Merkblätter

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419 Artikel

Arbeitsblatt ATV-A 200, Mai 1997. Grundsätze für die Abwasserentsorgung in ländlich strukturierten Gebieten

Das vorliegende Arbeitsblatt zeigt Möglichkeiten auf, eine geordnete Abwasserentsorgung in ländlich strukturierten Gebieten kostengünstig zu verwirklichen. Bei allen zur Zeit diskutierten Maßnahmen zur Kostenreduzierung dürfen jedoch die eigentlichen Ziele, Schutz der Gewässer und Sicherung der Ortshygiene, nicht in Frage gestellt werden. Abwasseranlagen in ländlich strukturierten Gebieten sollen nicht nach gleichen Grundsätzen und Anforderungen wie in städtischen Gebieten geplant, gebaut und betrieben werden, da ansonsten die spezifischen Kosten (DM/Einwohner) unverhältnismäßig hoch werden. Ziel dieses Arbeitsblattes ist es, die Anwendung einschlägiger Arbeitsblätter speziell für ländliche Gebiete zu erleichtern und kreative Lösungen zu fördern. Insofern wurden oft nicht beachtetete Vorschläge zur Kostenreduzierung zusammengestellt, ohne erneut durch detaillierte Vorgaben die Gestaltungsmöglichkeiten einzuengen. Dabei steht die Verminderung der Jahreskosten im Vordergrund und nicht allein die heute oft propagierte Investitionskostensenkung durch Abweichung von qualitätssichernden Standards. Letztere verursacht in der Regel mittel- und langfristig erhebliche Folgekosten bzw. frühzeitige Reinvestitionen. Dadurch wird der gewünschte Effekt der Gebührensenkung - wenn überhaupt - nur sehr kurzzeitig erreicht. Auch dürfen Kosteneinsparungen bei den öffentlichen Abwasseranlagen nicht unverhältnismäßige Kosten für Zusatzeinrichtungen auf den privaten Grundstücken zur Folge haben. Ziel des Arbeitsblattes ist es nicht, Standards so zu reduzieren, daß Anlagenbetreiber dadurch in Gefahr geraten, gesetzliche Anforderungen nicht einhalten zu können und somit straf- und abgaberechtliche Folgen zu tragen haben. Ebensowenig kann das Arbeitsblatt in folgende gewichtige kosten-, beitrags- und gebührenrelevante Einflußfaktoren eingreifen: - gesetzliche Regelungen, - Förderpraxis der Länder, - Gestaltung der Beitrags- und Gebührensatzungen der Kommunen. Aufgabe dieses Arbeitsblattes ist es, entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes ATV-A 400 "Grundsätze für die Erarbeitung des Regelwerkes" Empfehlungen für die kostengünstige Lösung planerischer, baulicher und betrieblicher Probleme zu geben. Es soll aufzeigen, wie die in den fachspezifischen Arbeitsblättern enthaltenen Bemessungsbandbreiten und Planungsspielräume in ländlich strukturierten Gebieten genutzt und dadurch Einsparungen erzielt werden können. Die Ausführungen im Arbeitsblatt ersetzen insbesondere nicht die notwendige kreative Leistung des Ingenieurs bei der konzeptionellen Planung und der konstruktiven Durcharbeitung nach den Erfordernissen des Einzelfalls. Als Orientierung für den Begriff "ländlich strukturiert" im Sinne des vorliegenden Arbeitsblattes können die nachfolgend aufgeführten Kriterien dienen: - Kleine, manchmal auch weit auseinander liegende Ortschaften und Ortsteile. - Große Grundstücksflächen aufgrund lockerer, offener Bebauung, Einzelgehöfte, Weiler, Streusiedlungen. - Geringe Siedlung

Stand: 05 / 1997

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Bisam, Biber, Nutria. Erkennungsmerkmale und Lebensweisen. Gestaltung und Sicherung gefährdeter Ufer, Deiche und Dämme

