Bauart zur Errichtung einer tragenden, raumabschließenden und wärmedämmenden Holzständerwandkonstruktion mit einer beidseitigen, symmetrischen Bekleidung/Beplankung und einer Gefachdämmung zur Einstufung in die Feuerwiderstandsklasse F90-B bei einseitiger Brandbeanspruchung gemäß DIN 4102-2:1977-09, entsprechend lfd. Nr. C 4.1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Geltung der Technischen Baubestimmungen (VwV TB) vom 6. Januar 2021 - Ausgabe 2019/1, Teil C. Bauarten zur Errichtung von Decken, Dächern, Unterdecken, Doppelböden, Hohlraumestrichen, Stützen, Trägern, Unterzügen, Treppen und tragenden Wänden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und / oder den Schallschutz gestellt werden.