Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt der Funktionserhaltsklasse E 30, E 60, bzw. E90 nach DIN 4102-12:1998-11 entsprechend lfd. Nr. 4.9 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C 4 - Fassung Juni 2021. Bauarten zur Herstellung von elektrischen Kabelanlagen, an die Anforderungen hinsichtlich des Funktionserhalts unter Brandeinwirkung gestellt werden