein Rückhaltevermögen für die Menge wassergefährdender Stoffe ausreichend, die bis zum Wirksamwerden geeigneter Maßnahmen austreten kann. In der TRwS 785 "Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen - R1 -" sind Vorgaben zur Ermittlung des Rückhaltevermögens, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen erforderlich ist, aufgezeigt. Festgelegt werden Verfahrensweisen zur Bestimmung der Zeit, die bis zum Erkennen einer Leckage verstreicht und die benötigt wird, um geeignete Maßnahmen im Leckagefall durchzuführen. Für die Tätigkeitsbereiche Lagern, Herstellen, Behandeln und Verwenden werden Regelungen zur Bestimmung des Auslaufvolumenstromes angegeben. Für Abfüllvorgänge werden bei Vorhandensein technischer Sicherheitsvorkehrungen Mindestrückhaltevolumina festgelegt. Die TRwS 785 richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatlichen Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach õ 19g WHG tätig sind.
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Fachbericht zur Pflege von Jungbäumen und Sträuchern

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Fachbericht zur Pflege von Jungbäumen und Sträuchern

Bäume und Sträucher sind lebende, sich ständig verändernde Organismen und das bei der Pflanzung geplante gestalterische Ziel wird häufig erst nach Jahren oder Jahrzehnten erreicht. Voraussetzung dafür sind eine gute Pflanzenqualität, eine tiefgründige Bodenvorbereitung, eine fachgerechte Pflanzung und eine sachgemäße Pflege.Mit den 1999 veröffentlichten "Empfehlungen für das Pflanzen von Bäumen" des Arbeitskreises Stadtbäume der Ständigen Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag wurde Planenden, Ausführenden und Lernenden eine Broschüre in die Hand gegeben, die in komprimierter und handlicher Form das aktuelle Fachwissen zum Thema Baumpflanzungen vermittelt, um diese in hoher Qualität durchführen zu können. Der vorliegende "Fachbericht zur Pflege von Jungbäumen und Sträuchern" (erarbeitet durch den GALK-AK Stadtbäume) soll diese erste Veröffentlichung ergänzen. Er lehnt sich dabei an die FLL-"Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege" und "Teil 2: Standortvorbereitungen von Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate" an.Der Fachbericht wendet sich sowohl an den Landschaftsarchitekten, der bereits in der Planungsphase darüber entscheidet, ob eine Pflanzung pflegeintensiv wird, als auch an den Landschaftsgärtner, der gehalten ist, die gestalterischen Intentionen des Architekten umzusetzen und weiter zu entwickeln.
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Merkblatt DWA-M 803, November 2006. Kostenstrukturen in der Abwassertechnik

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Merkblatt DWA-M 803, November 2006. Kostenstrukturen in der Abwassertechnik

Das Merkblatt schafft die Voraussetzungen, Investitionskosten und Betriebskosten sowie alle weiteren technischen Informationen über den Projektlebenslauf abwassertechnischer Anlagen einheitlich und durchgängig zu erfassen. Gleichzeitig sollte mit der Verknüpfung von ingenieurmäßigen und kaufmännischen Aspekten, das heißt einer gedanklichen Verbindung von Gewerken und Wirtschaftsgütern, ein konstruktives Zusammenwirken von Ingenieuren und Kaufleuten verbessert und das gegenseitige Verständnis auch bei unterschiedlichen Denkansätzen wie z. B. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einerseits und Bau- bzw. Werkstoffqualitäten andererseits geweckt werden. In der Fassung sind aufbauend auf die vorgenommene Eingrenzung der Orte, an denen im jeweiligen Projekt Informationen (Kosten, Leistungen usw.) anfallen können, im nächsten Schritt die Informationen, z. B. aus den Bereichen kostenbezogene Informationen, technische Dokumentation und Kennzahlen festgelegt worden, die mit den Anlagenstrukturelementen verknüpft werden sollen. Auf den über Ort und Informationsmerkmal identifizierbaren Platz kann dann der Wert einschließlich Einheit abgelegt werden. Damit wird es dann möglich, nicht nur Kosten (Investitions-, Betriebs- und Jahreskosten) abzulegen, sondern auch spezifische Kosten, Kennzahlen usw. zu errechnen und nicht zuletzt Grundlagen für den Aufbau einer allgemein nutzbaren Kostendatenbank zu legen. Mit dem Kauf des Merkblattes wird eine ZIP-Datei mit einem Servicetool ausgeliefert, das die Selektion spezifischer Projektstrukturen unterstützt.
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Arbeitsblatt DWA-A 784, April 2006. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS). Betankung von Luftfahrzeugen