Die Abschnitte 1-4 des DVWK-M 247 sind in das Merkblatt DWA-M 608-1 überführt worden, das im August 2017 erschienen ist. Die restlichen Teile des Merkblattes werden in die weiteren Teile des DWA-M 608 überführt, die zurzeit in Erarbeitung sind. Die starke Verbreitung des Bisams und die dadurch bedingten Schäden haben den DVWK bereits 1975 veranlasst, "Empfehlungen für bisamsicheren Ausbau von Gewässern, Deichen und Dämmen" zu erarbeiten. Nachdem sich der Bisam über ganz Mitteleuropa verbreitet hat und sich andererseits die Ansprüche an den Wasserabfluß bereichsweise stark geändert haben, gilt es, zu einer neuen Beurteilung der Vermeidungs- und Bekämpfungsstrategien zu kommen. Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erteilte dem DVWK deshalb den Auftrag, entsprechende Untersuchungen durchzuführen und die Ergebnisse in einem Merkblatt niederzulegen. Mit der Vorlage des Merkblattes soll den für die Gewässer Verantwortlichen, den damit befassten Naturschützern, den Gewässeranliegern als unmittelbar Betroffene, aber auch allen anderen Interessierten eine qualifizierte Fachinformation zur sicheren Ansprache dieser drei Tierarten, ihrer Aktivitätsmerkmale am Wasser und zur Lösung ihrer individuellen Probleme an die Hand gegeben werden. Für urbane Gewässer und Bundeswasserstraßen können die Empfehlungen in gleicher Weise angewandt werden.

Stand: 1997

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Ermittlung der Verdunstung von Land- und Wasserflächen

Die Verdunstung ist der Übergang von Wasser aus dem Boden, aus Pflanzen und aus freien Wasserflächen in die Atmosphäre. Angaben dazu werden für die Lösung vielfältiger wasserwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und anderer Aufgaben benötigt. Nur mit beträchtlichem Aufwand und mit Einrichtungen, die größtenteils eher der Forschung als der Praxis zugehören, ist die Verdunstungshöhe zu messen bzw. aus Meßergebnissen speziell dafür eingesetzter Geräte zu ermitteln. Daher ist man seit geraumer Zeit bestrebt, sie aus leichter verfügbaren Meßgrößen abzuleiten. Nach Möglichkeit sollen diese langjährig erfaßt und allgemein zugänglich sein. Bei solchen Bestrebungen ist deutlich geworden, daß für unterschiedliche Verdunstungsflächen und für verschiedene Aufgabenstellungen keine einheitliche Methode zur Anwendung kommen kann. Vielmehr ist ein System von Methoden zur praktischen Ermittlung der Verdunstung aus Messungen und Berechnungen erforderlich, welches aber für den mitteleuropäischen Raum bisher nicht in geschlossener Darstellung zur Verfügung steht. Um diese Lücke zu schließen, legt der DVWK-Fachausschuß "Verdunstung" hiermit das Merkblatt "Ermittlung der Verdunstung von Land- und Wasserflächen" vor. Es stellt den gegenwärtigen, in der Praxis anwendbaren Stand des Fachgebietes dar. In den folgenden Jahren sind weitere Forschungsarbeiten zur Verdunstung notwendig (Evapotranspiration verschiedener Bestände in kürzeren Zeitabschnitten, Nutzung der Geofernerkundung u. a.), um den Kenntnisstand abzurunden. Der behandelte Stoff beschränkt sich auf den Bereich, für den der DVWK tätig ist. Daher sind spezielle Verdunstungsprobleme, etwa bei der Untersuchung des Wärme- und Wasserhaushalts von anthropogen beeinflußten Gewässern, bei Kühltürmen und anderen technischen Einrichtungen, nicht einbezogen worden. Auch können keine speziellen Hinweise auf verfügbare Computerprogramme für die Berechnungsverfahren erfolgen. Durch die Beteiligung von Fachleuten verschiedener Richtungen ließ sich in diesem Merkblatt ein weiter Bereich der Verdunstungsermittlungen behandeln. Neben den Verfahren, die für die praktische Anwendung aufgeführt sind, wurden auch theoretische Grundlagen und kurze Darstellungen wissenschaftlich weiterführender Methoden aufgenommen. Diese - wie auch die zahlreichen Literaturangaben - sollen dem Benutzer der Schrift den Zugang zu vertiefenden Arbeiten erleichtern.

