Einflügelige und zweiflügelige Rauchschutztüren aus Massivholzrahmenprofilen mit transparenten oder opaken Füllungen sowie mit und ohne Oberteil und / oder Seitenteilen in Holzzargen gemäß VV TB - Ausgabe 2025/1, Teil C lfd. Nr. 3.14, mit den Produktbezeichnungen für einglügelige Türen "HR 70-90" als Tür DIN 18095 RS-1, für zweiflügelige Türen "HR 70-90" als Tür DIN 18095 RS-2