"Gitterverstärkter Innenliner" entsprechend C 3.4 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C 3 - Fassung März 2022, als Baustofffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die schwerentflammbar (Klasse DIN 4102-B1) sind.