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AGI TIB Z 7. Kanalisationssysteme in der Industrie. Selbstüberwachungsverordnung-Kanal-SüwVKan NRW. Interpretation, Anweisung zur Selbstüberwachung. Ausgabe Juli 1997

Die AGI-Arbeitshilfe soll dazu beitragen, den Konsens zwischen Behördeninstanzen und Betreibern industriell genutzter Kanalisationen im Rahmen wasserrechtlicher Überwachungsverfahren zu verbessern. Die Praxis zeigt immer wieder, dass den Bemühungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vielfach unterschiedliche Auslegungs- und Interpretationsweisen der Gesetzestexte entgegenstehen. Diese Erfahrungen waren für die AGI-Arbeitsgruppe Kanalinstandhaltung Anlass, den Verordnungstext sowohl auf mögliche Widersprüchlichkeiten innerhalb der begrifflichen Festlegungen als auch auf eventuelle Überschneidungen mit anderen Regelwerken zu überprüfen. Als Ergebnis liegen im Sinne einer praktikablen Handhabung der SüwVKan NRW sowohl für Kanalnetzbetreiber als auch für Behördenstellen zwei Arbeitspapiere vor: Die Interpretationshilfe für nicht eindeutig auslegbare Begriffsbestimmungen und unbestimmte Rechtsbegriffe zur Erleichterung bei wasserrechtlichen Genehmigungsvorgängen und der Gliederungsvorschlag in Anlehnung an die Anweisung zur Selbstüberwachung gem. Par. 4 SüwVKan, wobei jedoch branchenabhängig individuelle Organisationsstrukturen der Industrieunternehmen Form und Inhalt der Dienst- und Betriebsanweisung beeinflussen können.

Stand: 07 / 1997

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