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TU Berlin, Fakultät VII - Wirtschaft und Management (Herausgeber)

Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge unter Berücksichtigung idealtypischer Ladebedarfe. Eine institutionenökonomische Analyse


Hildebrandt, Jonas
Berlin (Deutschland)
Selbstverlag
2017, XII, 257 S., Abb., Tab., Lit.

  Link zum kostenlosen Volltext   

[Quelle: http://edoc.difu.de]

[Link zum kostenlosen Volltext funktioniert nicht?]

In der Arbeit erfolgt eine institutionenökonomische Untersuchung der Fragen, die sich im Kontext der Bereitstellung von öffentlich zugänglicher und privater Ladeinfrastruktur stellen. Soweit möglich werden Handlungsempfehlungen an die öffentliche Hand zu Anpassungen des institutionellen Rahmens abgeleitet, die eine aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive effiziente Bereitstellung von Ladeinfrastruktur fördern. Die Bereitstellung eines Schnellladenetzwerkes durch einen zentralen Akteur mit öffentlichem Zielsystem erscheint vorteilhaft gegenüber einer wettbewerblichen Bereitstellung. Im Gegensatz dazu ist die Herausforderung bei der Bereitstellung von Möglichkeiten zur regelmäßigen Ladung die Koordination mit dem Parkraum, so dass die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur durch die (dezentralen) Stellplatzbereitsteller erfolgen sollte. Im öffentlichen Raum sind die Gemeinden gefordert, über die Ausgestaltung differenzierter Nutzungsregeln zuverlässige Ladeangebote für "Laternenparker" zu entwickeln. Im privaten Bereich erscheint es zielführend, Nutzern ein Anrecht auf Ladeinfrastrukturbereitstellung gegenüber Stellplatzinhabern zu gewähren. Die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur zur Zwischendurchladung an unregelmäßigen Parkorten ist von niedrigerer Bedeutung für das gesamte Elektromobilitätssystem. Darüber hinaus haben Stellplatzbereitsteller an den Parkorten grundsätzlich wirksame Anreize, effizient Ladeinfrastrukturangebote zur Zwischendurchladung bereitzustellen. Die öffentliche Hand kann die Komplexität und Kosten in den drei Bereichen durch die Einführung von technischen Standards sowie Regeln zu Betrieb und Strombelieferung von Ladeinfrastruktur reduzieren. Bei einer finanziellen Förderung der Ladeinfrastrukturbereitstellung durch die öffentliche Hand sind Nachfrageverschiebungen aufgrund von Substitutionsbeziehungen zwischen verschiedenen Ladeangeboten zu berücksichtigen.

Publikationslisten zum Thema:
Verkehr, Verkehrsplanung, Elektroantrieb, Elektromotor, Stromversorgung, Straßenraum, Öffentlicher Raum, Stellplatz, Parkfläche, Technische Infrastruktur, Verkehrsinfrastruktur, Investitionskosten, Finanzierung, traffic, traffic planning, electric drive, electric motor, energy supply, street space, public locality, parking place, parking area, technical infrastructure, traffic infrastructure, investment costs,



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Aus den Ergebnissen der vier Beobachtungsmethoden beobachtende Begehung, verfolgende Begehung, Intervall-Fotographie und Video-Beobachtung koennen zusammengefasst folgende Merkmale zur Strassenbenutzung in der "Vorher"-Situation im Modellgebiet Esslingen beschrieben werden: Viele Strassenabschnitte weisen keine oder nur eine geringe Nutzungsintensitaet auf, da der Strassenraum in vielen Bereichen intensive Nutzungsanforderungen durch zu breite Fahrbahnen, zu schmale Gehwege und durchgehend beparkte Strassenraender nicht erfuellen kann. In einigen Strassenabschnitten sind die Gehwege sogar fuer ihre Transportfunktion nicht ausreichend: Hohe Fussgaengerdichte und auf den Gehwegen ausgestellte Waren fuehren zu erheblichen Behinderungen der Fussgaenger und zu haeufigem Ausweichen auf die Fahrbahn. Aufenthalte auf der Fahrbahn sind selten, wenn man von Ereignissen im Zusammenhang mit Park- und Ladevorgaenge absieht. Diese finden vorrangig in Bereichen mit Geschaeftsbesatz statt. (-y-)


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Ob der Weg mit, oder ohne Beschilderung 325/326 STVO dabei beschritten wird, haengt u.E. von den Moeglihckeiten einer breiten Auslegung der Verordnungen und Richtlinien ab. Gleichartige, jedoch nicht gleichwertige verkehrsberuhigte Strassen sollten entstehen, wenn zunehmend sinnfaellige Loesungen angestrebt werden. Hierzu bedarf es jedoch einer entsprechenden Aufklaerungsarbeit, ansonsten koennten vielerorts der Widerspruch entstehen zwischen Sinnfaelligem und rechtlich Vereinbarem. Als negative Beispiele einer solchen Entwicklung koennen die Stadtstrassen der 60er Jahre mit autobahnaehnlichem Ausbau, jedoch mit einer zulaessigen Hoechstgeschwindigkeit von 60 Km/h angefuehrt werden. Die vorliegenden Massnahmen zeigen, dass der Ermessensspielraum zur Einrichtung verkehrsberuhigter Strassen auch unkonventionelle Loesungen zulaesst. Es besteht der Eindruck, dass ueber die Moeglichkeiten, die bereits realisiert wurden bzw. realisierbar sind, bei den planenden Kommunen wie bei den Genehmigungsbehoerden Unterschiede in der Beurteilung des Machbaren bestehen. (-y-)


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