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Arbeitsblatt DWA-A 784, April 2006. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS). Betankung von Luftfahrzeugen

Die TRwS 784 "Betankung von Luftfahrzeugen" konkretisiert die wasserrechtlichen, betankungsspezifischen, technischen und betrieblichen Anforderungen an Tank- und Betankungsstellen zur Versorgung und Enttankung von Luftfahrzeugen. Neben Festlegungen zu 'klassischen" Tankstellen für Luftfahrzeuge, werden auch Regelungen für den oberirdischen Teil von Flugfeldbetankungsanlagen, für die Betankung aus Flugfeld-Tankfahrzeugen sowie für die Bereitstellungsflächen der Flugfeld-Tankfahrzeuge aufgezeigt. Auf Grund dieser unterschiedlichen Vorgänge ist der Aufbau der TRwS 784 im Vergleich zur TRwS 781 anders gestaltet worden. In Abhängigkeit der unterschiedlichen Vorgänge werden spezifi sche Regelungen z. B. zu der Größe der Wirkbereiche, zum Rückhaltevermögen, zum Ort der Rückhaltung und zur Berücksichtigung von Niederschlagswasser, festgelegt. Eine wichtige Rolle spielt zudem, ob die Betankung auf Flughäfen oder Landeplätzen stattfindet, da gemäß den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen in Abhängigkeit dieser Differenzierung unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind. Die TRwS 784 hat nach Fertigstellung den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik, wie sie gemäß § 19g WHG zu beachten sind. Die TRwS 784 richtet sich insbesondere an die betroffenen Anlagenbetreiber, Behörden, Sachverständigenorganisationen, Fachbetriebe und Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 19g WHG tätig sind.
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Merkblatt DWA-M 606, Dezember 2006. Grundlagen und Maßnahmen der Seentherapie

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Merkblatt DWA-M 606, Dezember 2006. Grundlagen und Maßnahmen der Seentherapie

Viele Seen und ihr Umfeld ein hohen Nutzungsdruck ausgesetzt. Durch Uferzerstörung, Wasserstandsregulierung und den Eintrag von Pflanzennähr- und Schadstoffen sind die ursprünglichen See-Ökosysteme so tiefgreifend verändert worden, dass sie sich vielfach nicht mehr in ihrem "ökologisch guten Zustand" befinden, der von der EG-Wasserrahmenrichtlinie für alle Oberflächengewässer gefordert wird. Insbesondere die anthropogen bedingt rasche Zunahme der Pflanzenentwicklung, die Eutrophierung, belastet die Gewässer und beeinträchtigt ihre vielfältigen Nutzungen. Das Merkblatt widmet sich vorrangig der Bekämpfung der Eutrophierung und ihrer Folgen. Es behandelt die limnologischen Grundlagen und vermittelt einen Überblick über das Spektrum möglicher Therapiemaßnahmen. Dabei wird unterschieden zwischen Maßnahmen, die zum Ziel haben, den Eintrag von Nährstoffen aus dem Einzugsgebiet zu vermindern (Sanierung) und solchen im See, wie Belüftung oder Entkrautung (Restaurierung), die vorrangig Symptome bekämpfen und die Sanierung unterstützen. Das Merkblatt beschreibt den Gesamtablauf einer Seentherapie, von der Voruntersuchung und Planung über die Auswahl geeigneter Maßnahmen bis hin zur Dokumentation und Erfolgskontrolle. Die einzelnen Verfahren werden begrifflich definiert, ihre naturwissenschaftlichen Grundlagen, Ziele und die Durchführung beschrieben sowie die Grenzen der Anwendbarkeit aufgezeigt. Anhand zahlreicher Fallbeispiele werden Erfolge und Misserfolge bereits durchgeführter Maßnahmen erläutert. Das Merkblatt richtet sich an all jene, die mit der Planung und Durchführung von Seentherapien befasst sind, insbesondere an Behörden, Verbände, Ingenieurbüros, aber auch an Besitzer oder Pächter stehender Gewässer.
62,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
ZTV-Großbaumverpflanzung - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Verpflanzen von Großbäumen und Großsträuchern

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ZTV-Großbaumverpflanzung - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Verpflanzen von Großbäumen und Großsträuchern

