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56 Artikel

Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Skate- und Bikeanlagen

In den vergangen Jahrzehnten sind aus den Trendsportarten Skateboard, BMX und Mountainbike anerkannte und etablierte Sportarten geworden. Neben dem Profibereich entwickeln sich die o. g. Roll- und Bikesportarten aber auch zunehmend zu einem Breitensport und sind feste Bestandteile der Jugend- und Bewegungskultur im öffentlichen Raum geworden. In Folge dessen werden verstärkt Skate- und Bikeanlagen errichtet, die möglichst auch für die Nutzung mit anderen Sportgeräten sowie mit Laufrädern, Rollstühlen und dergleichen geeignet sein sollten. Jedoch werden bei deren Planung und Bau die sportlichen Anforderungen und die Beteiligung von Fachplanern und Sportlern häufig nicht hinreichend berücksichtigt. Daher entstehen bis heute Roll- und Bikesportanlagen, die von den Sportlern kaum angenommen werden, die dann häufig auf den öffentlichen Raum und dessen Ausstattung ausweichen, was zu vielfältigen Konflikten zwischen Städten, Kommunen, Anwohner und Sportlern führen kann. Ein ausreichendes Angebot an geeigneten Skate- und Bikeanlagen kann zur Konfliktlösung beitragen.Zweck dieser unter Beteiligung der verschiedenen Nutzer- und Interessengruppen entstandenen Empfehlungen ist es, die wesentlichen Anforderungen für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Skate- und Bikeanlagen als Entscheidungshilfe für die Konzeption zukünftiger Anlagen darzustellen. Diese sollen die sicherheitstechnischen Anforderungen der DIN EN 14974 "Anlagen für Benutzer von Rollsportgeräten" ergänzen und die unterschiedlichen Bauweisen für die verschiedenen Anlagentypen mit ihren Vor- und Nachteilen beschreiben. Bei den Mountainbikeanlagen werden die Grundlagen der unterschiedlichen Anlagetypen lediglich beschrieben.

Stand: 2016

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TL Fertigrasen - Technische Lieferbedingungen für Rasensoden aus Anzuchtbeständen

Mit diesen Technischen Lieferbedingungen für Fertigrasen folgt die FLL internationalen Gepflogenheiten und formuliert in eigenständigen Regelwerken Grundsätze für die Lieferung von Stoffen. Auch nach den Beschlüssen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) sollen in den Fachnormen des Landschaftsbaus nur noch Sachverhalte geregelt werden, welche dem Typus „Grund- und Planungsnorm“ entsprechen. Für die Lieferung und für die Prüfung von Stoffen und Bauteilen sind jeweils gesonderte Regelwerke heranzuziehen. Bei der Überarbeitung der DIN 18917 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau — Rasen und Saatarbeiten“ gab es den Wunsch den Fertigrasen detaillierter zu regeln, so dass dafür ein eigenes Regelwerk geschaffen werden musste.Eine weitere Neuheit wurde in dieser TL Fertigrasen mit der Einführung von Kategorien umgesetzt. Damit gibt es unterschiedliche Anforderungen an einen bestimmten Kennwert der die Qualität eines Produktes beschreibt. Dieses wird deutlich, wenn einmal der Fertigrasen für ein Bundesligastadion und ein anders mal an einer Böschung im Straßenbau eingesetzt werden soll. Daher werden die unterschiedlichen Kennwerte mal weit und mal eng gefasst. Deutlich wird dieses am Beispiel der Bodenart (siehe Tabelle 1). Der Ausschreibende muss festlegen welche Anforderungen an das Produkt gestellt werden. In der Kategorie 3 ist es sehr weit gefasst, weil es für das entsprechende Projekt nicht so sehr darauf ankommt. Handelt es sich dagegen um einen Sportplatz wäre die Kategorie 2 zu wählen. Da der Lieferant nicht wissen kann, dienen diese Kategorien der Klarheit beim Vertragsabschluss. Außerdem bieten Sie den Anbietern die Möglichkeit die Produktion auf feste, standardisierte Kenngrößen abzustimmen und dem Kunden ganz bestimmte Kategorien anzubieten.

