Fachlexikon Bautechnik und Baurecht (Hardcover)
Details zum Buch
Autor
Dieter Ansorge, Heinz Gölz, Andrea Lentz
Erscheinungsjahr
2009
Bibliografische Angaben
266 Seiten, zahlr. Abb.
Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 9783816773948
Sprache
Deutsch
Aufgrund ihrer unterschiedlichen Vorbildung reden die jeweiligen Fachleute aus den Bereichen Bautechnik (Sachverständige, Architekten, Bauunternehmer, Ingenieure, Handwerker) und Baurecht (Rechtsanwälte, Richter) häufig aneinander vorbei. Dabei sind sie im Rahmen eines Bauprojektes oder eines Rechtsstreits auf ein einheitliches Basiswissen angewiesen. Hier hilft das Lexikon weiter. Begriffe aus den Bereichen Bautechnik und Baurecht, von "Abklopfen" bis "Zugprobe", von "Abnahme" bis "Zeithonorar", werden für den jeweiligen "Laien" kurz und anschaulich vermittelt. Der bautechnische Schwerpunkt liegt dabei auf den Bauschäden sowie der für die Sachverständigenarbeit wichtigen Mess- und Diagnosetechnik, der rechtliche Bereich behandelt vor allem die wichtigsten vertrags- und haftungsrechtlichen Fragestellungen, die im Baugeschehen vor allem bei Problemen eine Rolle spielen. Damit soll das Lexikon die Kommunikation und Zusammenarbeit von Technikern und Juristen am Bau verbessern.
Vorteile des Werkes:
Vorteile des Werkes:
- Interdisziplinäre Vermittlung eines einheitlichen Basiswissens
- Auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittene Auswahl der Begriffe
- Klare und verständliche Sprache
- Alles in einem Band
- Kompetente Autoren aus beiden Bereichen.
Bearbeitet für den Bereich Bautechnik von Dipl.-Ing. Dieter Ansorge, Bausachverständiger, Bietigheim; für den Bereich Baurecht zeichnen Rechtsanwalt Heinz Gölz und Ass. jur. Andrea Lentz, Mainz, verantwortlich.
"(...)Dieses Fachlexikon ist ein Buch, das schon längst am Markt sein müsste. Die Autoren (...) haben hier in mühevoller Kleinarbeit Aktuelles rund um das Baugeschehen zusammengetragen (...)." Dipl.-Ing. Arch. Michael Staudt in: DS Der Sachverständige (2010), Nr. 10, Seite 317
"(...) Die juristischen Begriffe sind für den Techniker gut verständlich erläutert. (...) Ebenso wird bei den technischen Begriffen der Jurist nicht über- und der Techniker nicht unterfordert. (...)" In: Konkret (2011), Ausgabe 6, Seite 18
"(...) Die juristischen Begriffe sind für den Techniker gut verständlich erläutert. (...) Ebenso wird bei den technischen Begriffen der Jurist nicht über- und der Techniker nicht unterfordert. (...)" In: Konkret (2011), Ausgabe 6, Seite 18