Stand: 1996

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Merkblatt ATV-M 702. August 1995. Wirtschaftsdünger, Abfälle und Abwässer aus landwirtschaftlichen Betrieben

Dieses Merkblatt soll durch eine Zusammenstellung der Anfallmengen, Inhaltsstoffe und Beschaffenheit von Wirtschaftsdüngern, Abfällen und Abwässern aus landwirtschaftlichen Betrieben eine Hilfe für die wasserwirtschaftliche Genehmigungspraxis ohne Verordnungscharakter sein und Anleitungen und Hinweise für eine umweltverträgliche Tier- und Pflanzenproduktion vermitteln. Es werden ferner Hinweise für die ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Wirtschaftsdüngern, Abfällen und Abwässern gegeben, bei der die Rückführung der Reststoffe in die Stoffkreisläufe stets Vorrang vor der Entsorgung hat. Auch werden die Randbereiche landwirtschaftlicher Betätigung dargestellt, wie z.B. die Produktverarbeitung, die aus Gründen der Umstrukturierung bzw. Technisierung eines Betriebes sowie vorhandener Marktnähe auch für Familienbetriebe interessant geworden sind. Es wird davon ausgegangen, daß Wirtschaftsdünger aus Beständen mit klinisch gesunden Tieren hinsichtlich einer Verwertung im eigenen Betrieb als seuchenhygienisch unbedenklich anzusehen sind. Bei einem überbetrieblichen Güllemanagement kann allerdings von einem erhöhten seuchenhygienischen Risiko ausgegangen werden, das bei der Verwertung zu berücksichtigen ist. In landwirtschaftlichen Betrieben fallen verschiedene Stoffe mit wasserwirtschaftlicher Relevanz an, die entsprechend den einschlägigen Bundesvorschriften (besonders des Dünge-, des Abfall-, des Immissionsschutz- und des Wasserrechtes) sowie den Gesetzen und Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes ordnungsgemäß verwertet, behandelt oder entsorgt werden müssen. In den verschiedenen Bereichen der landwirtschaftlichen Betriebe (z.B. Veredlung, Pflanzenproduktion, Be- und Verarbeitung von Produkten) können eine Vielzahl unterschiedlicher Wirtschaftsdünger, Abfälle und Abwässer anfallen, die durch eine große Variationsbreite ihrer spezifischen stofflichen Eigenschaften charakterisiert sind. Dazu gehören beispielsweise: - Wirtschaftsdünger aus der Tierproduktion - Reststoffe aus der Pflanzenproduktion - Abwasser von befestigten Flächen - häusliches Abwasser - Abwasser aus der Produktverarbeitung.

Stand: 08 / 1995

22,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Sicherheitsbericht Talsperren - Leitfaden

Es ist Aufgabe des Betreibers einer Talsperre, die Sicherheit der Anlage regelmäßig zu überprüfen. Er übernimmt damit eine hohe Eigenverantwortung. Die Ergebnisse der Messungen, der visuellen Überwachung und der Funktionsprüfungen sind jährlich in einem Sicherheitsbericht zusammenzufassen. Neben der Wertung der Jahresmeßwerte ist ein Vergleich mit langjährigen Beobachtungen unerläßlich, um langfristige, tendenzielle Veränderungen zu erkennen. Der Bericht schließt mit einer Aussage des Betreibers, ob aufgrund der Messungen und Beobachtungen des Berichtsjahres im Vergleich mit den langjährigen Aufzeichnungen Veränderungen zu erkennen sind, die die Sicherheit der Anlage beeinträchtigen könnten. Etwa alle 10 Jahre sollte eine vertiefte Überprüfung der Talsperre durchgeführt werden, die auch mögliche Veränderungen in den Berechnungsannahmen und äußeren Randbedingungen zu berücksichtigen hat. Der Fachausschuß ,,Talsperren" des Deutschen Verbandes für Wasserwirtschaft und Kulturbau e. V. (DVWK) erarbeitete in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen TalsperrenKomitee (DTK) und der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) vorliegendes Merkblatt, das wesentliche Grundsätze über den Inhalt und die Bedeutung des jährlichen Sicherheitsberichtes einer Talsperre zusammenstellt. Ergänzend gibt eine exemplarische Mustergliederung konkrete Hilfestellung zur Konzeption derartiger Berichte