Stand: 03 / 2016

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Bewässerungsrichtlinien - Richtlinien für die Planung, Installation und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen

2010 wurden die Anforderungen an Planung, Bau und Instandhaltung von automatischen Bewässerungsanlagen erstmals in einem Regelwerk zusammengefasst und veröffentlicht. Seit Erscheinen der FLL-"Empfehlungen für Planung, Installation und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen für Vegetationsflächen" haben sich verschiedene rechtliche und technische Entwicklungen ergeben, die eine Überprüfung und Anpassung deren bisherige Inhalte notwendig gemacht haben. Daher hat die FLL ihren Regelwerksausschuss (RWA) "Bewässerung" Anfang 2011 unter der Leitung von Prof. Dr. Stephan Roth-Kleyer von der Hochschule Geisenheim University neu konstituiert und in Verbindung mit dem begleitenden Arbeitskreis (AK) "Bewässerung" mit der ergänzenden Überarbeitung beauftragt. Im Rahmen der Überarbeitung wurden neben der Aktualisierung der bisherigen Inhalte folgende Ergänzungen eingearbeitet: - Ergänzung des Anwendungsbereichs um die Bewässerung von wandgebundenen Fassadenbegrünungen und deren Anforderungen; - Ergänzung des Anwendungsbereichs um die Bewässerung von Straßenbäumen und Straßenbegleitgrün und deren Anforderungen; - Ergänzung der Bewässerungsverfahren um poröse Perl-/Schwitzschläuche und deren Anforderungen; - Ergänzung der Bewässerungsverfahren um Bewässerungsmatten und deren Anforderungen. Mit Herausgabe des Weißdrucks der neuen FLL-"Bewässerungsrichtlinien - Richtlinien für die Planung, Installation und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen für Vegetationsflächen" (Ausgabe 2015) werden die bisherigen FLL-"Empfehlungen für Planung, Installation und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen für Vegetationsflächen" (Ausgabe 2010) ersetzt.

Stand: 2015

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Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege

Bäume als ein wichtiger Bestandteil unseres Lebensraumes werden in jedem Jahr in Deutschland in großer Anzahl gepflanzt. Oftmals wird gerade der Pflanzenauswahl bzw. der Abstimmung von "Pflanze auf Standort" nicht genug Beachtung geschenkt, der Raumbedarf nicht ausreichend berücksichtigt und Anforderungen an Nährstoff- und Wasserversorgung sowie notwendige Schnittmaßnahmen vernachlässigt. Insbesondere bei Neupflanzungen besteht die Möglichkeit, durch die optimale Anlage der Pflanzgrube, die richtige Pflanzenauswahl und konsequente Pflege in den ersten Jahren wirksame Voraussetzungen für eine positive langfristige Vitalitätsentwicklung zu schaffen.Die FLL-"Empfehlungen für Baumpflanzungen" ergänzen die Landschaftsbau-Fachnormen und geben Hilfestellungen für Planung, Standortvorbereitungen, Pflanzarbeiten und Pflege. Zur Anwendung kommen die Empfehlungen u.a. bei Baumpflanzungen mit besonderen Anforderungen an den Standort insbesondere im besiedelten Bereich und an Straßen. Teil 1 dieser Empfehlungen wird ergänzt um Teil 2 "Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate".Die FLL-"Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 1" wurden erstmals 2005 herausgegeben. Sie wurden in der Praxis gut aufgenommen und vielfach angewendet. Mit der Ausgabe 2015 wurden die Inhalte in der praktischen Anwendung überprüft und teilweise durch neue Erkenntnisse ergänzt und verbessert.

Stand: 2015

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Fachbericht Staudenverwendung im öffentlichen Grün - Staudenmischpflanzungen für trockene Freiflächen

Die Staudenverwendung im öffentlichen Grün rückt nach Jahren geringer Beachtung zunehmend wieder in das Bewusstsein der Planungsabteilungen bei Grünflächenämtern und Gemeinden. Um diesen Trend zu unterstützen und der Verwendung von Stauden im öffentlichen Grün neue Impulse zu geben, wurden in den vergangenen Jahren an Lehr- und Versuchsanstalten, Schau- und Sichtungsgärten sowie Hochschulen Konzepte für Staudenmischungen mit ausdrucksstarken Pflanzenkombinationen entwickelt. Diese neuen Pflanzkonzepte aus standortabgestimmten Artenkombinationen sind in ästhetischer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht anderen Vegetationsformen wie beispielsweise bodendeckenden Gehölzpflanzungen oder Rasenflächen überlegen. Die Staudenmischungen für trockene Standorte führen zu einer starken Vereinfachung der Planungsarbeit und bieten eine hohe Anwendungssicherheit. Spezifische Pflegeempfehlungen helfen dabei, den Erhalt der Pflanzungen dauerhaft zu sichern. Staudenmischpflanzungen stellen somit für die Grünflächenämter eine Möglichkeit dar, mit geringem Pflegeaufwand ästhetisch anspruchsvolle und dauerhafte Pflanzungen zu realisieren. Dieser Fachbericht soll allen Verantwortlichen und Interessierten in öffentlichen Verwaltungen, Planungsbüros, Ausbildungsstätten und Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus als Entscheidungshilfe zur Wahl des richtigen Bepflanzungskonzeptes dienen und vermittelt darüber hinaus das notwendige Wissen zur Ausschreibung, Pflanzung und Pflege von Staudenpflanzungen an trockenen Standorten.

