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56 Artikel

ZTV-Wegebau - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs

Mit der ZTV-Wegebau Ausgabe 2013 konnte erstmals das Ziel erreicht werden, die von der ATV DIN 18318 abweichenden und bewährten Bauweisen des Landschaftsbaus in einem Regelwerk darzustellen und damit als allgemein anerkannte Regeln der Technik abzubilden. Dies war besonders wichtig, da diese Bauweisen zum Teil seit Jahrzehnten standardmäßig Anwendung finden. Die ZTV-Wegebau fasst ihren Geltungsbereich allerdings weiter als die ATV DIN 18318, weil der gesamte Oberbau abgebildet wird. Außerdem ist die ZTV-Wegebau so ausformuliert, dass sie im Rahmen von Ausschreibungen im Sinne der VOB/B vereinbart werden kann. Gleichzeitig können aber auch von Unternehmen selbst verfasste Planungen und Angebote zur Vertragsgrundlage gemacht werden. Neben den keramischen Platten ist mit der Aufnahme des Modifizierten Micro-Deval-Koeffizienten eine weitere Anforderung an die Bettungsstoffe gestellt worden. Weiterhin sind nun für alle Belagsarten Regelungen zum Gleit-/Rutschwiderstand bzw. zur Rutschhemmung enthalten. Für die Ausbildung von Bewegungsfugen konnten in einem informativen Anhang erste konkrete Hinweise gegeben werden. Mit dieser ZTV-Wegebau Ausgabe 2022 werden die bewährten Bauweisen des Landschaftsbaus erneut weiterentwickelt und in einem Regelwerk kompakt dargestellt. Für die Anwendung der keramischen Beläge werden zudem ganz neue und ergänzende Anforderungen bestimmt.

Stand: 11 / 2022

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Fachbericht Artenschutz

Der Verlust an Tier- und Pflanzenarten ist allgegenwärtig, weshalb der Artenschutz in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Viele Arten und damit auch deren Lebensstätten sind inzwischen gesetzlich streng geschützt. Bäumen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Sie sind nicht nur selbst schützenwerte Lebewesen, sondern bieten vielen Arten einen unverzichtbaren Lebensraum, der ihnen Nahrung und Schutz gewährt und als Stätte der Fortpflanzung und Aufzucht dient. Die gute fachliche Praxis der Baumpflege leistet einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz, indem sie für den Schutz und Erhalt von Bäumen sorgt, woraus sich wiederum ein größtmöglicher Schutz und Erhalt von Lebensraumstrukturen ergibt. Durch gesetzliche Vorgaben des BNatSchG hat dabei der konkrete Artenschutz bei Arbeiten am/im Baum eine große Bedeutung. In der täglichen Praxis gilt es, Lebensraumstrukturen zu erkennen und zu schützen, Lebensstätten zu erhalten sowie darauf abgestimmte Maßnahmen abzuleiten. Eine enge Abstimmung zwischen Naturschutz und Baumkontrolle bzw. Baumpflege ist dabei unabdingbar. Dieser Fachbericht stellt rechtliche Grundlagen zum Artenschutz und zur Verkehrssicherungspflicht von Bäumen dar, vermittelt Grundkenntnisse über Lebensraumstrukturen und der dort lebenden geschützten Arten und soll die Beteiligten für die unterschiedlichen Belange sowie für die mögliche Verknüpfung von Artenschutz und Verkehrssicherungspflicht sensibilisieren. Er soll der Information von Auftraggebern, Planern, ausführenden Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, Baumpflegern, Baumkontrolleuren, Sachverständigen sowie Naturschutzbehörden und sonstigen politisch oder fachlich Verantwortlichen dienen und kann als Ratgeber und Anleitung zum Handeln genutzt werden.

