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112 Artikel

Kommentar zum Arbeitsblatt DWA-A 788 (TRwS 788). Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten (November 2021)

Alle von der DWA herausgegebenen Kommentare bieten den Vorteil, dass in den Text des jeweiligen Regelwerks die Hinweise, Erläuterungen oder Anwendungshilfen der Autoren synoptisch einfügt sind. So sind für den Anwendenden immer direkt Quelle und persönliche Auslegung erkennbar. Die Kommentierung spiegelt das Fachwissen und den Erfahrungsschatz der Autoren Dr. Axel Nacken und Frank Oswald wider sowie deren Hintergrundwissen aus der Erarbeitung der TRwS 788 als Mitglieder der Arbeitsgruppe IG-6. Ziel des Arbeitsblatts DWA-A 788 "Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten" ist es, für neu zu errichtende Flachbodentanks Ausführungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die eine dem Doppelboden entsprechende Sicherheit gewährleisten. Für bestehende Flachbodentanks, die häufig auf durchgehenden Fundamenten, aber ohne doppelten Boden, oder auf Ringfundamenten aufgestellt sind, werden die Voraussetzungen für den sicheren Betrieb in Abhängigkeit von Art und Güte des Fundaments, Erkennbarkeit einer Leckage und zusätzlichen Prüfungen festgelegt. Bei diesen zeigt die TRwS technische und organisatorische Anpassungsmaßnahmen auf, die von der zuständigen Behörde im Rahmen einer Anordnung berücksichtigt werden können. Der Kommentar zur TRwS 788 liefert umfangreiche und verständliche Erläuterungen sowie zusätzliche Hintergrundinformationen, die im Rahmen des Arbeitsblatts nicht den erforderlichen Platz fanden. Er richtet sich insbesondere an Anlagenbetreiber, Behörden, Fachbetriebe, Ingenieurbüros, Planende und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.

Stand: 05 / 2022

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Arbeitsblatt DWA-A 102-1 / BWK-A 3-1, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 1: Allgemeines

Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-A/M 3) widmet sich wasserwirtschaftlichen Anliegen des Gewässerschutzes mit besonderer Fokussierung auf niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse ("Regenwetterabflüsse"). Sie enthält emissions- und immissionsbezogene Grundsätze und Vorgaben zum Umgang mit Regenwetterabflüssen und bezieht sich sowohl auf Niederschlagswasser im (modifizierten) Trennverfahren als auch auf Mischwasserabflüsse im Mischverfahren. Die Arbeits- und Merkblattreihe bezieht sich innerhalb der Siedlungsentwässerung auf den umweltgerechten Umgang mit niederschlagsbedingten Abflüssen in Siedlungsgebieten unter besonderer Berücksichtigung der Zielvorgaben der EG-WRRL für oberirdische Gewässer ("guter chemischer und guter ökologischer Zustand"). Die Arbeits- und Merkblattreihe gilt nicht für die Einleitung in das Grundwasser. Die vorliegenden Regelungen zielen vorrangig auf eine Anwendung bei: entwässerungstechnische Neuerschließung von Siedlungsflächen; städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Überplanung von Siedlungsgebieten; Überprüfung und Nachweis bestehender Anlagen der Regen- und Mischwasserbehandlung (z. B. zur Erlangung einer wasserrechtlichen Zulassung); Identifikation geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmenprogrammen nach EG-WRRL zur Behebung festgestellter Defizite des Gewässerzustands, verursacht durch niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse. Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-M 3) wurde gemeinsam von der DWA und dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) erarbeitet. Sie richten sich an alle Ingenieurbüros, Kommunen, Entwässerungsbetriebe, Aufsichtsbehörden und Hochschulen sowie Hersteller von Behandlungsanlagen, die im Bereich der Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen aus Siedlungsgebieten zur Einleitung in Oberflächengewässer tätig sind.

Stand: 07 / 2023

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Arbeitsblatt DWA-A 251 Entwurf, März 2022. Kondensate aus Brennwertkesseln