Stand: 2014

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Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut

Mit den "Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut" wird die Schriftenreihe der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) durch ein neues Regelwerk ergänzt, das einen wichtigen Beitrag liefern kann, bei Begrünungen in der freien Natur die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zur Vermeidung von gebietsfremden Herkünften zu erfüllen. Die vorliegenden Empfehlungen können dabei auch als Chance verstanden werden, standardisierte Entscheidungsgrundlagen für Genehmigungsbehörden zu schaffen. Im Rahmen des Regelwerkes werden zwei Schwerpunkte behandelt. Nach einer gemeinsamen Einführung mit Definitionen und Hinweisen zur grundlegenden Auswahl der geeigneten Herkunftsqualitäten und Einsatzgebiete werden zum einen die Grundlagen des Regiosaatgut-Konzeptes behandelt und Regel-Saatgut-Mischungen für Regiosaatgut vorgestellt (Bezugsebene Ursprungsgebiet). Zum anderen erfolgt zum Thema "Naturraumtreues Saatgut" die Vorstellung der zu Grunde liegenden naturräumlichen Gliederung sowie der hierfür besonders geeigneten Übertragungsverfahren mit Mähgut, Druschgut, Oberboden oder Vegetationssoden (Bezugsebene Naturraum). Den Abschluss des Regelwerkes bilden Musterleistungstexte für die verschiedenen Begrünungsverfahren. Zudem wird für den Bereich Regiosaatgut eine bis 2020 gültige Übergangsregelung vorgestellt, welche den Aufbau bzw. die zielgerichtete Weiterentwicklung entsprechender Wildpflanzensaatgutmärkte ermöglichen soll.

Stand: 05 / 2014

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Sportplatzpflegerichtlinien - Richtlinien für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien; Planungsgrundsätze

Seit Erscheinen der FLL-"Empfehlungen Empfehlungen für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien; Planungsgrundsätze" im Jahr 2006 haben sich verschiedene Entwicklungen im Bereich der Sportplatzbeläge und der damit verbundenen Pflegeanforderungen ergeben. Daher hat die FLL ihren Regelwerksausschuss (RWA) "Sportplätze" Anfang 2011 unter der Leitung von Alfred Ulenberg neu konstituiert, um die Inhalte der o.g. Empfehlungen: - in der praktischen Anwendung zu überprüfen, - an den aktuellen Stand der Technik anzupassen und auf Sand- und Rollsportanlagen auszuweiten. Die neuen FLL-"Richtlinien für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien; Planungsgrundsätze" gelten für Inspektion, Pflege, Wartung und Instandsetzung von Sportflächen im Freien, die nach den Anforderungen der DIN 18035 "Sportplätze" erstellt wurden sowie Ergänzungsflächen und weitere Sportflächen (Sand- und Rollsportflächen), jedoch ohne Gebäude. Hierin werden neben den Anforderungen an das Sicherheitsmanagement und die Verkehrssicherungspflicht auf Sportanlagen im Freien die erforderlichen Pflegeleistungen für Rasen-, Tennen-, Kunststoff- und Kunststoffrasenflächen ausführlich behandelt. Somit stehen der Branche nicht nur detaillierte Pflegeanleitungen, sondern auch umfangreiche Informationen zur Planung und Nutzung für die in der Normenreihe DIN 18035 sowie den einschlägigen europäischen Normen behandelten Sportbeläge - mit Ausnahme der Tennisflächen - zur Verfügung.