Stand: 11 / 2021

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Fachbericht Kunststoffsportböden

Kunststoffbeläge und Kunststoffrasen leisten als Allwetterbeläge für intensiv genutzte Sportflächen einen wichtigen Beitrag zur Absicherung eines ganzjährigen Sportangebotes. Für die Erneuerung von Tennenplätzen, in Regionen mit schwierigen klimatischen Bedingungen, in beengten urbanen Räumen oder zur Absicherung des Sportes in den Wintermonaten ist Kunststoffrasen der richtige Belag. Für die Leichtathletik und die Sportarten auf Kleinspielfeldern bieten Kunststoff- und Kunststoffrasensysteme deutliche Vorteile. Auch Reitböden und Hybridrasen enthalten Kunststoffe, die zur Funktion beitragen. Gleichwohl ist gerade Kunststoffrasen in den letzten Jahren häufig in die Kritik geraten, insbesondere durch gefährliche Inhaltsstoffe und negative Einflüsse auf die Umwelt. Dies hat bei vielen Auftraggebern zu einer Verunsicherung geführt und Fragen aufgeworfen. Für einige Fragen sind bereits durch den Gesetzgeber Antworten gefunden worden oder befinden sich in Vorbereitung, andere sind aber noch offen. Gleichzeitig wurde von Seiten der Industrie viel verändert und neue innovative Lösungen gesucht und gefunden, was es für Bauherren und Betreiber nicht leichter macht. Mit diesem Fachbericht wird Fachleuten und interessierten Laien eine Handreichung zur Verfügung gestellt, um mehr Klarheit in die Vielzahl der Themen rund um diesen Belag zu bringen, trotz oder gerade auf Grund der unglaublichen Dynamik der aktuell stattfindenden Neuentwicklungen.

Stand: 01 / 2022

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Nebenleistungen, Besondere Leistungen und gewerbliche Verkehrssitte bei Landschaftsbau-Fachnormen DIN 18915 bis DIN 18920

Durch die grundlegenden Überarbeitungen der ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten" und der Landschaftsbau-Fachnormen der Normenreihe DIN 18915 bis DIN 18920 ist eine Aktualisierung und Anpassung der "Nebenleistungen, Besondere Leistungen und gewerbliche Verkehrssitte bei Landschaftsbau-Fachnormen DIN 18915 bis DIN 18920" notwendig geworden. Die nachfolgende Zuordnung der Leistungen der Landschaftsbau-Fachnormen zu Besonderen Leistungen (BL) und den nach der gewerblichen Verkehrssitte (GV) dazugehörenden Teilleistungen sowie zu ausdrücklich in den ATV aufgeführten Nebenleistungen (NL) soll hier Klarheit schaffen. Eine Erweiterung hat mit der Formulierung der dem Auftraggeber zuzuordnenden Planungsaufgabe (PA) stattgefunden. Damit soll eine eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeit vorgenommen werden. Das vorliegende Werk soll in der Praxis zur Rechtsklarheit beitragen und insbesondere aufzeigen, welche Leistungen eine Planungsaufgabe darstellen, welche Leistungen eine Besondere Leistung darstellen und gesondert zu vergüten sind und welche Leistungen ohne gesonderte Erwähnung im Vertrag als Nebenleistung oder als Gewerbliche Verkehrssitte zu den vertraglichen Leistungen gehören. Den Auftraggebern, Planern und Auftragnehmern soll mit dieser Publikation eine konkrete Ausführungshilfe an die Hand gegeben werden. Ausdrücklich wird auf die Verpflichtung des Auftraggebers verwiesen, Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben und die "Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung" in Abschnitt 0 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen ATV DIN 18299 ff. zu beachten (vergleiche § 7 VOB/A). Gerade bei Landschaftsbauarbeiten und ihren vielfältigen technischen, vegetationstechnischen und ökologischen Möglichkeiten sind die Definition des Begrünungszieles und damit verbunden die Festlegung von Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt von Leistungen durch den Auftraggeber von besonderer Bedeutung, auch weil manchmal ein Teil der erforderlichen Leistungen gegebenenfalls durch andere Auftragnehmer oder durch den Auftraggeber selbst erbracht werden. Der Bedeutung von Voruntersuchungen und der Festlegung der zu erbringenden Leistungen tragen die hier behandelten Normen dadurch Rechnung, dass diese Aufgaben des Auftraggebers in den jeweiligen Abschnitten für Prüfungen bzw. für die Ausführung ausdrücklich festgehalten sind.