Stand: 1995

11,99 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Merkblatt ATV-M 267, August 1995. Radioaktivität in Abwasser und Klärschlamm

Falls sich beim Umgang mit radioaktivem Material ein Unfall mit überörtlicher Auswirkung ereignet (insbesondere bei der Kernenergienutzung), kann es vorübergehend zu einem Anstieg der Radionuklidkonzentrationen im kommunalen Abwasser und zu deren Anreicherung in den Klärschlämmen kommen. Stark radioaktiv belastete Klärschlämme oder Schlammaschen ergeben unter Umständen eine zusätzliche Strahlenexposition des technischen Personals von Klärwerken. Nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl bat die Abwassertechnische Vereinigung (ATV) die DVGW/BGW/ATV/FW-Kommission "Radioaktive Substanzen und Wasser", die Bedeutung eines radioaktiven Stör- und Unfalls mit Freisetzung von Radionukliden für den klärtechnischen Bereich in einem Hinweisblatt darzustellen. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) vereinbarte mit der ATV, zunächst das DVGW-Merkblatt W 253 "Trinkwasserversorgung und Radioaktivität" zu novellieren und dann erst das von einer ad-hoc-Arbeitsgruppe der ATV vorzubereitende Merkblatt herauszugeben, um die allgemeine Darstellung der radiologischen Grundlagen aus dem Merkblatt W 253 gleichlautend übernehmen zu können. Das vorliegende Merkblatt soll bei einem nuklearen Stör- und Unfall den Betreibern öffentlicher Abwasserreinigungsanlagen und dazu gehörender Deponien eine Orientierungshilfe sein und zu vorsorgenden Maßnahmen für den Arbeitsschutz in Klärwerken anregen. Hierfür wird die Bundesregierung im Notfall besondere Maßnahmen anordnen. Die dabei im übrigen zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen werden in diesem Merkblatt erläutert. Sie beziehen sich jedoch nicht speziell auf eventuelle nukleare Notfallsituationen auf Kläranlagen. Die ständige Überwachung der Radioaktivität in Abwasser und Klärschlamm im Rahmen des Routinemeßprogramms gemäß dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) obliegt den amtlichen Meßstellen (s. Anhang 2). Die Überwachung der Ableitung radioaktiver Abwässer aus kerntechnischen Anlagen sowie die Überwachung der Umgebung solcher Betriebe erfolgen hingegen nach den Bestimmungen der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) und nach der Sicherheitstechnischen Regel des Kerntechnischen Ausschusses (KTA 1504). Nach einem nuklearen Stör- und Unfall sind zum allgemeinen Schutze der Bevölkerung gemäß StrVG erforderlichenfalls Intensivmeßprogramme in der Umwelt durchzuführen, nicht aber um die Arbeitssicherheit in Klärwerken sicherzustellen. Der nukleartechnische Begriff "Störfall" im Sinne der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bezieht sich nicht auf externe Betriebsstörungen bei Kläranlagen. Für diese sind die Einflüsse nuklearer Stör- und Unfälle "externe Betriebsstörungen", wie sie auch durch andere unvorhersehbare Einleitungen in die Kanalisation hervorgerufen werden können (z.B. Tankwagenunfälle, Ölalarm, Chemikalienaustritt aus Industriebetrieben). Entsprechend seiner Zielsetzung behandelt das Merkblatt in einzelnen Abschnitten zunächst die Grundlagen der Radioaktivität,

Stand: 08 / 1995

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Gefügestabilität ackerbaulich genutzter Mineralböden. Tl.1. Mechanische Belastbarkeit