Stand: 2014

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Baumuntersuchungsrichtlinien - Richtlinien für eingehende Untersuchungen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen

Bäume besitzen eine "natürliche" Verkehrssicherheit, ansonsten wäre es ihnen nicht möglich, an der gleichen Stelle zu stehen, ohne vor unwirtlichen Lebensumständen "fliehen" zu können. Andererseits beeinträchtigen unzureichende Standräume sowie mechanische Beschädigungen an Krone, Stamm, Wurzel und Umwelteinflüsse vor allem Bäume im urbanen Bereich, aber auch in der freien Landschaft und im Wald, so dass vereinzelt Äste abbrechen oder Bäume umstürzen können. Dadurch kann es zu Sachschäden und auch zu Personenschäden kommen. In solchen Fällen stellt sich dann regelmäßig die straf- bzw. zivilrechtliche Frage, ob der Astbruch oder der Baumumsturz vorhersehbar war oder - weil unvorhersehbar - dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen ist. Die fachlichen Erkenntnisse bezüglich des Lebewesens Baum haben sich in den letzten Jahrzehnten sprunghaft entwickelt und Eingang in Baumpflege und -kontrolle gefunden. Die Baumkontrolle (Regelkontrolle) wird seit Dezember 2004 durch die FLL-"Baumkontrollrichtlinien" geregelt, auf welche mittlerweile Instanzgerichte, zur Verkehrssicherung verpflichtete Baumeigentümer (z. B. Kommunen) sowie Landes- und Bundesverwaltungen, Wissenschaft und Praxis Bezug nehmen. Im Oktober 2010 ist die überarbeitete 2. Ausgabe erschienen. Die nun vorliegenden "Baumuntersuchungsrichtlinien" formulieren wichtige Grundsätze und Anforderungen, welche aus fachlicher und rechtlicher Sicht an eingehende Untersuchungen zu stellen sind und beschreiben die wichtigsten technischen Untersuchungsverfahren. Sie sind für Bäume anzuwenden, bei denen nach der Regelkontrolle Zweifel über die Verkehrssicherheit und/oder die zu treffenden Maßnahmen bleiben. Baumuntersuchungen werden i. d. R. nur bei einem sehr geringen Teil der auf Verkehrssicherheit zu kontrollierenden Bäume notwendig. Die Richtlinien machen deutlich, dass es für Baumuntersuchungen kein "Patentrezept" gibt, sondern dass die Auswahl der methodischen Vorgehensweise bzw. der technischen Untersuchungsverfahren sowie die abschließende Beurteilung des Baumes im Rahmen der Untersuchung vom jeweiligen Einzelfall abhängen. Zusammen mit den "Baumkontrollrichtlinien" stehen nun zwei korrespondierende Regelwerke zur Verfügung, welche die vom BGH hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht von Bäumen verlangte Regelkontrolle und die eingehende Untersuchungspflicht (Baumuntersuchung) gemäß aktuellem Stand von Wissenschaft und Praxis normieren.

Stand: 2013

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Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Trockenmauern aus Naturstein

Der Bau von Trockenmauern ist ein viele Jahrhunderte altes Handwerk. Heute sind es ver-mehrt auch landschaftsplanerische Aufgaben, wie z. B. die Erhaltung historischer und oft denkmalgeschützter Kultur- und Terrassenlandschaften, bei denen Landschaftsarchitekten, Landschaftsgärtner etc. mit Trockenmauern bzw. deren Instandsetzung und Neuerrichtung, konfrontiert werden. Als traditionelles und landschaftsprägendes Element sind sie daher Spiegel des Naturraums, Ersatzlebensraum für zahlreiche vielfach gefährdete Tier- und Pflanzenarten und regionaltypisches Kulturgut. Fachgerecht geplante und ausgeführte Tro-ckenmauern sind Bau- bzw. Tragwerke mit zahlreichen technischen Vorzügen; sie sind selbst entwässernd und wenig empfindlich gegen Frosteinwirkung und Bewegungen im Boden. Mit ihrer günstigen Ökobilanz (bei der Herstellung des Baustoffes "Naturstein" ist kein Energie-aufwand notwendig, nur bei der weiteren Bearbeitung des Natursteins) sind sie vor den Hin-tergründen des Klimawandels und der aktuellen Energiediskussion als zwar "alte" Bauweise dennoch zukunftsbedeutend. Leider sind vor allem im letzten Jahrhundert viele Kenntnisse und Fähigkeiten im Trockenmauerbau verloren gegangen und müssen daher heute erst wie-der mühsam erlernt und vor allem qualitativ gesichert werden. Außerdem führen die man-gelnden Kenntnisse bei der Planung, Ausschreibung und Ausführung von Trockenmauern häufig zu Schadensfällen. Die FLL hat sich in den letzten Jahren intensiv mit diesem neuen Thema im RWA Trockenmauern auseinandergesetzt. Die "Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Trockenmauerwerk aus Naturstein" sollen erstmals ab Juni 2012 herausgegeben werden. Sie gelten für Mauern, bei denen die Steine ohne Fugenfüllung tro-cken aufgemauert werden. Sollen Trockenmauern mit künstlichen Steinen, z. B. Beton, Zie-gel, hergestellt werden, ist im Einzelfall zu prüfen, ob von den in den Empfehlungen genann-ten Festlegungen abgewichen werden muss.