Wenn ein gesunder Baum weichen muss, weil sein Standort anderweitig gebraucht wird, dauert es nur wenige Minuten, ihn abzusägen. Dass dieser Baum allerdings Jahrzehnte gebraucht hat, bevor er so positive Eigenschaften wie die Verbesserung des Kleinklimas, die Bindung von Feinstaub oder das Verschönern und Gestalten unserer Umwelt entwickeln konnte, wird in einem solchen Moment nicht bedacht. Dabei ist es heute durch moderne Verpflanzverfahren und Maschinen möglich, selbst sehr große Bäume problemlos zu verpflanzen. Allerdings erfordert das Verpflanzen von Großbäumen, die nicht aus regelmäßig verschulten Aufzuchtsbeständen stammen, besondere Maßnahmen insbesondere bei der Vorbereitung und der anschließenden Nachsorge. Diese gehen weit über das hinaus, was beim Pflanzen von Baumschulgehölzen notwendig ist. Darüber hinaus stammen die Bäume in den meisten Fällen aus Flächen des Auftraggebers, so dass diesen eine besondere Verantwortung zuteil wird. Die Regelungen in der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und in den Landschaftsbaufachnormen reichen in diesen Fragen bei weitem nicht aus. Daher ist es notwendig, im Vertrag zusätzliche Vereinbarungen zu treffen. Auch wenn sie für jeden Vertrag im Einzelnen gesondert vereinbart werden muss, stellt sie zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung die anerkannten Regeln der Technik dar. Die Überarbeitung der 2. Auflage von 1995 ergab sich aus den notwendigen Anpassungen an die ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten, den Landschaftsbaufachnormen und den erst kürzlich erschienen FLL-"Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 1 und 2".
39,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Fachbericht "Freiräume für Generationen" - Zum freiraumplanerischen Umgang mit den demographischen Veränderungsprozessen

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Fachbericht "Freiräume für Generationen" - Zum freiraumplanerischen Umgang mit den demographischen Veränderungsprozessen

Der Fachbericht. wurde im Auftrag der FLL durch die Forschungsgruppe Prof. Dr. Angelika Wolf, FB 9 Landschaftsarchitektur, Universität Duisburg-Essen erarbeitet und durch den Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) mit gefördert. Die demographische Entwicklung und die Auswirkungen auf die so genannte "Alterspyramide" finden in Deutschland immer mehr Beachtung in der öffentlichen Wahrnehmung - meistens allerdings in Zusammenhang mit den Themen Rente und Gesundheit. Die Auswirkungen der demographischen Veränderungsprozesse auf die Freiraumplanung werden dagegen kaum beachtet. Zu Unrecht, denn die heute schon prognostizierten demographischen Veränderungsprozesse der Zukunft sind unumkehrbar! Die Gründe für die Zunahme des Anteils älterer Menschen in der Bevölkerung sind vielfältig und werden dargestellt. Früher oder später muss sich auch die Freiraumplanung den neuen Herausforderungen stellen, die durch spezielle Bedürfnisse älterer Menschen an sie herangetragen werden. Die FLL hat daher das Thema "Generationsübergreifende Freiraumplanung" zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. (DGGL), der Stadt Dortmund, der Dortmunder Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (DOGEWO) und dem Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) im 14. DGGL-Förderwettbewerb ULRICH WOLF 2002 aufgegriffen. Der Fachbericht basiert auf einer Auswertung aller 39 Wettbewerbsarbeiten und einer Literaturrecherche und -analyse. Das Ergebnis ist ein Gesamtpaket, das vorhandenes Wissen bündelt und in einem gesamtheitlichen Ansatz unter Einbeziehung der wichtigsten freiraumplanerischen Parameter planungsrelevant aufbereitet. Eine tabellarische Auswertung der Wettbewerbsarbeiten zeigt die Fülle an kreativen und beachtenswerten Ideen, mit denen die Wettbewerbsteilnehmer dem Thema "Garten der Generationen" bzw. der Aufgabe einer generationsübergreifenden Freiraumgestaltung in einer mehrgeschossigen Wohnsiedlung in Dortmund begegnet sind.
11,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Merkblatt ATV-DVWK-M 901, März 2002. Gefügestabilität ackerbaulich genutzter Mineralböden. Tl.3. Methoden für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung

Merkblatt

Merkblatt ATV-DVWK-M 901, März 2002. Gefügestabilität ackerbaulich genutzter Mineralböden. Tl.3. Methoden für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung

Im Zuge der technischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte ist in der modernen Landwirtschaft der Einsatz immer größerer, leistungsstärkerer Bearbeitungsgeräte zu beobachten. Die höhere Effizienz dieser Maschinen ist oft mit einer höheren mechanischen Belastung für den Boden verbunden. Häufiges Befahren und der falsche Bearbeitungszeitpunkt verstärken diese Belastung. Die Folgen sind Gefügeveränderungen und Bodenverdichtungen, die zu einer deutlichen Verringerung der Ertragfähigkeit der Böden und zur Verschlechterung der Filterwirkung der grundwasserschützenden Deckschichten führen können. Weitere ökologische Folgen sind Bodenerosion und Stoffeinträge in oberirdische Gewässer. In dem nunmehr dritten Teil des Merkblattes "Gefügestabilität ackerbaulich genutzter Mineralböden" werden die Ziele einer bodenschonenden ackerbaulichen Bewirtschaftung definiert und erläutert. Es werden dem Praktiker Methoden zur Ermittlung der Unterbodenstabilität an die Hand gegeben, die ihn in die Lage versetzen, Richtwerte für die maximale mechanische Belastbarkeit an der Bodenoberfläche zu ermitteln. Das Merkblatt enthält praktische Empfehlungen für die Einschränkung der mechanischen Bodenbelastung bei der Ackerbewirtschaftung und zeigt Möglichkeiten der Betriebsführung auf, mit dem Ziel der Einhaltung der bodenmechanischen Richtwerte. Es baut auf den Vorarbeiten in den Teilen I und II auf und behandelt hierbei speziell die Ermittlung und Anwendung bodenmechanischer Kennwerte in der landwirtschaftlichen Beratung und der betrieblichen Praxis.
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Merkblatt ATV-DVWK-M 604, April 2002. Messeinrichtungen an Quellen

Merkblatt

Merkblatt ATV-DVWK-M 604, April 2002. Messeinrichtungen an Quellen

Messungen an Quellen bilden eine breite Informationsbasis über die Ressource Grundwasser im Quelleinzugsgebiet. Sowohl das Grundwasserdargebot, als auch Inhaltsstoffe von Grundwasser lassen sich mit regionalem Bezug auf diese Weise ermitteln. In Deutschland tragen Quellen regional in erheblichem Maße zur Versorgung mit Trinkwasser bei. Messungen an derartig genutzten Quellen haben vornehmlich die Aufgabe, das Wasserdargebot zu ermitteln und die Wasserbeschaffenheit zu überwachen. Neben diesen nutzungsbezogenen Untersuchungen dienen Quellmessungen der Gewässerkunde und dem Grundwasserschutz. Besonders geeignet sind Quellen für die Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit, da sie für ihr Einzugsgebiet repräsentative (über das Gebiet gemittelte) Werte erwarten lassen. Dies ist vor allem in Festgesteinsgrundwasserleitern von Bedeutung, da hier Punktmessungen stark variieren können. Daher bieten Quellen auch die Möglichkeit, Stofffrachten über die Schüttung und Stoffkonzentrationen zu berechnen. Das Merkblatt behandelt die für die Messung an ausgebauten und nicht ausgebauten Quellen geeigneten Verfahren sowie die hierfür verwendbaren Geräte und Ausrüstungen. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Einrichtung und dem dauerhaften Ausbau zur Messstelle. Allgemeingültige Standardlösungen werden nicht vorgestellt, weil die örtlichen Gegebenheiten an Quellen so unterschiedlich sind, dass für jeden Einzelfall die geeignete Lösung erarbeitet werden muss. Das Merkblatt gibt die zur Entscheidungsfindung notwendigen Informationen, weist auf die zu beachtenden Kriterien hin und beschreibt die Eigenschaften der einzelnen Messverfahren und -geräte. Außerdem nennt es die für die Planung der Messeinrichtungen notwendigen Untersuchungen und Nachweise.
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Merkblatt ATV-DVWK-M 765-1, Januar 2000. Emissionen aus der metallverarbeitenden Industrie. Tl.1. Grundlagen der Behandlung

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Merkblatt ATV-DVWK-M 765-1, Januar 2000. Emissionen aus der metallverarbeitenden Industrie. Tl.1. Grundlagen der Behandlung