Stand: 07 / 2021

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Fachbericht Leistungskatalog für die Erarbeitung Gartendenkmalpflegerischer Zielplanungen

Der Fachbericht "Leistungskatalog für die Erarbeitung Gartendenkmalpflegerischer Zielplanungen" wendet sich an Eigentümer und Verfügungsberechtigte von Zeugnissen der Garten- und Landschaftskultur in privater, kirchlicher, kommunaler oder staatlicher Trägerschaft sowie an Behörden, insbesondere Denkmalbehörden, die mit Zeugnissen der Garten- und Landschaftskultur betraut sind. Ebenso richtet er sich an Bearbeiter für Zielplanungen, die mit Aufgaben der Gartendenkmalpflege befasst sind. Für die Bearbeitung Gartendenkmalpflegerischer Zielplanungen sind als Qualifikation profunde Kenntnisse in der Gartengeschichte und Erfahrungen in der Gartendenkmalpflege erforderlich. Dieser Fachbericht soll für alle Arten von denkmalwerten Zeugnissen der Garten- und Landschaftskultur herangezogen werden. Dies können z. B. historische Kulturlandschaften, Gärten, Parks, Grünzüge, Friedhöfe, Stadtplätze oder Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Bauten sein. Das kann auch Objekte betreffen, die nicht unter Denkmalschutz stehen. Die Bezeichnung Gartendenkmal ist in den Gesetzen der Bundesländer nicht einheitlich beschrieben und teilweise in anderen Begriffen enthalten. Der Fachbericht soll Gartendenkmalpflegerische Zielplanungen qualifizieren und standardisieren. Der Leistungskatalog beinhaltet die Leistungen zur Erbringung der gartendenkmalpflegerischen Zielplanung und ist immer objekt- und situationsbezogen anzuwenden.

Stand: 11 / 2020

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Baumkontrollrichtlinien - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit

Bäume verbessern mit ihren vielfältigen Funktionen als Straßenbegleitgrün oder in Grünflächen unseren Lebensraum. Durch viele verschiedene Umwelteinflüsse werden vor allem Stadtbäume stark beansprucht und ggf. gefährdet. Dadurch können sie, z. B. durch abbrechende Äste oder durch ihr Umstürzen, zur Gefahr werden. Um die Verkehrssicherheit von Bäumen aufrechtzuerhalten und Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern, sind regelmäßige Kontrollen notwendig. Baumeigentümer sind verpflichtet, die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zu gewährleisten. Die Baumkontrollrichtlinien der FLL sind seit 2004 das Standardwerk für Kontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Dem Berufsstand steht damit erstmals ein Regelwerk zur Verfügung, das auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung u. a. Umfang, Zeitpunkt und Häufigkeit von Baumkontrollen definiert und Klarheit für Auftraggeber und Auftragnehmer schafft. Bereits nach kurzer Zeit fand das Regelwerk in vielen Kommunen Anwendung, auch die Rechtsprechung nimmt in den vergangenen Jahren immer wieder Bezug auf die Baumkontrollrichtlinien. Die letzte Ausgabe der Baumkontrollrichtlinien wurde 2010 veröffentlicht. Im Rahmen der Aktualisierung wurden nur wenige Änderungen durchgeführt. Ergänzt wurde eine Passage zur Kontrolle von flächigen Baumbeständen.

