Merkblatt DWA-M 102-5 / BWK-M 3-5 Entwurf, Dezember 2022. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 5: Hydromorphologische und biologische Verfahren zur immissionsbezogenen Bewertung (E-Book (PDF-Datei))
Details zum Merkblatt
Reihe
DWA-Regelwerk , M 102-5
Erscheinungsjahr
2022
Stand
12 / 2022
Herausgeber
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. -DWA-, Hennef, Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V. -BWK-, Lüneburg
Bibliografische Angaben
32 Seiten, 2 Abb., 7 Tab.
E-Book
ISBN 9783968625553
Sprache
Deutsch
Die Arbeits- und Merkblattreihe A/M 102 fokussiert insbesondere auf niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse. Sie enthält emissions- und immissionsbezogene Grundsätze und Vorgaben zum Umgang mit den Siedlungsabflüssen und bezieht sich sowohl auf Niederschlagswasser als auch auf Mischwasserabflüsse im Mischverfahren.
Der Teil 5 der Reihe enthält erprobte Methoden der hydromorphologischen und biologischen Nachweisführung einschließlich detaillierter Hinweise zu deren Anwendung. Mithilfe des Verfahrens können Auswirkungen niederschlagsbedingter Einleitungen auf den hydromorphologischen und biologischen Zustand in Fließgewässern ermittelt werden. So können geeignete Maßnahmen zur Niederschlagswasser- und Gewässerbewirtschaftung gewählt werden, um Ziele des Gewässerschutzes und die Entwicklungsziele des Gewässers zu erreichen.
Frist zur Stellungnahme: 28. Februar 2023
Der Teil 5 der Reihe enthält erprobte Methoden der hydromorphologischen und biologischen Nachweisführung einschließlich detaillierter Hinweise zu deren Anwendung. Mithilfe des Verfahrens können Auswirkungen niederschlagsbedingter Einleitungen auf den hydromorphologischen und biologischen Zustand in Fließgewässern ermittelt werden. So können geeignete Maßnahmen zur Niederschlagswasser- und Gewässerbewirtschaftung gewählt werden, um Ziele des Gewässerschutzes und die Entwicklungsziele des Gewässers zu erreichen.
Frist zur Stellungnahme: 28. Februar 2023