Einflügelige und zweiflügelige Rauchschutztüren aus Holz und Holzwerkstoffen mit und ohne transparenten oder opaken Füllungen sowie mit und ohne Oberblende / Oberlicht und / oder Seitenteilen in Holz- oder Stahlzargen gemäß VV TB - Ausgabe 2025/1, Teil C lfd. Nr. 3.14, mit den Produktbezeichnungen für einglügelige Türen "HR 50-72" als Tür DIN 18095 RS-1, für zweiflügelige Türen "HR 50-72" als Tür DIN 18095 RS-2