Unter dem Aspekt von Standortnutzung und Bodenschutz wird seit ca. 10 Jahren verstärkt über die durch intensive Bodenbearbeitung der landwirtschaftlichen Produktionsflächen zunehmend auftretenden Probleme der Bodengefügeveränderung und Bodenverdichtung diskutiert, wobei auch die Auswirkungen auf Bodenerosion und Grundwasserbelastung sowie Einflüsse atmosphärischer Einträge mit einbezogen werden. Bodengefügeschäden durch unsachgemäße Bearbeitung bzw. Befahren werden dabei durch steigende Gewichte und Leistungen der eingesetzten Geräte und Maschinen sowie häufigeres Befahren der landwirtschaftlichen Produktionsflächen auch zu Zeitpunkten zu geringer Tragfähigkeit hervorgerufen, selbst wenn durch größere und leistungsstärkere Maschinen die Effizienz erhöht und damit die Bearbeitungen auf Zeiträume mit größerer Belastbarkeit verschoben werden können. Das vorliegende Merkblatt befaßt sich mit der Ermittlung der Fähigkeit von Böden, mechanische Belastungen zu kompensieren, die auf die ungesättigte Bodenoberfläche durch Bearbeiten, Befahren oder Betreten aufgebracht werden, ohne daß dabei der Boden bis in größere Tiefe zusätzlich irreversibel, d. h. bleibend, verformt wird. Es ist dabei zu berücksichtigen, daß sich mechanische Belastungen stets im Boden dreidimensional auch über eine größere Tiefe fortpflanzen. Folgende Kennwerte werden daher aus einfachen Parametern abgeleitet: 1. Horizontspezifische Bodenfestigkeit anhand des Wertes der Vorbelastung (entspricht der Eigenfestigkeit des Bodenhorizontes), 2. Auflastabhängiger Wert des Konzentrationsfaktors zur Charakterisierung des Druckfortpflanzungsverhaltens und 3. Druckausbreitung im Boden zur Bewertung der Druckempfindlichkeit

Stand: 1995

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Niederschlag - Empfehlung für Betreiber von Niederschlagsstationen

In der Bundesrepublik Deutschland werden Niederschlagsmessungen im Auftrag zahlreicher Betreiber von Meßnetzen mit unterschiedlicher Zielsetzung durchgeführt. Die Nutzung verschiedener Meßgeräte und Meßmethoden führt dazu, daß die gewonnenen Meßdaten nicht immer miteinander vergleichbar sind. Außerdem führen mangelnde Abstimmungen zwischen den Betreibern teilweise zu überflüssigen Meßnetzverdichtungen oder zu Gebieten mit räumlichen Lücken im gesamten Meßnetz. Um hier Abhilfe zu schaffen und um eine Vereinheitlichung zu erreichen, wurde im Rahmen eines Arbeitskreises "Niederschlagsmeßstellennetze", in dem Vertreter der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), des Deutschen Wetterdienstes (DWD), des Deutschen Verbandes für Wasserwirtschaft und Kulturbau e. V. (DVWK) und der Abwassertechnischen Vereinigung e. V. (ATV) mitgewirkt haben, ein Konzept für ein einheitliches "Regelwerk Niederschlag" entwickelt. Nachdem hierzu bereits die "Anweisung für den Beobachter an Niederschlagsstationen - ABAN 89" (ATV, DVWK, DWD, LAWA, 1989) und die Richtlinie "Niederschlag-Verzeichnis der Niederschlagsstationen" (ATV, DVWK, DWD, LAWA, 1993) erarbeitet wurden, wird nun von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des DVWK, der LAWA, des DWD und der ATV die "Empfehlung für Betreiber von Niederschlagsstationen" vorgelegt. Sie bildet die Basis für die Konzeption und den Betrieb einheitlicher Meßnetze und zeigt Einsatzmöglichkeiten standardisierter Niederschlagsmeßgeräte. Zusammen mit der ABAN 89 sind damit einheitliche Grundsätze für die Datengewinnung festgelegt, die eine ausreichende Datenqualität gewährleisten und gleichzeitig Voraussetzungen für den Austausch vergleichbarer Daten schaffen. Derzeit werden in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6500 Niederschlagsstationen betrieben. Mit etwa 4500 Niederschlagsstationen besitzt der DWD das größte flächendeckende Niederschlags-Meßnetz. Die übrigen Meßstellen verteilen sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Betreiber (z. B. Bundesländer, Kommunen, wasserwirtschaftliche Verbände), die für die Wahrnehmung ihrer speziellen Aufgaben entweder nur über einzelne Niederschlagsstationen verfügen oder in Ergänzung zum DWD teilweise umfangreiche eigene Niederschlags-Meßnetze eingerichtet haben. Das nationale Standard- bzw. Referenzmeßgerät ist der Niederschlagsmesser nach Hellmann. Allen Niederschlagsmessungen liegt das gleiche Prinzip zugrunde: Erfassung des gefallenen, abgelagerten bzw. abgesetzten Niederschlags für bestimmte Zeitspannen.

