Über 4 Klemmhalter gelagerte ausfachende Brüstungsverglasung lfd. Nr. C 4.12 der Anlage der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) vom 19.09.2022. Absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit unter stoßartiger Einwirkung