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Produkte Merkblatt Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 781, August 2004. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS). Tankstellen für Kraftfahrzeuge

Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 781, August 2004. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS). Tankstellen für Kraftfahrzeuge (E-Book (PDF-Datei))

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Details zum Merkblatt

Reihe
Erscheinungsjahr
2004
Stand
08 / 2004
Herausgeber
ATV-DVWK Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Hennef
Bibliografische Angaben

36 Seiten

E-Book (PDF-Datei)

DWA

Sprache
Deutsch
Auf Initiative der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erarbeitet die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (ATV-DVWK) eine Technische Regel wassergefährdender Stoffe für Kraftfahrzeuge. Ziel ist unter anderem die Vereinheitlichung der vorhandenen unterschiedlichen technischen und organisatorischen Regelungen der Länder für Tankstellen für Kraftfahrzeuge und die Anpassung an die technische und rechtliche Entwicklung. Weiterhin sollen technische Regelungen für die Betankung von Wasser, Luft- und Schienenfahrzeugen sowie für Tankstellen für Biodiesel erarbeitet werden. Insgesamt ist die Erarbeitung von vier TRwS vorgesehen:

TRwS 781 - Tankstellen für Kraftfahrzeuge
TRwS 782 - Tankstellen für Schienenfahrzeuge
TRwS 783 - Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge und
TRwS 784 - Betankung von Luftfahrzeugen

TRsW 781 umfasst Regelungen zu öffentlichen Tankstellen, zu Eigenverbrauchstankstellen und zu Tankstellen für Biodiesel und ist mit Blickpunkt auf neue Tankstellen formuliert. Der Aufbau orientiert sich an dem der Technischen Regel für brennbare Flüssigkeiten für Tankstellen (TRbF 40), da mit Ausnahme von Tankstellen für Biodiesel auch immer die Regelungen der TRbF 40 zu beachten sind. Die TRwS hat den Charakter einer a.a.R.d.T., wie sie gemäß § 19g (3) WHG zu erfüllen sind. Die TRwS 781 beinhaltet unter anderem Konkretisierungen zum Wirkbereich, zu Größe und Ort des Rückhaltevermögens, zu der Ausführung der Abfüllflächen und der Entwässerungssysteme sowie der Dom- und Fernfüllschächte. Auch sind Regelungen zum Betrieb und zu Prüfungen durch den Sachverständigen vorgelegt worden. Verzichtet wurde hingegen auf Feststellungen für die Lagerbehälter und flüssigkeitsführenden Rohrleitungen, da diese in den VawS der Länder und zugehörigen Konkretisierungen ausreichend geregelt sind. Die TRwS 781 - Tankstellen für Kraftfahrzeuge richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatliche Umwelt- und Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 19l WHG, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 19g WHG tätig sind.
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