Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumenbahn mit einer Zwischenlage auf Polyurethan (PU)-Dämmung für Dachneigungen <20°. Nach Bekanntmachung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen vom 12. Dezember 2022, lfd. Nr. C 4.8