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Der Unterschied zwischen Baumangel und Bauschaden

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch versteht man unter einem Baumangel eine Abweichung von einer Vereinbarung, in der die Beschaffenheit eines Bauobjektes genau definiert wurde. Nach der VOB – der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – handelt es sich um einen Baumangel, wenn ein Objekt nicht nach dem anerkannten Stand der Technik errichtet wurde. Egal wie man es nun beschreibt, Baumängel sind ärgerlich. Meist sind die Folgekosten zur Behebung hoch und das Risiko eines potenziellen Bauschadens ist hoch.

Generell wird ein Bauschaden immer durch einen Baumangel verursacht. Unter einem Baumangel versteht man eine fehlerhafte Bauleistung und/oder Ausführung der ausführenden Firma oder des ausführenden Handwerksbetriebs. Ein nicht behobener Baumangel kann sich schnell zu einem richtigen Bauschaden entwickeln. Die Behebung eines Baumangels oder Bauschadens ist nicht nur mit großem Ärgernis, sondern meist auch mit hohen Kosten verbunden. Deshalb ist es sinnvoll, sich so schnell wie möglich um die Behebung und Reparatur des Mangels zu kümmern. So können größere Bauschäden bestmöglich vermieden werden. Ansprechpartner sind in dieser Angelegenheit meist Gutachter und Sachverständige.

Im Falle eines Baumangels oder Bauschadens hat der Auftraggeber, meistens der Bauherr, das Recht auf Nachbesserung. Diese notwendigen Arbeiten sind vom verantwortlichen Unternehmen durchzuführen. Um als Bauherr die Ansprüche geltend machen zu können, muss man sich an die rechtlichen Vorgaben halten. Zudem sollte man auch die entsprechenden Verjährungsfristen kennen.

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