In diesem Merkblatt werden Verfahren zur Vermeidung, Verminderung und Behandlung von Abwasser beschrieben, das in der metallverarbeitenden Industrie anfällt. Der Anwendungsbereich gilt sowohl für die Einleitung in Gewässer (Direkteinleiter) als auch für die Einleitung in eine kommunale biologische Kläranlage (Indirekteinleiter). Das Merkblatt umfasst mit den ergänzenden Merkblättern (M 765, Teil 2-10) die metallverarbeitende Industrie und Halbleiterfertigungen. Hierzu gehören alle Betriebe, die unter Anwendung wässriger Lösungen Metalle mechanisch bearbeiten und reinigen, Metalle auf einen Grundwerkstoff chemisch oder elektrolytisch auftragen oder von diesem abtragen, Metalloberflächen umwandeln (Anodisieren) oder Schichten wie z.B. Phosphat, Email oder Lack aufbringen, Prozesse in der Halbleiterherstellung durchführen. Der Abwasseranfall in diesen Industriezweigen ist im Allgemeinen durch eine Behandlung in wässrigen Lösungen und durch Spülprozesse bedingt. Da diese Behandlungen und ihr Zweck sehr verschieden sein können, werden in den ergänzenden Merkblättern Darstellungen der jeweiligen Branche vorangestellt. Allen Branchen ist eine Reihe von grundsätzlichen Verfahren und Chemismen gemeinsam. Um eine mehrfache Darstellung zu vermeiden, werden diese Themen in diesem Merkblatt einmalig aufgeführt. In den branchenbezogenen Merkblättern wird dann jeweils auf die Darstellung in diesem Merkblatt verwiesen. Das Blatt eins ist somit der allgemeingültige erste Teil einer Zusammenstellung, die durch einen branchenbezogenen zweiten Teil ergänzt wird.
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Planung

Stadtplanung und Raumplanung – ein Überblick

Stadtplanung und Raumplanung beschäftigen sich mit der Entwicklung von Städten sowie mit räumlichen und sozialen Strukturen. Das umfasst beispielsweise die Bereiche Siedlungsentwicklung, Ökonomie, Freizeit und Erholung, Mobilität und Naturschutz.
 

Definition der Stadtplanung

Die Stadtplanung beschäftigt sich, anders als die Raumplanung, speziell mit der Entwicklung der Stadt sowie mit den räumlichen und sozialen Strukturen im Stadtraum. Davon ausgehend erarbeiten Stadtplaner Konzepte für das Aussehen und die Struktur sowie die Infrastruktur einer Stadt. Dabei werden öffentliche, rechtliche und private Belange beachtet mit dem stetigen Ziel der Konfliktminimierung.

Als Ordner der Bautätigkeit steuert die Stadtplanung im Rahmen der Bauleitplanung die Bodennutzung im Gebiet einer Gemeinde. Sie ist auch für die Infrastrukturentwicklung zuständig. Die Stadtplanung ist stets ein Ausdruck von gesellschaftlichen Prozessen und Bedürfnissen. Im Stadtplanungsamt werden gesetzlich erforderliche Planungsinstrumente wie der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne vorbereitet.
 

Definition der Raumplanung

Die Raumplanung ist ein Überbegriff für alle Maßnahmen, die einen geographischen Raum ordnen und gezielt nutzen. Dabei geht es um bestimmte Verwaltungsgebiete, deren naturräumliche, wirtschaftliche und soziale Möglichkeiten genutzt werden können. In Deutschland lässt sich zwischen räumlicher Gesamtplanung wie etwa der Regional- und Landesplanung oder der gemeindlichen Stadtplanung sowie zwischen sektoraler Fachplanung unterscheiden. Dabei gehört die Stadtplanung als Disziplin der Raumplanung zur Gesamtplanung, während zum Beispiel Verkehrs- und Landschaftsplanung als Sektoren gelten.

Mehr noch als die Stadtplanung stellt sich die Raumplanung große Fragen danach, wie die Welt am besten verändert, genutzt oder geschützt werden kann. Entsprechend ist die Disziplin damit beschäftigt, die unterschiedlichen Anforderungen an Flächen zu analysieren und Konflikte und Chancen abzuwägen.
 