Stand: 04 / 2020

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Fachbericht Erhaltung von Verkehrsflächen mit Baumbestand

Verkehrsflächen und Bäume sind fester Bestandteil unserer Siedlungsstrukturen und tragen auf unterschiedliche Art und Weise maßgeblich zu unserer Lebensqualität bei. Die Anforderungen an eine moderne Verkehrsinfrastruktur müssen mit den Zielen und Anforderungen an eine straßenbegleitende Begrünung in Einklang gebracht werden.Für Maßnahmen zur Erhaltung von Verkehrsflächen mit (Alt-)Baumbestand sind dringend Empfehlungen notwendig, die sowohl der Verkehrsfläche als auch dem Baum gerecht werden. Um diese Lücke im Bereich der Regelwerke zu schließen, haben sich die Regelwerksgeber „Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V. (FLL)“ und die „Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV)“ zusammengetan und in einem verbandsübergreifenden Fachgremium diesen Fachbericht erarbeitet.Der Fachbericht zeigt verschiedene Möglichkeiten der Sanierung von schadhaften Verkehrsflächen mit Baumstandorten auf und entwickelt Lösungen, um beide Nutzungen zu erhalten und zu verbessern. Hierfür werden die Grundlagen des Wurzelwachstums und die Anforderungen an Baumstandorte in Verkehrsflächen dargestellt und Empfehlungen für Planung, Bau und Betrieb von Verkehrsflächen gegeben. Ausgangspunkt der Lösungsmöglichkeiten bildet der Straßen-/Tiefbau unter Berücksichtigung und nach Möglichkeit dem Erhalt bzw. Schutz des Baumes.Die Publikation erscheint in der Schriftenreihe der FLL mit der Bezeichnung „Fachbericht“ und im FGSV-Verlag als „Merkblatt“. Beide Veröffentlichungen sind inhaltlich gleich. Mit dieser gemeinsamen Veröffentlichung dokumentieren FGSV und FLL erneut ihre gute Zusammenarbeit. Bereits 2015 sind die unter Federführung der FLL erarbeiteten „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 1“ bei beiden Verbänden erschienen. Der neue Fachbericht wurde nun unter Federführung der FGSV erarbeitet.

Stand: 04 / 2019

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Holz und Holzprodukte im GaLaBau - Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Bauwerken und Bauteilen aus Hölzern, Holz- und Verbundwerkstoffen im Garten- und Landschaftsbau

Die neuen „FLL-Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Bauwerken und Bauteilen aus Hölzern, Holz- und Verbundwerkstoffen im Garten- und Landschaftsbau“ sind erstmals Anfang Juli 2019 veröffentlicht worden. Die Empfehlungen für Holz und Holzprodukte im GaLaBau gelten für Planung, Bau und Instandhaltung von Bauwerken und Bauteilen aus Hölzern, Holz- und Verbundwerkstoffen im Garten- und Landschaftsbau. Sie geben einen Überblick über die Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten im bewitterten Außenbereich. Es werden Anforderungen für Planung, Errichtung und Beurteilung von Bauwerken unter Verwendung von Holz(produkten) im Außenbereich dargestellt. Damit sollen für Planer und Ausführende, Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie mit den im Handel erhältlichen Holzarten und Baustoffen die fachlichen Anforderungen erfüllt werden können. Sie stellen eine fundierte Hilfe zum besseren Verständnis für den Baustoff Holz im Freiraum dar und leisten so einen Beitrag zur Vermeidung von zukünftigen Baufehlern. Auf der Basis von einschlägigen Normen und Regelwerken wurden viele Aspekte zusammengefasst, die zu berücksichtigen sind, um nachhaltige Bauwerke aus Holz und Holzprodukte zu bauen und langfristig zu erhalten.