Stand: 1994

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Arbeitsblatt ATV-A 126. Dezember 1993. Grundsätze für die Abwasserbehandlung in Kläranlagen nach dem Belebungsverfahren mit gemeinsamer Schlammstabilisierung bei Anschlusswerten zwischen 500 und 5000 Einwohnerwerten

Mit Einführung des Anhangs 1 der "Allgemeinen Rahmen-Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer" wurden die Kläranlagengrößenklassen neu gestaffelt und die jeweils zugehörigen Mindestanforderungen erneut verschärft. Die Arbeitsblätter ATV-A 126 und ATV-A 131 mußten deshalb überarbeitet und neu gegeneinander abgegrenzt werden. So wurde die Geltungsbereichsgrenze zwischen diesen beiden Arbeitsblättern von bisher 10000 auf 5000 Einwohnerwerte zurückgenommen. Der ATV-Fachausschuß 2.6 hat das Arbeitsblatt ATV-A 131 "Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen ab 5000 Einwohnerwerten" im Hinblick auf gezielte Stickstoff- und Phosphorentfernung grundlegend neu bearbeitet; die Neufassung dieses Arbeitsblattes wurde im Februar 1991 veröffentlicht. Die hiermit vorgelegte Neufassung des Arbeitsblattes ATV-A 126 "Grundsätze für Abwasserbehandlung in Kläranlagen nach dem Belebungsverfahren mit gemeinsamer Schlammstabilisierung bei Anschlußwerten zwischen 500 und 5000 Einwohnerwerten" berücksichtigt vor allem die gegenüber dem Geltungsbereich von ATV-A 131 unterschiedlichen Mindestanforderungen für Anlagen der Ausbaugröße < 5000 EW und das sich daraus ergebende verfahrenstechnische Konzept.

Stand: 12 / 1993

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Betrachtungen zur (n-1)-Bedingung an Wehren

Die (n-1)-Bedingung besagt, daß Wehre mit beweglichen Verschlüssen so bemessen werden müssen, daß der Bemessungshochwasserabfluß durch das Wehr auch bei Ausfall eines Wehrfeldes ohne Überschreitung des für diesen Fall festgelegten Stauzieles schadlos für die Stauanlagen abgeführt werden kann. Das vorliegenden Merkblatt gibt Hinweise für die praxisgerechte Auslegung der (n-1)-Bedingung. Es wird gezeigt, daß diese Forderung sowohl dem planmäßigen Revisionsfall als auch der Störfall gerecht werden muß. Kritische Situationen entstehen erst, wenn gleichzeitig mit dem revisionsbedingten Ausfall eines Wehrfeldes ein Störfall an einem anderen auftritt und zusätzlich ein Hochwasserereignis stattfindet, das größer ist als die verbleibenden Felder vermögen. Deshalb wird eine zusätzliche, weitergehende Überprüfung unter Einbeziehung des im Freibord enthaltenen Sicherheitszuschlages empfohlen. Außerdem werden die große Bedeutung redunanter Systeme herausgestellt und das unterschiedliche Öffnungsrisiko der verschiedenen Verschlußarten bewertet. Für bisher problemlos arbeitende ältere Wehre, die der (n-1)-Bedingung nicht genügen, wird ein alternativer Nachweis, die sog. (n-a)-Bedingungen, auf der Grundlage anlagespezifischer Ausfallwerte vorgeschlagen. Weitere Vorschläge betreffen die Dimensionierung eines Wehres für die Bemessungshochwasserabfluß hinausgehende Abflüsse sowie ein Ausfallkriterium für Wehre mit sehr vielen Feldern. (-y-)

