Anerkannte Regeln der Technik (Softcover)
Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs
Details zum Buch
Autor
Antje Boldt, Matthias Zöller
Erscheinungsjahr
2017
Herausgeber
Matthias Zöller, Antje Boldt
Bibliografische Angaben
100 Seiten, 15 Abb.
Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 9783816799498
Sprache
Deutsch
Die öffentlich-rechtlichen wie auch die privatrechtlichen Anforderungen und Erwartungen an Bauwerke steigen stetig. Die Änderungen der Bautechnik gehen heute erheblich schneller als früher vonstatten, als sich Bauweisen und -produkte noch über einen längeren Zeitraum bewähren mussten und auch konnten.
Das Heft 8 zu den »anerkannten Regeln der Technik« (a.R.d.T.) behandelt den sich hieraus ergebenden Konflikt: Einerseits soll neu und leistungsfähig gebaut werden, andererseits sollen sich die Bauweisen bereits über längere Zeit praktisch bewährt haben. Diese widersprüchlichen Erwartungen werden an Beispielen aus verschiedenen Bereichen des Bauens verdeutlicht. Hinzu kommt, dass nicht nur die Berufsgruppen, sondern sogar jeder Einzelne etwas anderes unter dem Begriff der a.R.d.T. versteht. DIN-Normen und andere Regeln sind nicht von vorneherein mit anerkannten Regeln der Technik gleichzusetzen, wie dies häufig leider geschieht. Einerseits gibt es nicht für alle Fragen des Bauens solche Regeln, andererseits kann aufgrund der nicht mehr überschaubaren Zunahme von Regelwerken des DIN, der Fachverbände sowie der herstellenden Industrie nicht mehr von vornherein vorausgesetzt werden, dass eine Regel auch bekannt ist – eines der wesentlichen Elemente, damit sich eine Regel als anerkannte Regel der Technik etablieren kann.
Dabei war und bleibt der Begriff der a.R.d.T. als Platzhalter für richtiges Bauen dort notwendig, wo Inhalte nicht umfassend und detailliert beschrieben werden können. Die Autoren diskutieren diese Bedeutung der a.R.d.T.
Das Heft 8 zu den »anerkannten Regeln der Technik« (a.R.d.T.) behandelt den sich hieraus ergebenden Konflikt: Einerseits soll neu und leistungsfähig gebaut werden, andererseits sollen sich die Bauweisen bereits über längere Zeit praktisch bewährt haben. Diese widersprüchlichen Erwartungen werden an Beispielen aus verschiedenen Bereichen des Bauens verdeutlicht. Hinzu kommt, dass nicht nur die Berufsgruppen, sondern sogar jeder Einzelne etwas anderes unter dem Begriff der a.R.d.T. versteht. DIN-Normen und andere Regeln sind nicht von vorneherein mit anerkannten Regeln der Technik gleichzusetzen, wie dies häufig leider geschieht. Einerseits gibt es nicht für alle Fragen des Bauens solche Regeln, andererseits kann aufgrund der nicht mehr überschaubaren Zunahme von Regelwerken des DIN, der Fachverbände sowie der herstellenden Industrie nicht mehr von vornherein vorausgesetzt werden, dass eine Regel auch bekannt ist – eines der wesentlichen Elemente, damit sich eine Regel als anerkannte Regel der Technik etablieren kann.
Dabei war und bleibt der Begriff der a.R.d.T. als Platzhalter für richtiges Bauen dort notwendig, wo Inhalte nicht umfassend und detailliert beschrieben werden können. Die Autoren diskutieren diese Bedeutung der a.R.d.T.
Rechtsanwältin Prof. Dr. Antje Boldt
Fachanwältin für Vergaberecht sowie Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Frankfurt a.M. und Equity Partner bei der ARNECKE SIBETH Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB in Frankfurt a.M. und Professorin für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Fresenius in Idstein.
Als Anwältin ist sie in den Bereichen Prozessführung, Schiedsverfahren und alternative Streitbeilegung, Vergaberecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Recht der Projektsteuerung, privates Baurecht, Recht der Bauvergaben, Anlagenbau und Liefergeschäft, Mietrecht sowie projektbegleitende Rechtsberatung tätig. Daneben engagiert sie sich im Vorstand des Deutschen Baugerichtstages sowie im Vorstand der Anglo German Construction Law Platform, AGCLP, und der International Construction Law Association, ICLA.
Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen und Mitherausgeberin der Baurechtlichen und -technischen Themensammlung.
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt
Honorarprofessor am KIT Karlsruher Institut für Technologie (Universität Karlsruhe), von der IHK Pfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik gGmbH
Fachanwältin für Vergaberecht sowie Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Frankfurt a.M. und Equity Partner bei der ARNECKE SIBETH Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB in Frankfurt a.M. und Professorin für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Fresenius in Idstein.
Als Anwältin ist sie in den Bereichen Prozessführung, Schiedsverfahren und alternative Streitbeilegung, Vergaberecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Recht der Projektsteuerung, privates Baurecht, Recht der Bauvergaben, Anlagenbau und Liefergeschäft, Mietrecht sowie projektbegleitende Rechtsberatung tätig. Daneben engagiert sie sich im Vorstand des Deutschen Baugerichtstages sowie im Vorstand der Anglo German Construction Law Platform, AGCLP, und der International Construction Law Association, ICLA.
Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen und Mitherausgeberin der Baurechtlichen und -technischen Themensammlung.
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt
Honorarprofessor am KIT Karlsruher Institut für Technologie (Universität Karlsruhe), von der IHK Pfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik gGmbH