Rechtlicher Hintergrund

In Deutschland gibt es für die Stadtplanung und die Raumplanung mehrere rechtliche Grundlagen. Jedoch existiert kein rechtlich verbindliches Gesamtkonzept. Insbesondere in der Stadtplanung sind die Zuständigkeiten an verschiedene Ämter und Teilverwaltungen verteilt. Spezielle Stadtplanungsämter gibt es nur in größeren Städten. Neben übergeordneten Landesbehörden, halböffentlichen und privaten Institutionen sind auch politische Gremien und die Bürger (im Rahmen von institutionalisierten Beteiligungsprozessen) wichtige Teilnehmende an der Stadtplanung.

Der Gesetzgeber sieht je nach Größe des zu beplanenden Raums verschiedene Planungsebenen vor. Deren Aufgaben und Maßstäbe sind daher unterschiedlich. Es gilt ein hierarchisches Prinzip, bei dem die untergeordnete Ebene den übergeordneten Plänen und Programmen nicht widersprechen darf. Dies ist die hierarchische Ordnung in absteigender Reihenfolge:

  • Bund
  • Bundesland
  • Regierungsbezirke
  • Landkreise oder kreisfreie Städte
  • Gemeinden

Auf der Ebene des Bundes gibt es keine formellen gesetzlichen Regelungen zur Raumordnung oder Stadtplanung. Das Raumordnungsgesetz des Bundes gibt lediglich Hinweise zum allgemeinen Vorgehen. Jedoch sind informelle Instrumente vorhanden, die die Raumordnung in Deutschland leiten. Auf der Landesebene gibt es ebenfalls Raumordnungsgesetze und Landesentwicklungsprogramme oder -pläne, die zu beachten sind. In den darauf folgenden Regierungsbezirken oder Kreisen gibt es Regionalpläne. Und auf der kommunalen Ebene folgen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die die Raumordnung auf der untersten Ebene steuern. Sie sind die rechtlichen Instrumente mit den meisten Details.

Übrigens: Auch das übergeordnete Planwerk des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes ist in europäischen Ländern zu beachten.
 

Handlungsfelder von Stadt- und Raumplanung

Die Stadt- und Raumplanung hat die wesentliche Aufgabe, die langfristig gewünschte und mittelfristig zulässige Nutzung von Flächen in Deutschland zu bestimmen. Dabei geht es um Fragen wie »Wo darf gebaut werden?«, »Wer darf hier bauen?« und »Welche Gebiete sollen geschützt werden?«.

Darüber hinaus sind die Disziplinen auch damit befasst, wie sämtliche Bewohner eines Gebietes am besten versorgt werden können. Die Raumplanung gibt Vorgaben zur Bereitstellung von Transport und von technischen Ver- und Entsorgungssystemen sowie zur allgemeinen öffentlichen Infrastruktur, wie Schulen oder Arbeitsämtern, aber auch Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten für z.B. die ältere Generation. Damit werden Flächen erschlossen und in Wert gesetzt. Die Stadtplanung und die kommunale Infrastrukturplanung sind dafür zuständig, auf der lokalen Ebene diese größeren Visionen der Raumplanung umzusetzen.

Außerdem besteht ein wichtiges Handlungsfeld der Raumordnung in Deutschland darin, das Bauen zu kontrollieren und zu steuern. Das geht etwa durch die Festsetzung von Baudichten und Bauweisen. Bauherren müssen sich vor dem Bau darüber informieren, wo gebaut werden darf, was erlaubt ist und welche örtlichen Regelungen beachtet werden müssen. So soll ein verantwortungsvolles, zukunftsorientiertes Bauen garantiert werden.
 

Instrumente der Stadtplanung

Dies sind die wichtigen Instrumente, die die Raumordnung allgemein und die Stadtplanung speziell ermöglichen:

  • Rechtsvorschriften wie das Baugesetzbuch, die Bauleitplanung, Bau- und Modernisierungsgebote
  • Gesetzliche Regelungen für sektorale Planungen wie Verkehrs- und Naturschutz
  • Instrumente wie Pläne und Konzepte, die das Verhalten privater Investoren steuern und bei der verwaltungsinternen Koordination helfen
  • Stadtentwicklungspläne, sektorale Pläne und Generalverkehrspläne
  • Informelle Dokumente wie Stadtteilentwicklungspläne

Darüber hinaus arbeiten sowohl Raumplaner als auch Stadtplaner mit Experten aus anderen Sektoren zusammen, um ein stimmiges Gesamtbild zu schaffen, was zum Beispiel den Umweltschutz beim Bau angeht. Zunehmend werden Beteiligungsverfahren zu einem wichtigen planerischen Instrument, das den geplanten Maßnahmen mehr Legitimität und Akzeptanz durch die Bevölkerung geben soll.
 

