Bedachung unter Verwendung der organischen Renovierungs- und Verschönerungsbeschichtung Brillux "Tec-Up 22", an die bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 22 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung vom 21.07.2018, zuletzt geändert am 14.09.2021, in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW), Ausgabe Juni 2021 Teil C, lfd Nr. C 4.8 gestellt werden.