Stand: 1990

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Merkblatt ATV-M 755, August 1988. Ermittlung des Wirkungsgrades von Kläranlagen

Die Ermittlung des Wirkungsgrades von kommunalen und industriellen Kläranlagen ist wegen der Schwankungen in Zu- und Ablauf sowie der Verweilzeit des Abwassers in den Anlagen mit Schwierigkeiten verbunden. Mit Hilfe des Wirkungsgrades können Verfahrensprozesse und Teile davon auf ihre Leistungsfähigkeit hin bewertet werden. Dies gilt auch in gewissem Umfang für die Abwasserreinigung, wo über den Wirkungsgrad - die tatsächliche der vorgesehenen, garantierten oder geforderten Reinigungsleistung gegenübergestellt, - Verfahrensschritte, Teilprozesse, Sicherheit des Ergebnisses und die Wirtschaftlichkeit des Abwasserreinigungsprozesses bei einzelnen Kläranlagen dokumentiert und eventuell optimiert, - einer Vielzahl von Versuchs- oder bereits bestehenden Anlagen die Bewertungsgrundlage für die Auswahl des Abwasserreinigungsverfahrens und die Bemessung einer neuen Kläranlage ermittelt, - aufgrund von Verwaltungsvorschriften nach § 7a WHG Mindestanforderungen festgelegt, - schließlich eine Orientierung im Hinblick auf klassifizierende Begriffe, z.B. "allgemein anerkannte Regeln der Technik", "Stand der Technik" und "Stand von Wissenschaft und Technik" gefunden werden können. Es ist erforderlich, zu einer vereinheitlichten Definition des Wirkungsgrades und zu allgemein gültigen und anerkannten Regeln bei seiner Bestimmung zu kommen, weil nur so Beurteilungen von Anlagen, Verfahren und Verfahrensschritten und vergleichende Aussagen untereinander möglich sind. Der Wirkungsgrad ist immer in Zusammenhang mit der vorgegebenen Aufgabenstellung zu sehen. Hierzu müssen insbesondere: - die Bezugspunkte und der Betrachtungszeitraum für die Ermittlung, - die Art und Dauer der Probenahme, - die Verfahren der Probenbehandlung und -analyse sowie - die Auswertung der Meßergebnisse nach einheitlichen Methoden vereinbart werden, wobei die Besonderheiten der Anlagenkonzeptionen und Unterschiede der abwassertechnischen Randbedingungen (bei kommunalem Abwasser Tages-, Wochen-Ganglinien, Witterungseinflüsse, relativ hohe Gleichartigkeit; bei industriellem Abwasser Produktionsabhängigkeit, Anfall oftmals ohne besondere Zeitcharakteristik, Misch- und Ausgleichsprozesse, oftmals ungleichartige Zusammensetzung) von Bedeutung sein können. Die Ermittlung von Wirkungsgraden für die Elimination von Inhaltsstoffen ist bei Abwasseranlagen nur für solche Stoffe sinnvoll, für deren Elimination die Anlage ausgelegt ist. Insbesondere sind bei umweltrelevanten Stoffen nicht vorgesehene Verfrachtungen in andere Umweltmedien besonders zu beachten und zu bewerten, wie z.B. das Strippen von leichtflüchtigen Lösungsmitteln in einer biologischen Reinigungsstufe. Von besonderer Wichtigkeit ist es, zu berücksichtigen, wie - interne Kreisläufe beim Reinigungsverfahren und gegebenenfalls im industriellen Bereich dezentrale Maßnahmen zu beurteilen sind, - Störungen im Kläranlagenbetrieb bewertet werden sollen und - von einem tatsächlichen Wirkungsgrad einer teilausgelasteten Kläranlage auf den Wirkung

Stand: 08 / 1988

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