Stand: 2012

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Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden

Bei dem Übergangsbereich Freifläche-Gebäude handelt es sich um eine sensible Schnittstelle, bei der es in der Vergangenheit bei Planung und Ausführung zwischen den beteiligten Leistungsbereichen des Hoch- und Tiefbaus sowie des Landschaftsbaus immer wieder zur Unstimmigkeiten gekommen ist. Um dies zukünftig zu vermeiden bzw. zu minimieren, hat der FLL-Regelwerkausschuss "Übergangbereich Freifläche-Gebäude" in Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachverbänden des Hochbaus die FLL-"Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden" als bundesweit geltende FLL-Empfehlungen ausgearbeitet. Der Geltungsbereich der Empfehlungen umfasst die fachgerechte Planung und Ausführung des Übergangbereiches zwischen der (meist) abgedichteten Gebäudeaußenwand / Fassadensockel und der angrenzenden Freifläche. Dazu werden in den vorliegenden Empfehlungen aufbauend auf der Beschreibung der unterschiedlichen Außenwandkonstruktionen und Freiflächentypen die wesentlichen Anforderungen an die hier anschließenden Freiflächen (z. B. Vegetationsflächen, Wasserflächen, Wege-, Platz-, Terrassenflächen) formuliert. Je nach Art und Ausführung der erdberührten Gebäudeteile können bei der Herstellung der landschaftsgärtnerischen Leistungen ergänzende Maßnahmen zum Schutz des Gebäu-des erforderlich sein. Hierzu werden technische Ausführungen in einer Vielzahl von Vari-anten dargestellt. Da die Anzahl der Ausführungsvarianten und deren Kombinationen in der Praxis nicht überschaubar sind, können die dargestellten und erläuterten Bauweisen nicht immer in genau dieser Form umgesetzt werden und sind daher als Prinzipskizzen zu betrachten.

Stand: 09 / 2012

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Innenraumbegrünungsrichtlinien - Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Innenraumbegrünungen

Die großen Herausforderungen beim Klimaschutz, bei der Feinstaubproblematik und bei zunehmenden Konzentrationen von Umweltgiften in Innenräumen (und hier häufg am Arbeitsplatz!) führen dazu, dass der Begrünung von Innenräumen zukünftig eine noch größere Bedeutung zukommt als bisher. Auchdie Entwicklung energieeffzienter Gebäude im Bauwesen (z. B. Passivhäuser) kann durch Vegetationsstrukturen im Innenraum dieser Gebäude positiv unterstützt werden. Das Potential zur Verbesserung der Raumluft infolge Verdunstungsleistungen durch Pfanzen und damit Anreicherung der Luftfeuchtigkeit ist seit langem bekannt und auch Gegenstand dieser Richtlinien. Die Ausgabe 2002 der Innenraumbegrünungsrichtlinien wurde in den letzten drei Jahren umfangreich überarbeitet und wird nun als 2. Novelle der Erstausgabe veröffentlicht. Die vorliegende überarbeitete Ausgabe 2011 enthält Hinweise zur gestalterischen Funktion und Wirkung von Innenraumbegrünungen sowie zu architektonischen und bautechnischen Standortanforderungen. Sie regelt sowohl Anforderungen an technische Einrichtungen, an den Aufbau und die Herstellung von Vegetationsfächen als auch an die Pfege. Als Schwerpunkte der Überarbeitung sind die Kapitel Begrünungssysteme, Licht und Temperatur, Technische Einrichtungen sowie Pfanzenliste zu nennen, in denen wichtige Entwicklungen seit der Ausgabe 2002 (u. a. durch die Erstellung neuer grafscher Abbildungen zu allen derzeit relevanten Begrünungssystemen, durch Beachtung der Konsequenzen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV), durch die Betrachtung neuer Glastypen und durch die Beachtung neuer Kundenansprüche zum Pfanzensortiment) regelwerkstechnisch umgesetzt werden.

Stand: 07 / 2011

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