Arbeitsblatt DWA-A 785 (TRwS 785) Entwurf, August 2022. Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Bestimmung des Rückhaltevolumens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen (E-Book (PDF-Datei))
Details zum Merkblatt
Reihe
DWA-Regelwerk , A 785
Erscheinungsjahr
2022
Stand
08 / 2022
Herausgeber
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. -DWA-, Hennef
Bibliografische Angaben
33 Seiten, 5 Abb., 2 Tab.
E-Book
ISBN 9783968622453
Sprache
Deutsch
Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen müssen für den Schadensfall Rückhalteeinrichtungen bereithalten. Generelle Vorgaben zur Größe des Rückhaltevolumens sind für Anlagen allgemein insbesondere in § 18 Absatz 3 und Absatz 4 AwSV, § 21 Absatz 1 AwSV sowie für spezielle Anlagen in Abschnitt 3 AwSV festgelegt. Entsprechend der AwSV wird grundsätzlich zwischen einem Rückhaltevolumen bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen und einem Rückhaltevolumen, ohne dass Gegenmaßnahmen berücksichtigt werden, unterschieden.
In der TRwS 785 sind Festlegungen zur Ermittlung des Rückhaltevolumens, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen erforderlich ist, aufgezeigt. Die TRwS 785 richtet sich insbesondere an Anlagenbetreiber, Behörden, Fachbetriebe, Ingenieurbüros, Planende und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig und von der Thematik berührt sind.
Frist zur Stellungnahme: 31. Oktober 2022
In der TRwS 785 sind Festlegungen zur Ermittlung des Rückhaltevolumens, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen erforderlich ist, aufgezeigt. Die TRwS 785 richtet sich insbesondere an Anlagenbetreiber, Behörden, Fachbetriebe, Ingenieurbüros, Planende und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig und von der Thematik berührt sind.
Frist zur Stellungnahme: 31. Oktober 2022