Ziele der Stadtplanung und Raumplanung

Stadt- und Raumplanung sind intrinsisch mit einer zeitlichen Komponente verbunden, denn sie haben ein bestimmtes Ziel hinsichtlich der Gestalt und Gestaltung von Städten oder übergeordneten Räumen. Sie integrieren viele einzelne Pläne in die Planungen.

Das wichtigste Ziel der Stadtplanung besteht darin, mit den vorhandenen Hilfsmitteln Flächennutzungspläne und Bebauungspläne für ein Stadtgebiet zu erstellen. Neben übergeordneten Plänen müssen dabei die Vorstellungen und Wünsche der Bevölkerung, ökonomische und ökologische Interessen sowie politische Aspekte beachtet werden. Die Stadtplanung vermittelt zwischen Stadtverwaltung und Stadtpolitik und ist zugleich von beiden abhängig, um Gültigkeit für ihre Pläne zu erhalten.

Die Raumordnung hat das übergeordnete Ziel, räumliche Anforderungen auf verschiedenen Ebenen abzustimmen, Konflikte auszugleichen und Vorsorge für die künftige Nutzung des Raums zu treffen. Wie auch in der Stadtplanung wird hier eine nachhaltige Balance aus sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ansprüchen an den Raum angestrebt. Dabei möchte die Raumordnung die natürlichen Lebensgrundlagen schützen, wirtschaftliche Standortvoraussetzungen schaffen oder verbessern, langfristige Gestaltungsmöglichkeiten offenhalten, die Vielfalt von Räumen stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse herstellen.

Erst ein Zusammenspiel aus Stadt- und Raumplanung unter Berücksichtigung von gesellschaftlichen, sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen und politischen Belangen macht das Wohnen wohnenswert.
 

Herausforderungen der Stadtplanung

Die Stadtplanung in Deutschland steht vor vielen Herausforderungen. Die Gesellschaft verändert sich, Wohnraum ist knapp und muss neugedacht werden, es gilt die Umwelt zu schützen. Oft fehlen Gelder für die Regionalplanung, weshalb der Städtebau von Geldern des Bundeslandes, des Bundes sowie von privaten Investoren abhängig sein kann. Nur mit ausreichender Finanzierung gelingt es, eine nachhaltige Stadtentwicklung zu realisieren. Diese sieht für jede Stadt anders aus, da sie unter anderem von den jeweiligen historischen Besonderheiten und aktuellen Herausforderungen abhängt.

Die moderne Stadtplanung sieht sich einer weiteren Herausforderung gegenüber: der feministischen Stadtplanung. Städte müssen sich an die speziellen Bedürfnisse von Frauen anpassen. Denn nach wie vor sind die meisten Stadtplaner Männer, was zu Städten führt, die für Männer gedacht sind. Faktoren wie Straßenbeleuchtung bei Nacht, frauenfreundliche öffentliche Toiletten oder Gemeinschaftsflächen werden dabei nicht immer bedacht, da sie tendenziell für Frauen bedeutsamer sind.

Sehr wichtig ist auch die nachhaltige Stadtplanung, und zwar insbesondere im Hinblick auf die ökologische Komponente: Jede Planung ist heute mit dem Klimaschutz und der Umwelt befasst. So trägt sie dazu bei, Klimaschutzziele mit dem Stadtentwicklungskonzept umzusetzen. Herausforderungen sind auch hier die Finanzierung, aber teils auch die Machbarkeit oder fehlende Datengrundlagen.
 

Herausforderungen in der Raumplanung

Die Raumplanung steht vor der Herausforderung, dass sie oft in die Natur eingreift, um etwa neue Wohngebiete oder Straßen auf freien Flächen zu errichten. Dies kann für den Umweltschutz von negativer Bedeutung sein. Zudem muss die räumliche Planung darauf achten, Vorhaben mit einem möglichst großen Konsens der Bevölkerung umzusetzen, um Konflikte zu vermeiden.

Wichtige Ziele der Raumordnung in Deutschland, die insbesondere zum Umweltschutz beitragen sollen, sehen wie folgt aus:

  • Entwicklung von Projekten und Konzepten nach dem Nachhaltigkeitsgedanken
  • Einhaltung fairer Verfahren bei der Umsetzung von Konzepten
  • Ressourcenschonende Verfahren bei der Umsetzung und Entwicklung von Konzepten