Stand: 06 / 2019

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Green Roof Guidelines - Guidelines for the Planning, Construction and Maintenance of Green Roofs

The FLL "Green Roof Guidelines - Guidelines for the Planning, Construction and Maintenance of Green Roofs" were developed from the "Principles for Green Roofing" published in 1982 and have been revised several times since 1990. They are recognized as a benchmark set of guidelines for green roofs in Germany. Abroad, the FLL Green Roof Guidelines are noted with great acceptance and serve as a basis for the development of national regulations in some neighboring countries.In a major change compared to the 2008 edition, the topic 'Securing against material displacement on flat and pitched roofs' has been fundamentally revised. For the first time, the different forms of material displacement, such as surface erosion, slippage and exceeding the angle of repose are now considered separately. Corresponding safeguards against these three types of material relocations are described. In addition, topics have been supplemented that are subject to technical developments and where new issues have arisen. Turf greening has been taken up as a vegetation with its own turf substrate requirement profiles. The issue of biodiversity of green roofs is another new topic being considered, since a better protection of the flora and fauna than providing habitats on roofs will hardly be possible to achieve in urban areas. Other new topics are 'solar systems on green roofs', as well as, retention performance of green roofs'. Finally, the information on the neighboring works of roof and building waterproofing has been adapted due to the extensive and fundamental changes of DIN 18195, DIN 18531, DIN 18532 and DIN 18533.For current and other efforts to increase the share of green infrastructures in urban areas (e.g. white paper Urban Green), the FLL green roof guidelines are an important instrument in the structural implementation of these goals.

Stand: 2018

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Musterbauvertrag - Bauvertrag für Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus zur Verwendung gegenüber privaten Auftraggebern

Mit der Veröffentlichung einer überarbeiteten Ausgabe der Publikation „Musterbauvertrag - Bauvertrag für Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus zur Verwendung gegenüber privaten Auftraggebern“ im Januar 2018, reagiert die FLL- Arbeitsgruppe „Bauverträge“ auf das seit dem 01.01.2018 geltende neue Bauvertragsrecht. Neben den vielen neuen Regelungen sticht das sogenannte Anordnungsrecht des Auftraggebers hervor, weil es einzigartig ist, dass eine Vertragspartei einseitig einen Vertrag ändern kann. Gleichwohl bildet genau dieses aber die Realität des Bauens viel besser ab, als es das bisherige Werkvertragsrecht konnte. Auch wenn es nun ein Anordnungsrecht gibt, steht das Kooperationsgebot der Vertragspartner im Vordergrund; daher gibt es eine Wartezeit von 30 Tagen, in der sich die Parteien, so wie bei jedem anderen Werkvertrag auch, auf den geänderten Vertrag einigen sollen. Auch dieses Mal hat der Arbeitskreis versucht, praxisgerechte Regelungen zu finden, die den Interessenausgleich sicherstellen, juristisch einwandfrei sind aber den Praktiker nicht überfordern. Im Ergebnis wird hier ein neuer Mustervertrag zur Verwendung gegenüber Verbrauchern nach BGB unter Einbeziehung des Bauvertragsrechts des § 650a bis § 650h vorgelegt, damit notwendige und praxisgerechte Vereinbarungen zwischen Privatpersonen und Ausführungsunternehmen des Landschaftsbaus getroffen werden können. Der Musterbauvertrag besteht aus dem 32-seitigen Erläuterungsteil, dem vierseitigen Bauvertragsformular und einem Muster der wichtigen Widerrufsbelehrung inklusive Muster eines Widerrufformulars.

Stand: 01 / 2018

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Freiflächenmanagement - Empfehlungen für die Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen

Seit der ersten Auflage der Empfehlungen für die Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen vor genau 10 Jahren, ist das Bewusstsein der hohen Bedeutung der Pflege und Instandhaltung für die Qualität von Grünlagen deutlich gestiegen. So ist im Weißbuch Stadtgrün von höchster Stelle unterstrichen worden, wie unverzichtbar die Pflege und Instandhaltung ist. Nur Anlagen, die nach ihren Erfordernissen Instandgehalten werden, können die ihr zugedachten Funktionen umfassend erfüllen. Langfristiges Denken ist gefragt, wenn es um die nachhaltige Nutzung und Planung einer Anlage geht. Eine Grundlage hierfür bietet der Lebenszyklusgedanke. Die Übertragung des Lebenszyklusgedankens auf Planung, Bau und Instandhaltung als zusammenhängende Organisationseinheit bzw. als nachhaltige Betrachtung von Freiflächen wurde in die Empfehlungen aufgenommen und bildete einen wichtigen Überarbeitungsschwerpunkt. Die Entwicklung und praxisnahe Aufbereitung von Methoden und Prozessen, welche heute in der Praxis des Freiflächenmanagements angewendet werden können, ist ebenfalls der intensiven Arbeit dieses Ausschusses zu verdanken. Neben den hier vorgelegten Empfehlungen sind in den letzten Jahren auch der Objektartenkatalog Freianlagen (OK Frei), der Signaturenkatalog (SK Frei) und der Bildqualitätskatalog Freianlagen (BK Frei) entstanden. Bei dieser grundlegenden Überarbeitung, wie auch bei den anderen Veröffentlichungen aus diesem Regelwerksausschuss, konnten wieder alle wichtigen Verbände aus der Wohnungswirtschaft, dem Facility Management, der Landschaftsarchitektur, dem Landschaftsbau und nicht zuletzt aus den Gartenämtern gewonnen werden, die mit großem Konsens einen Beitrag für die Qualität im Freiflächenmanagement leisteten und die Bedürfnisse der Eigentümer und Nutzer von der Planung bis zum Abbruch optimal umsetzten.

Stand: 06 / 2019

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Fassadenbegrünungsrichtlinien - Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Fassadenbegrünungen

Fassadengebundene Begrünungen haben sich zu komplexen Systemen weiterentwickelt und werden immer mehr im Bauwesen integriert. Diese meist in Modulbauweise erstellten Elemente werden in geeigneter Weise auf die Fassade montiert und erweitern das Pflanzenspektrum von den typischen Kletterpflanzen hin zu allen pflanzlichen Lebensformen. Die stetige Weiterentwicklung dieser Bauweisen bezieht sich neben der Dach- und Innenraumbegrünung sowohl auf bodengebundene Fassadenbegrünungen als auch auf die verschiedenen Bauweisen wandgebundener Begrünungen sowie Mischformen, inklusive deren Bauart, Baustoffe und Pflanzenverwendung. Die bisherigen Ausgaben aus den Jahren 1995 und 2000 etablierten sich im Berufsstand und wurden vielfach umgesetzt. Dennoch erschien es den Bearbeitern der nun vorliegenden Richtlinien erforderlich, eine erweiterte Fassung zu veröffentlichen. Im Zuge der dritten Überarbeitung wurden die Inhalte des Regelwerks in der praktischen Anwendung überprüft und teilweise durch neue Erkenntnisse aus Praxis und Wissenschaft ergänzt und aktualisiert. Daher finden sich nicht nur Anpassungen an den Stand von Wissenschaft und Forschung im Bereich der bodengebundenen Fassadenbegrünungen, sondern auch ausführliche Darstellungen der Materialverwendungen sowie fassadengebundenen Begrünungsformen. Darüber hinaus werden die Themen Statik und Befestigung sowie Anforderungen an Baustoffe dargelegt.

Stand: 2018

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Fachbericht Standards für die Durchführung von Friedhofsentwicklungsplanungen