Die sparsame und effiziente Nutzung von Rohstoffen und Energie ist nicht nur ein wirtschaftliches, sondern zunehmend auch ein umweltpolitisches Ziel. Die Brennwerttechnik, bei der nicht nur die Reaktionswärme der Verbrennung (Heizwert), sondern auch die Kondensationswärme des entstehenden Wassers genutzt wird, dient diesem Ziel. Sie ermöglicht eine erhöhte Energieausnutzung in der Größenordnung von bis zu 30 %. Die dabei entstehenden Kondensate enthalten teilweise säurebildende Oxide des Kohlenstoffs, Schwefels und Stickstoffs, die an der Anfallstelle zu pH-Werten unterhalb der Grenzwerte der üblichen kommunalen Entwässerungssatzungen führen können. In dem Entwurf werden Kriterien für die Einleitung des Kondensats in das öffentliche Kanalnetz festgelegt und erläutert, um für den notwendigen Bestandschutz der abwassertechnischen Anlagen Sorge zu tragen und die bei der Abwasserbehandlung anfallenden Reststoffe (Klärschlamm) vor vermeidbaren Kontaminationen zu schützen. Neu im Entwurf sind erstmals auch die Anforderungen für Brennwertkessel für biogene Festbrennstoffe und Biogase. Außerdem wurde eine generelle Neutralisationspflicht für Kondensate aus Brennwertkesseln vereinbart. Zielgruppe: Fachleute aus den Bereichen der Planungsbüros, Fachbetrieben, dem Betrieb von Abwasseranlagen und Überwachungsbehörden. Frist zur Stellungnahme: 31. Mai 2022

Stand: 03 / 2022

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Arbeitsblatt DWA-A 281 Entwurf, September 2021. Bemessung von Tropfkörperanlagen, Anlagen mit Rotationstauchkörpern und Anlagen mit getauchten Festbetten

Tropfkörper, Rotationstauchkörpern und getauchten Festbetten haben in vielerlei Hinsicht günstige Eigenschaften: - Sie sind im Allgemeinen einfach und stabil zu betreiben. - Es ist keine Schlammrückführung erforderlich. - Sie ermöglichen die Besiedelung mit Mikroorganismen, die lange Generationszeiten haben. - Der ausgeschwemmte Schlamm ist in der Regel gut absetzbar. - Der Energiebedarf ist im Allgemeinen vergleichsweise gering. Gegenüber dem Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 281 stellt der Entwurf die Bemessung analog zum Arbeitsblatt DWA-A 131 "Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen" auf den Parameter CSB um. Gleichzeitig ändert sich der Bemessungsgang für Tropfkörper unter Berücksichtigung der Fraktionierung des CSB von der Raumbelastung auf die Flächenbelastung. Ganz neu aufgenommen sind Anlagen mit getauchten Festbetten. Das Arbeitsblatt gilt grundsätzlich für die Bemessung von Tropfkörpern, Rotationstauchkörpern und getauchten Festbetten sowie der zugehörigen Einrichtungen zur Nachklärung. Für Tropfkörper und Rotationstauchkörper in der zweiten Reinigungsstufe werden Hinweise gegeben. Hinsichtlich mehrstufiger Anlagen, Abwasserteichanlagen mit zwischengeschalteten Tropf- und Rotationstauchkörpern, kleinen Kläranlagen sowie Kleinkläranlagen bis zu 50 Einwohnerwerten ohne Regenzufluss wird auf das geltende Regelwerk verwiesen. Frist zur Stellungnahme: 30. November 2021

Stand: 09 / 2021

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Arbeitsblatt DWA-A 793-1 (TRwS 793-1), März 2021. Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Biogasanlagen - Teil 1: Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft

Die TRwS 793-1 konkretisiert die technischen und betrieblichen Anforderungen entsprechend § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für die Errichtung und den Betrieb von neuen Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft. So werden mit dieser Technischen Regel vorhandene technische Regelungen aus Länderverordnungen, Verwaltungsvorschriften der Länder, Erlassen, Merkblättern und Handlungsempfehlungen harmonisiert und als allgemein anerkannte Regel der Technik im Regelwerk der DWA zusammengefasst. Das Arbeitsblatt geht auf Standortanforderungen ein und konkretisiert die wasserrechtlichen Anforderungen an verschiedene Anlagenteile in Anlagen zum Herstellen von Biogas, wie beispielsweise an Behälter, Sicherheitseinrichtungen und Rohrleitungen. Zudem werden detaillierte Regelungen für die Ausführung der Umwallung aufgezeigt sowie Regelungen zum Betrieb und zur Sachverständigenprüfung gemäß AwSV getroffen. Für technische Regelungen für Anlagen zum Lagern von Gärsubstraten, Anlagen zum Lagern der Gärreste sowie den Anlagen zugehörige Abfüllanlagen von Biogasanlagen mit Gärsubtraten landwirtschaftlicher Herkunft wird auf TRwS 792 "JGS-Anlagen" Bezug genommen. Die TRwS 793-1 richtet sich an Behörden, Anlagenbetreiber, Planer und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik "Landwirtschaftliche Biogasanlagen" berührt sind.

Stand: 09 / 2021

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