Fachwerkinstandsetzung nach WTA XII: Brandschutz bei Fachwerkgebäuden (E-Book (PDF-Datei))
Referat 8 Fachwerk
WTA Merkblatt 8-12-04/D. Deutsche Fassung. Stand 14.07.2005
Details zum Merkblatt
Erscheinungsjahr
2005
Stand
07 / 2005
Herausgeber
Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. -WTA-, Referat 8 Fachwerk, München
Bibliografische Angaben
13 Seiten, 1 Abb., 2 Tab.
E-Book (PDF-Datei)
Fraunhofer IRB Verlag
Sprache
Deutsch
Holz ist brennbar und erfordert daher eine besonders intensive Auseinandersetzung mit brandschutztechnischen Maßnahmen einer Fachwerkinstandsetzung. Eine Vielzahl von Brandfällen hat bewiesen, dass das Verhalten von Holzbauteilen im Brandfall als gut einzustufen ist. Doch erfüllen Fachwerkgebäude meist nicht die heutigen Anforderungen des Brandschutzes.
Im Vordergrund der Auseinandersetzung mit dem Brandschutz eines Fachwerkgebäudes sollte die Prävention und damit geeignete Maßnahmen zur Brandverhinderung und -ausbreitung stehen.
Der Brandschutz nimmt im Baurecht auf Grund der im Brandfall möglichen Gefahren für die Nutzer eines Gebäudes und den denkbaren Folgeschäden eine Sonderstellung ein. Die daraus resultierenden Grundsatz- und Einzelforderungen, die in der Musterbauordnung und den jeweiligen Landesbauordnungen konkret geregelt sind, erschweren aber z. T. zu Unrecht den Umgang mit Fachwerkgebäuden in brandschutztechnischer Hinsicht. Dieses Merkblatt verfolgt das Ziel, Strategien für Entscheidungsfindungen aufzuzeigen. Es wird dabei auf einschlägige Normen Bezug genommen.
Entscheidend für das Verhalten des Baustoffes Holz im Brandfall sind die Faktoren: vorhandener Feuerwiderstand, geprägt durch die konkreten Querschnittsabmessungen, und die Einbausituation. Dieses Merkblatt gibt dazu grundsätzliche Hinweise, auf deren Basis Vorbemessungen für den Brandfall erfolgen können.
Im Vordergrund der Auseinandersetzung mit dem Brandschutz eines Fachwerkgebäudes sollte die Prävention und damit geeignete Maßnahmen zur Brandverhinderung und -ausbreitung stehen.
Der Brandschutz nimmt im Baurecht auf Grund der im Brandfall möglichen Gefahren für die Nutzer eines Gebäudes und den denkbaren Folgeschäden eine Sonderstellung ein. Die daraus resultierenden Grundsatz- und Einzelforderungen, die in der Musterbauordnung und den jeweiligen Landesbauordnungen konkret geregelt sind, erschweren aber z. T. zu Unrecht den Umgang mit Fachwerkgebäuden in brandschutztechnischer Hinsicht. Dieses Merkblatt verfolgt das Ziel, Strategien für Entscheidungsfindungen aufzuzeigen. Es wird dabei auf einschlägige Normen Bezug genommen.
Entscheidend für das Verhalten des Baustoffes Holz im Brandfall sind die Faktoren: vorhandener Feuerwiderstand, geprägt durch die konkreten Querschnittsabmessungen, und die Einbausituation. Dieses Merkblatt gibt dazu grundsätzliche Hinweise, auf deren Basis Vorbemessungen für den Brandfall erfolgen können.