Die Veränderungen im Friedhofs- und Bestattungswesen stellen kommunale wie auch konfessionelle Friedhofsträger vor strukturelle und finanzielle Herausforderungen, die eine grundlegende Neuausrichtung der Friedhöfe notwendig macht. Dominierte auf deutschen Friedhöfen noch vor wenigen Jahrzehnten die traditionelle Sargbestattung mit über 70-prozentigem Anteil gegenüber der Feuerbestattung, so hat sich mittlerweile dieses Verhältnis umgekehrt. Die Folgen sind wesentlich kleinere Gräber und ein wesentlich geringerer Bedarf an Friedhofsfläche. Für die konfessionellen und kommunalen Friedhofsträger bedeutet diese Entwicklung zunehmend frei werdende Grabfelder und bei steigendem Pflege- bzw. Unterhaltungsaufwand geringere Einnahmen. Angesichts der absehbaren demografischen Veränderungen wird sich diese Entwicklung auf Friedhöfen in Zukunft noch verstärken. Nach den zu erwartenden steigenden Sterbezahlen in den nächsten Jahren ist etwa ab dem Jahr 2050 mit deutlich zurückgehenden Sterbefällen zu rechnen. Für die Friedhofsträger stellt sich somit die Frage der Folgenutzung von frei werdenden Friedhofsflächen. Bislang bestehen keine allgemein anerkannten Standards für die Durchführung einer Friedhofsentwicklungsplanung, weshalb bei mangelnden Fachkenntnissen, z. B. bei der Datenaufbereitung, Fehlentwicklungen zulasten der Friedhofsträger wie auch der am Friedhof tätigen Gewerke die Folge sein können. Nach intensiver ehrenamtlicher Arbeit bietet der nunmehr vorliegende Fachbericht kommunalen und konfessionellen Friedhofsträgern wesentliche qualitative Standards, die bei der Erarbeitung in Eigenregie wie auch bei der Vergabe von Friedhofsentwicklungsplanungen an externe Fachplaner eingehalten werden sollten.

Stand: 2018

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Dachbegrünungsrichtlinien - Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen

Die FLL-"Dachbegrünungsrichtlinien - Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen" sind aus den 1982 erstmals erschienenen "Grundsätzen für Dachbegrünungen" entstanden und wurden seit 1990 mehrfach überarbeitet. Sie sind als Maßstab setzendes Regelwerk der Dachbegrünung in Deutschland anerkannt. Im Ausland werden die FLL-Dachbegrünungsrichtlinien mit großer Akzeptanz zur Kenntnis genommen und dienen in einigen Nachbarländern als Grundlage für die Entwicklung eigener Regelwerke. Als wesentliche Änderung gegenüber der Ausgabe 2008 wurde das Thema "Sicherungen gegen Materialverlagerung auf Flach- und Schrägdächern" grundlegend überarbeitet. Erstmalig werden nun die unterschiedlichen Formen der Materialverlagerung, wie Oberflächenerosion, Abrutschen und das sich Einstellen eines Schüttwinkels differenziert betrachtet. Diesen drei beschriebenen Arten der Materialverlagerungen werden entsprechende Sicherungsmaßnahmen zugeordnet. Darüber hinaus sind Themen ergänzt worden, die sich durch technische Entwicklungen und neue Fragestellungen ergeben haben. So wurden Rasenbegrünungen als eigene Vegetationsform mit neuen Anforderungsprofilen für Rasensubstrate neu aufgenommen ebenso wie das Thema Artenvielfalt begrünter Dächer und Biodiversität, denn einen besseren Schutz der Tier- und Pflanzenwelt als auf Dächern wird man im städtischen Raum kaum erreichen können. Weitere neue Themen sind "Solaranlagen auf Dachbegrünungen", sowie "Retentionsleistung begrünter Dächer". Schließlich wurden die Hinweise zu den benachbarten Gewerken der Dach- und Bauwerksabdichtung aufgrund der umfangreichen und grundlegenden Veränderungen von DIN 18195, DIN 18531, DIN 18532 und DIN 18533 angepasst. Für aktuelle (z. B. Weißbuch Stadtgrün) und weitere Bestrebungen zur Erhöhung des Anteils grüner Infrastrukturen im urbanen Raum sind die FLL-Dachbegrünungsrichtlinien ein wichtiges Instrument bei der baulichen Umsetzung dieser Ziele.

Stand: 2018

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